Haushalts-Chaos der Ampel: Lindner weiß nicht, ob Energiepreisbremse 2024 ausgezahlt werden kann
Die deutschen Staatsfinanzen sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Schulden-Tricks der Ampel-Regierung gesperrt: der Haushalt 2023, der Klima- und Transformationsfonds ebenso wie der 200 Milliarden Euro schwere „Doppelwumms“, aus dem die Energiepreisbremse für Millionen Bürger und Unternehmen gezahlt wird.
Für das laufende Jahr hat das Bundesfinanzministerium die Zahlungen der Energiepreisbremse noch zugesichert – wie es 2024 weitergeht, ob die Entlastungen für Millionen Bürger und Unternehmen wie versprochen in den ersten drei Monaten des Jahres ankommen werden: völlig unklar!
„Wir können erst dann wieder über das Jahr 2024 und die nächsten Jahre sprechen, wenn wir einen rechtssicheren, einen verfassungsrechtlich gesicherten Zustand haben“, hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Donnerstag gesagt, als er für das Jahr 2023 einen Nachtragshaushalt und somit ein Aussetzen der Schuldenbremse angekündigt hatte.

Bundesfinanzminister Christian Lindner sagte, dass er zum Jahr 2024 nichts sagen könne.
Heißt im Klartext: Lindner weiß nicht, ob 2024 Geld für die Strom- und Gaspreisbremse da sein wird. Er muss zunächst das Chaos im Haushalt 2023 klären, bevor er sich dem kommenden Jahr widmen kann. Bis dahin: Planlosigkeit!
Das bestätigt auch die Pressestelle seines Ministeriums auf konkrete NIUS-Nachfrage, ob man versichern könnte, dass die Mittel auch im kommenden Jahr fließen werden: „Das BMF wertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus und prüft mögliche Auswirkungen“, hieß es auch noch acht Tage nach dem Karlsruher Urteil.
Energiekonzerne zwischen Hoffnung und Resignation
NIUS hat bei mehr als einem Dutzend Energieversorgern nachgefragt, wie sie auf die Situation blicken und ob sie mit einer zuverlässigen Auszahlung der Mittel rechnen. Die Antworten schwanken zwischen Hoffnung auf staatliche Zusagen und Resignation.

Das Uniper Kraftwerk Staudinger im hessischen Großkrotzenburg.
Vattenfall etwa zeigt sich machtlos: „Grundsätzlich sind staatliche Abgaben und Umlagen nicht zu beeinflussen.“ Man orientiere sich an der Gesetzeslage und gehe davon aus, dass die Bundesregierung ihre Zusagen einhalte und dass bereits gezahlte Summen nicht rückabgewickelt würden.
Ähnlich äußern sich RWE und die Lechwerke AG: „Wir halten uns an die gesetzliche Lage“, heißt es aus beiden Pressestellen.
Uniper wollte sich, „so lange es keine Entscheidungen zu dieser Frage gibt“, nicht äußern.
Die Hamburger Stadtwerke vertrauen auf die Worte aus Berlin: „Die Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass die sogenannten Energiepreisbremsen für das Jahr 2023 wie geplant umgesetzt werden. Wir werden daher die entsprechenden Abrechnungen für unsere Kunden wie gehabt fortsetzen.“
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