Weil er Habeck „Schwachkopf“ nannte: Hausdurchsuchung im Morgengrauen wegen Volksverhetzung
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Stunden nach der Hausdurchsuchung ist die Tochter von Stefan Niehoff noch immer aufgebracht von dem, was am Morgen in ihrem Zuhause passiert ist. Das Mädchen hat Down-Syndrom und musste am Dienstag mit ansehen, wie Beamte der Kriminalpolizei ihren Vater um kurz nach 6 Uhr morgens aus dem Bett holten, verhörten und sein Tablet mitnahmen.
Die Polizisten waren zu Niehoffs Haus in Unterfranken in Bayern angerückt, weil der 64-Jährige im Juni 2024 ein Meme auf X retweetet hatte. Darauf zu sehen: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit dem an den Werbeauftritt von Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg wertete den Retweet als Volksverhetzung.

Der Beschluss des Amtsgerichts Bamberg, der Niehoff ausgehändigt wurde, ordnet an, dass sämtliche Räume, Nebenräume und Fahrzeuge nach Mobiltelefonen, internetfähigen Endgeräten und digitalen Speichermedien „ohne vorherige Anhörung“ durchsucht und gefundenes beschlagnahmt werden soll.
Die Polizisten der Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt nahmen Niehoffs Tablet mit. Er räumt ein, die Beamten hätten ihn gut behandelt. „Die beiden waren in Ordnung. Am Ende können sie nichts dafür, sie machen nur ihren Job.“

Der Beschluss des Amtsgerichts Bamberg aus August 2024
Laut Staatsanwaltschaft besteht „öffentliches Interesse an der Strafverfolgung“
Auch die Gründe für das harsche Vorgehen gegen den 64-Jährigen werden in dem Dokument angeführt:
„Zu einem gegenwärtig nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkt in den Tagen beziehungsweise Wochen vor dem 20.6.2024 veröffentlichte der Beschuldigte unter der Nutzung des Accounts eine Bilddatei, die eine Porträtaufnahme des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck, mit dem an den Werbeauftritt der Fa. Schwarzkopf angelehnten Schriftzug ‚Schwachkopf PROFESSIONAL‘ zeigt, um Robert Habeck generell zu diffamieren und ihm sein Wirken als Mitglied der Bundesregierung zu erschweren.“
Gegenüber NIUS erklärt Niehoff, er habe das Meme, anders als im Beschluss formuliert, nicht selbst hochgeladen, sondern lediglich retweetet – also den Tweet eines anderen weiterverbreitet.
Weiter heißt es in dem Dokument:
„Die Staatsanwaltschaft bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Dies ist strafbar als gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung gemäß §§ 185,188 Abs. 1,194 StGB.“
Niehoff muss immer wieder laut und ungläubig lachen, wenn er von dem Vorfall am Morgen des 12. November 2024 erzählt. „Ich bin 64 Jahre alt. Nie hätte ich mir vorgestellt, dass es einmal so weit kommen würde. Das hat eindeutig DDR-Geschmack.“
Die Pressestelle der Kriminalpolizei Schweinfurt bestätigte den Einsatz gegenüber NIUS telefonisch. Dieser habe im Rahmen eines Aktionstages gegen Internetkriminalität stattgefunden.
UPDATE: Auch das Amtsgericht Bamberg hat die Echtheit des Dokuments am Mittwochvormittag bestätigt.
Mehr NIUS: Habeck zeigt Journalisten für diesen Satz an – Freispruch!
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Janina Lionello
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