Gibt’s doch nicht! Sogar Kant war „Autor“ bei Wolfram Weimer
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„Mehr Kant wagen“, fordert Wolfram Weimer in einem Beitrag für Welt. Ausgerechnet Kant aber, einer der frühesten und schärfsten Verteidiger des urheberrechtlichen Prinzips, wird auf The European als „Autor“ geführt.
Weimer schmückt sich gern mit den Größen der Philosophiegeschichte: Nach seiner Frankfurter Buchmessen-Rede über „geistigen Vampirismus“, in der er den deutschen Philosophen und Soziologen Adorno vereinnahmte, ist nun Kant an der Reihe. Mit „Mehr Kant wagen“ will der Kulturstaatsminister Deutschland aus einer behaupteten Identitätskrise führen.
Die Vereinnahmung ist gleich doppelt ironisch – denn erstens beruft sich Weimer gerade auf den Philosophen, den er als „Autor“ seiner Medienklitsche The European führte.

Dagegen konnte Kant sich nicht mehr wehren ...
Und zweitens ist ausgerechnet Kant der vielleicht früheste und schärfste Verteidiger, ja Wegbereiter des Urheberrechts, das unter Weimers Verantwortung in The European systematisch verletzt wurde.

In einem Beitrag für „Welt“ kämpft Wolfram Weimer mit Kant gegen Rechts.
Skandalöse Aneignung fremder Inhalte
Die Affäre zählt zu den größten Politskandalen der jüngeren Vergangenheit. Abseits der Redaktionen von ARD und ZDF, die den Vorgang erwartungsgemäß verschweigen, kleinreden oder irreführend framen, haben sämtliche großen Medien berichtet – auch Spiegel und T-Online, mit vernichtenden Urteilen.
The European hat in erheblichem Umfang fremde Texte übernommen und als eigene Inhalte ausgespielt; Quellen fehlten häufig oder waren unvollständig. Betroffen sind nicht nur Reden von Politikern, sondern auch Arbeiten von Journalisten und Buchautoren, die ungefragt als hauseigene Autoren geführt wurden.
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Kant schrieb über die „Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks“
Kant hätte es gar nicht lustig gefunden, wenn er sich plötzlich als „Autor“ in Weimers Medium entdeckt hätte. In seinem Aufsatz Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks (1785) begreift Kant ein rechtmäßig vertriebenes Buch als Geschäft eines Verlegers, das dieser für den Autor – bewilligtermaßen in dessen Namen – führt. Jemand, der Bücher nachdruckt, führt dieses Geschäft ohne „Vollmacht“ des Autors und handelt unerlaubt. Kant kritisierte damit genau die Praxis, die Weimer bei The European anwandte: das Anfertigen von Raubkopien.
Kant schreibt dazu: „Da der sich eindringende Geschäftsträger [der Buchnachdrucker] unerlaubter Weise im Namen eines andern handelt, so hat er keinen Anspruch auf den Vorteil, der aus diesem Geschäfte entspringt; sondern der, in dessen Namen er das Geschäft führt, oder ein anderer Bevollmächtigter, welchem jener es anvertraut hat, besitzt das Recht, diesen Vorteil als die Frucht seines Eigentums sich zuzueignen.“
Kant würde Weimer wegen Textdiebstahls rügen
Demnach hat die Weimer Media Group, mit Kant gesprochen, „unerlaubter Weise im Namen eines andern gehandelt“, ohne „Anspruch auf den Vorteil, der aus diesem Geschäfte entspringt“, gehabt zu haben. Somit hatte Weimer auch kein Recht dazu, „diesen Vorteil als die Frucht seines Eigentums sich zuzueignen“.
Was Kant philosophisch formuliert hat, ist heute geltendes Recht: Wer fremde Texte aneignet und als eigene ausgibt, begeht einen Rechtsbruch im Kernbereich intellektueller Redlichkeit. Bei The European war das kein Unfall, sondern Geschäftsmethode, um unter anderem über Anzeigen Geld zu verdienen – ausgerechnet unter der Verantwortung eines heutigen Kulturstaatsministers.
„Mehr Kant wagen“ würde den Rücktritt Weimers nahelegen.
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