300 neue Verfahren 2025: 96 Prozent der Verfahren der Generalbundesanwaltschaft entfielen auf Islamismus und ausländischen Extremismus
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Der islamistische Terrorismus bleibt mit Abstand der größte Schwerpunkt der Bundesanwaltschaft. Im gesamten Jahr 2025 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) 180 neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus eingeleitet, dazu 114 Verfahren im Bereich des auslandsbezogenen Extremismus. Nur neun Verfahren betrafen Rechtsextremismus, zwei Linksextremismus. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hess hervor, die NIUS exklusiv vorliegt.
Die Zahlen stammen aus dem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme (SPD) vom 26. Februar 2026. In der Antwort auf die Anfrage des AfD-Innenpolitikers Hess heißt es wörtlich: „Im Jahr 2025 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) 180 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus (59 Prozent), neun Verfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus (3 Prozent), zwei Verfahren mit Bezug zum Linksextremismus (0,5 Prozent) und 114 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum auslandsbezogenen Extremismus (37 Prozent) neu eingeleitet.“ Insgesamt macht dies 305 Verfahren.
Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe ist die oberste Bundesbehörde für die Verfolgung schwerster Straftaten gegen die innere Sicherheit. Die Delikte reichen von Terrorismus über Hochverrat bis zu Spionage. Sie übernimmt Fälle von „besonderer Bedeutung“, die Landesstaatsanwaltschaften überfordern oder die Bundesinteressen berühren. Die Verfahren zum Islamismus betreffen laut Antwort „überwiegend Auslandstaten im Zusammenhang mit den terroristischen Vereinigungen Islamischer Staat und Taliban und weisen Bezüge zu Syrien, Irak sowie Afghanistan auf“. Der Großteil wurde wegen „minderer Bedeutung“ an die Länder abgegeben oder nach § 153c StPO (Absehen von Verfolgung bei Auslandstaten) bzw. § 170 Abs. 2 StPO (Einstellung mangels Tatnachweises) eingestellt.

Ein Mann steht mit einem Bundespolizisten neben einem Helikopter der Bundespolizei. Der Generalbundesanwalt hat drei mutmaßliche Mitglieder der islamistischen Terrororganisation Hamas festnehmen lassen.
Zum Vergleich mit 2024 verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort vom 20. Januar 2025 (Bundestagsdrucksache 20/14639). Der Begriff „auslandsbezogener Extremismus“ umfasst dabei „den internationalen-nichtislamistischen Terrorismus und auch die Bereiche des internationalen Links- und Rechtsextremismus“. Verdeckte Verfahren bleiben außen vor – dazu gebe die Regierung „keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form“, weil das die Strafverfolgung gefährden würde.
Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts aus dem Jahr 2025 unterstreichen den Schwerpunkt: Dabei standen das Hamas-Waffenbeschaffungsnetzwerk in Berlin (Oktober/November 2025), die Festnahme eines mutmaßlichen Huthi-Mitglieds (22. Mai 2025) oder die Festnahme zweier mutmaßlicher IS-Mitglieder (2./3. Dezember 2025) im Zentrum. Ohnehin weisen die Pressemitteilungen der Generalbundesanwaltschaft mehrere Anklagen und Haftbefehle gegen mutmaßliche IS-Mitglieder wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus. Im rechtsextremen Bereich gab es etwa eine Anklage gegen acht mutmaßliche Mitglieder einer terroristischen Vereinigung vor dem OLG Dresden („Sächsische Separatisten“).
AfD sieht falsche Prioritätensetzung in der Sicherheitspolitik
Der AfD-Abgeordnete Martin Hess, der die Anfrage gestellt hatte, wertete die Zahlen gegenüber NIUS als Beleg für ein Versagen der Regierungspolitik. „Über 96 Prozent der GBA-Verfahren betreffen Islamismus und Ausländerextremismus. Beide Phänomenbereiche stehen im direkten Zusammenhang mit der verantwortungslosen Migrationspolitik der Altparteien“, sagte Hess. Wer über Jahre die Sicherheitsinteressen der eigenen Bevölkerung seiner realitätsfernen Ideologie unterordne, trage die politische Verantwortung für diese Entwicklung.

AfD-Innenpolitiker Martin Hess forderte eine „echte Migrationswende“, die den Islamismus als zentrale Gefahr klar benennt.
Spätestens seit 2015 seien ausländische Konflikte, islamistischer Extremismus und terroristische Strukturen nach Deutschland getragen worden und hätten sich verfestigt, so Hess weiter. Statt konsequent gegenzusteuern, hätten die Altparteien die Situation relativiert und sich fast ausschließlich auf den Rechtsextremismus fokussiert. Er forderte eine „echte Migrationswende“, die den Islamismus als zentrale Gefahr klar benenne: „Dazu gehört eine Null-Toleranz-Strategie: die Abschiebung straffälliger Ausländer und Gefährder, die konsequente Durchsetzung geltenden Rechts sowie das sofortige Schließen aller Sicherheitslücken.“
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