Grenzkontrollen sind möglich und wirken, es fehlt nur der politische Wille
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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sperrt sich eisern gegen umfassende Grenzkontrollen. Doch was spricht eigentlich dagegen? Und was ist juristisch möglich?
Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Kontrollen an den Binnengrenzen finden in der deutschen Bevölkerung eine überwältigende Zustimmung. Gemäß einer im Mai durchgeführten Civey-Umfrage wollen zwei Drittel der Deutschen (66 Prozent) „auf jeden Fall“ mehr stationäre Grenzkontrollen, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen. Fast 12 Prozent meinen „eher ja“. Nur knapp neun Prozent sagen: „Nein, auf keinen Fall.“ Doch die Politik ignoriert die Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung.
Obwohl zahlreiche Städte, Gemeinde und Landräte eine permanente Überlastung beklagen, sperrt sich Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vehement gegen Grenzkontrollen, die mitunter selbst SPD-geführte Bundesländer wie Brandenburg fordern.
Woher kommt der Widerstand? Gibt es Hürden, die umfassende Grenzkontrollen in Deutschland unmöglich machen? Was ist in der Frage politisch und juristisch zu erwarten? NIUS beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wirken Grenzkontrollen überhaupt?
Während des G7-Gipfeltreffens 2022 im bayerischen Elmau führte die Bundespolizei harte Grenzkontrollen durch. Und siehe da: Diese führten zu zahlreichen Ermittlungserfolgen. Laut Angaben der Polizei konnten 2.481 Fahndungstreffer erzielt werden und 463 offene Haftbefehle vollstreckt werden. Gleichzeitig zählten die Beamten 3.572 Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht, 433 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und 157 Urkundendelikte – und das alles in einem Zeitraum von nur zwei Wochen.
Der Beweis ist also erbracht: Grenzkontrollen wirken. Doch warum wurden sie wieder eingestellt?
Sind Grenzkontrollen mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen?
Umfassende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der EU sind gemäß Artikel 1 des Schengener Abkommens nur als Ausnahme erlaubt. Europarecht geht vor deutschem Recht, so sah es auch die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Ich möchte, dass EU-Recht Vorrang hat vor nationalem Recht“, hatte sie 2018 erklärt, als Innenminister Horst Seehofer mit einem „Masterplan Migration“ für Änderungen in der Migrationsfrage plädierte.

Horst Seehofer und Angela Merkel während einer Krisensitzung 2018 zur Migrationsfrage.
Grundsätzlich ist es Deutschland nicht gestattet, alle einreisenden Personen an der Grenze zu kontrollieren. Dennoch kann ein Land in einer besonderen politischen Situation eine Ausnahme machen und seine nationalen Grenzen wieder bewachen. Das Problem: Diese Kontrollen müssen befristet sein. Ein Beispiel war der angesprochene G7-Gipfel in Elmau, ein anderes die Corona-Pandemie, bei der Deutschland ebenfalls an den Grenzen Kontrollen durchführte. Die Erfolge der Überprüfungen sprachen für sich.
Gleichzeitig sieht Artikel 25 des Schengener Abkommens auch eine umfassendere Möglichkeit vor: Sollte ohne Kontrollen an den Binnengrenzen die „öffentliche Ordnung“ oder „die innere Sicherheit“ „ernsthaft bedroht“ sein, könnten Politiker auch langfristige Grenzkontrollen im ganzen Land anordnen. Diese ernsthafte Bedrohung müsste man dann gegenüber den anderen EU-Mitgliedsstaaten erklären. Denn die EU-Kommission wacht darüber, dass „Umfang und Dauer nicht über das Maß hinausgehen, das zur Bewältigung der ernsthaften Bedrohung unbedingt erforderlich ist“.
Das Bundesinnenministerium hatte zuletzt die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der Landesgrenze zu Österreich ab dem 12. Mai aus „migrations- und sicherheitspolitischen Gründen“ für sechs Monate erlassen. Eine grundsätzliche Änderung dieser Einschränkungen ist also nur über die EU-Institutionen möglich.
Muss das Asylrecht verändert werden, um die illegale Migration einzudämmen?
Gemäß deutschem Asylgesetz wären Abweisungen an der Grenze möglich. Nach Paragraf 18 müssen Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten an der Grenze zurückgewiesen werden. Gemäß europäischer Dublin-III-Verordnung sind immer die Ersteinreisestaaten wie Griechenland oder Italien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig.
„An den grenzkontrollpflichtigen deutschen Grenzen sind Zurückweisungen im Rahmen des Verfahrens nach § 18a Asylgesetz möglich“, hieß es 2020 auch in einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD. Das Problem: Die Bundesregierungen nutzten seit 2015 den ursprünglich als Ausnahmepassus eingeführten Paragraph 17 der Dublin-Verordnung: das Selbsteintrittsrecht. Deutschland kann sich aus humanitären Gründen selbst für zuständig erklären und damit das Asylverfahren prüfen, auch wenn es eigentlich gar nicht zuständig wäre.
Was hindert die Länder daran, selbst tätig zu werden?
Selbst wenn sich ein Bundesland dazu entscheiden würde, selbstständig Grenzkontrollen durchführen zu wollen, warten neben europarechtlichen Problemen auch bundesrechtliche Fragen. Denn die Hoheit über die Grenzkontrolle hat die Bundespolizei. Als Markus Söder (CSU) in Bayern vor wenigen Jahren eine landeseigene Grenzpolizei wiedereinführte, trudelte sofort eine Klage der Grünen ein. Und tatsächlich gab ihnen der bayerische Verfassungsgerichtshof in Teilen recht: Die bayerischen Grenzpolizisten dürfen zwar weiter kontrollieren, aber nicht selbstständig, sondern nur im Sinne einer Amtshilfe für die eigentlich zuständige Bundespolizei.

Beamter der bayerischen Grenzpolizei.
Und so führt die bayerische Grenzpolizei derzeit im Grenzgebiet lediglich Schleierfahndungen bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern durch. Zumindest das könnte als Vorbild für andere Bundesländer dienen. Anders sieht es beispielsweise beim Thema Abschiebungen aus, die Ländersache sind: Niemand hindert beispielsweise CDU-geführte Landesregierungen daran, illegal ins Land eingereiste Personen in großer Zahl abzuschieben. Nur: Die Zahlen liegen auf einem ähnlichen Niveau wie bei den restlichen Länderregierungen.
Wie glaubwürdig ist die Kritik der CDU an Nancy Faeser?
Vor allem aus der größten Oppositionspartei ertönt derzeit lauter Protest aufgrund der ausbleibenden Kontrollen an den Binnengrenzen. Am Dienstag forderten mehrere Brandenburger Kreisverbände der Union mit Unterstützung des Innenministers Michael Stübgen (CDU) harte Grenzkontrollen.
Zusätzlich sprachen sie sich für konsequente Rückführungen aus. Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe, kritisierte vergangene Woche im Parlament die offenen Grenzen zu Polen und Tschechien. Anfang August hatte sich auch der Görlitzer CDU-Landrat Stephan Meyer in einem offenen Brief an Nancy Faeser gewandt. Darin beklagte er eine Zunahme von illegalen Einreisen an der deutsch-polnischen Grenze, forderte temporäre Grenzkontrollen und die Zurückweisung von illegal eingereisten Menschen.
Doch warum empörten sich die Unionspolitiker nicht in der vergangenen Legislaturperiode, in der die CDU-geführte Regierung einen umfassenden Grenzschutz ebenfalls vermissen ließ? Geöffnet hat die Büchse der Pandora bekanntlich 2015 die Union. Am 31. August 2015 fiel Merkels berühmter Satz „Wir schaffen das“. Der Rest ist Geschichte. Seitdem rumort es immer wieder an der Basis der CDU, ohne dass verantwortliche Unionspolitiker in Bund und Ländern merkliche Änderungen herbeigeführt hätten. Das muss die Kritik an der momentanen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) natürlich nicht schmälern.
Sind es tatsächlich juristische Gründe, die Grenzkontrollen verhindern?
Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Dieser Spruch gilt für jedes politische Problem und selbstverständlich auch für juristische Feinheiten in Sachen Grenzkontrollen. Das entscheidende Problem liegt an anderer Stelle: Es fehlt den verantwortlichen Parteien am politischen Willen, etwas am Status Quo zu ändern.
Von der Linken bis zur CDU ist es überparteilicher Konsens, keine nationalen Alleingänge zu starten. Der Glaube an eine schranken- und grenzenlose Welt hat vor allem die politische Linke fest im Griff. Politiker der Grünen, SPD und Linken glauben eisern daran, dass jeder Mensch ein Anrecht darauf hat, zu leben, wo er will. Die linksradikale Parole „no borders, no nations“ ist längst politischer Mainstream geworden.
Ein prominentes Beispiel: Im Juni wollte ZDF-Moderator Markus Lanz von der Grünen-Politikerin Aminata Touré, Vizepräsidentin des Landtags in Schleswig-Holstein, wissen, ob es bei der Aufnahme von Flüchtlingen eine Belastungsgrenze gebe. Bis hierhin und nicht weiter, wann sei dieser Punkt erreicht? Trotz dreimaliger Nachfrage gab Touré jedoch keine Antwort auf die Frage.
Kein Wunder: In der Weltanschauung der Grünen stellt sich diese Frage überhaupt nicht. Es soll alles so weiterlaufen wie bisher.
Pragmatiker wie Otto Schily (SPD) würden heute in der Linken mit ihren früheren Aussagen auf Ablehnung stoßen: „Ich finde auch nichts moralisch Anstößiges daran, Menschen an der illegalen Einreise nach Europa zu hindern und in ihr Herkunftsland zurückzuführen“, hatte der ehemalige Innenminister 2010 erklärt. Lang ist es her.
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Björn Harms
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