Geständnis von Bund und Ländern: Der Zahnarzt-Satz von Merz ist nicht rassistisch, sondern wahr!
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Keine sechs Wochen dauerte es, da wurde aus dem Inhalt des viel kritisierten Zahnarzt-Satzes von CDU-Chef Friedrich Merz eine niedergeschriebene Einigung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) und den Ministerpräsidenten der Bundesländer.
„Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine“, hatte Merz Ende September gesagt, was ihm öffentlich um die Ohren geflogen ist. Die Vorwürfe reichten von „rassistisch“ bis „rechts“.
Handfester Pull-Faktor ging im Shitstorm unter
Dass der CDU-Chef mit der Anekdote den einen handfesten Pull-Faktor – nämlich Sozial- und Gesundheitsleistungen, die einem Asyl-Bewerber ungeachtet seines Status schon nach 18 Monaten zusteht – kritisiert hatte, ging im Merz-Shitstorm unter.
„Wir müssen uns über die Pull-Faktoren hier in Deutschland unterhalten. (…) Die gibt es, und zwar massiv, sodass die Leute in der großen Zahl hierherkommen und solange wir das nicht ändern, auch die Bevölkerung, die werden doch wahnsinnig die Leute, wenn die sehen, dass 300.000 Asyl-Bewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen …“, hatte Merz gesagt. Dann erst folgte das Zahnarzt-Beispiel.

Auftritt mit Echo: Merz Ende September beim TV-Sender Welt
Leistungen erst nach 36 anstatt nach 18 Monaten
Im Beschluss des Bund-Länder-Gipfels zeigte die Merz-Kritik nun offenbar Wirkung: „Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind der Auffassung, dass die Anreize für eine Sekundärmigration innerhalb Europas nach Deutschland gesenkt werden müssen“, steht unter dem Punkt 7 „Leistungen für Asylsuchende“.
Demnach haben sich der Kanzler und die Länderchefs darauf geeinigt, „dass der bisherige automatische Anspruch auf die sogenannten Analogleistungen statt bisher nach 18 Monaten künftig erst nach 36 Monaten eintritt“.
Heißt im Klartext: Erst nach drei Jahren – und nicht nach eineinhalb Jahren wie bisher – steht Asyl-Bewerbern Bürgergeld und der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse zu. Bis dahin liegen die Geldleistungen darunter, medizinische Behandlungen sind nur bei akuten Problemen und Schmerzen möglich.

Große Runde: Der Bund-Länder-Gipfel am Montag im Kanzleramt
Diese Zeitspanne ist so relevant, weil Asyl-Bewerber, ungeachtet ihrer Chance auf einen Schutzstatus – allein aufgrund der Überlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei der Bearbeitung ihres Asyl-Gesuchs – mit mehr als einem halben Jahr Aufenthalt in Deutschland rechnen können. Durch die Überlastung der Amtsgerichte bei Anfechtung der Ablehnung sind es weitere zwei Jahre.
Egal wie aussichtslos das Asyl-Gesuch also ist, bisher war für jeden Asyl-Bewerber erwartbar, spätestens nach 18 Monaten die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse, ob nun beim Zahnarzt oder nicht, zu bekommen. Mit der vereinbarten Verdopplung der Frist fällt dieser Pull-Faktor nun weg. Oder schiebt sich zumindest um 18 Monate nach hinten …
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