Gesichtserkennungs-Software für die Polizei: Wen hat Nancy Faeser wirklich im Visier?
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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei die Nutzung von Software zur Gesichtserkennung ermöglichen und plant dazu mehrere Gesetzesänderungen. Das Vorhaben wirft einige Fragen auf und birgt neuen Sprengstoff für die Koalition.
Die Bundesinnenministerin treibt schon wieder ein neues Vorhaben voran. Jetzt will sie die Möglichkeit schaffen, dass Ermittler künftig gescannte Fotos und Screenshots aus Videos biometrisch mit Fotos aus dem Internet und aus sozialen Netzwerken abgleichen können, um so unbekannte Personen zu identifizieren und Hinweise auf ihren Aufenthaltsort zu erhalten. Als Anwendungsbeispiel nannte das Ministerium etwa Bildmaterial im Bereich des islamistischen Terrorismus, um Verdächtige zu identifizieren. Und zu biometrischen Merkmalen können neben dem Gesicht auch die Stimme oder der Gang eines Menschen zählen.
Koalitionsvertrag: klare Absage an die biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken
Offenbar ist Faeser vorgeprescht, ohne den Plan mit ihren Koalitionspartnern abzusprechen, womit neuer Ampel-Zoff programmiert scheint. Der Koalitionsvertrag enthält nämlich eine klare Absage an die biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken im öffentlichen Raum; dort ist auch die Wahrung des Rechts auf Anonymität im Internet vereinbart.
Hinzu kommt: Der Einsatz biometrischer Gesichtserkennung ist rechtlich gesehen nur in einem engen Rahmen zulässig. Er darf weder örtlich flächendeckend sein noch aus jedem Anlass heraus stattfinden. Eine Speicherung der Daten ist unzulässig.

Innenministerin Nancy Faeser: Was führt sie jetzt wieder im Schilde?
Außerdem nutzt das BKA bereits seit 2008 ein Gesichtserkennungssystem zur Identifizierung unbekannter Täter.
Faeser versichert zwar, dass es eine Live-Gesichtserkennung anhand von Bildern aus Überwachungskameras und Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum – etwa an Bahnhöfen – nicht geben soll, doch dann stellt sich die Frage: wo dann? Des Weiteren sind angesichts ihres Eifers, inzwischen auch Kritik in sozialen Netzwerken, die sich klar unterhalb der Strafbarkeitsschwelle bewegen, als „Hass und Hetze“ kriminalisieren, durchaus Zweifel angebracht. Das Meldeunwesen (NIUS berichtete) hat sich seit Faesers Amtsantritt vor drei Jahren epidemisch vermehrt, bereits ein Aufkleber „Gendern, nein danke!“ gilt als „queerfeindlich“.
Da die Gesichtserkennungs-Software auch im Bereich der „schweren Kriminalität“ zum Einsatz kommen soll, ist die Frage, was für Nancy Faeser darunter verstanden wird. Was, wenn man Leute sucht, die an unerlaubten Demos teilgenommen haben oder „Hass-Postings“ verfassten? Wie soll die Erkennung erfolgen? Erkennen, vergleichen, verwerfen, löschen oder speichern für später, für eine Demo der „falschen“ Partei?

Darstellung einer DNA-Doppelhelix und eines symbolischen Fingerabdrucks
Das Vorhaben wirft „verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen“ auf
Wer garantiert dafür, dass das Internet und Online-Netzwerke nicht anlasslos und flächendeckend nach Gesichtern durchforstet und damit Millionen von unbescholtenen Bürgern gescannt werden? Wie wird verhindert, dass hochsensible Daten unschuldiger Personen durch KI-Systeme mit intransparenten Algorithmen massenhaft erfasst und ausgewertet werden? Das Problem bei solchen Massenüberwachungssystemen: die Technologie ist fehleranfällig. Niemand weiß, wie viele Fehlalarme möglich sind, wenn also das System Normalbürger, die vom Gesichtserkennungssystem irrtümlich für Gesuchte gehalten werden, als „Verdächtige“ meldet.
Sogar Nancy Faesers Koalitionspartner, die Grünen, haben Bedenken. Das Vorhaben werfe „verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen“ auf, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz. Von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) war dazu noch nichts zu hören, aus seinem Haus hieß es, das Vorhaben befinde sich derzeit „in der internen Abstimmung“.
So oder so gilt: Wenn die umtriebige Innenministerin Faeser etwas Neues plant, ist Misstrauen angesagt. Ihr ist zuzutrauen, dass sie mit ihren neuen Plänen auf dem China-Trip ist.
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