Niedersachsen: AfD-Kandidat Stephan Bothe vor Wahlausschluss
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Das Innenministerium in Niedersachsen kommt – unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes – zu dem Schluss, dass AfD-Kandidat Stephan Bothe nicht zur Landratswahl im Landkreis Lüneburg zugelassen werden sollte. Noch muss aber der Wahlausschuss darüber entscheiden.
Mitte Juni wurde Bothe mitgeteilt, dass seine Verfassungstreue geprüft werden soll. Nun liegt die Stellungnahme des Innenministeriums unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes vor. Das Schreiben liegt NIUS exklusiv vor. Ergebnis der Prüfung sei, „dass Sie aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wie Bothe in einem Schreiben der Kreiswahlleitung mitgeteilt wird. Damit erfülle er nicht die Voraussetzungen, als Kandidat für die Wahl des Landrates des Landkreises Lüneburg am 13. September zugelassen zu werden.
Wahlausschuss entscheidet am 29. Juli über Wahl-Ausschluss
Der Wahlausschuss entscheidet am 29. Juli über den Ausschluss von Bothe – „eigenverantwortlich“, wie es heißt. Die Empfehlung des Ministeriums sei „nicht bindend“. Vor der Entscheidung des Kreiswahlausschusses soll Bothe Gelegenheit erhalten, sich zu den Vorwürfen gegen ihn zu äußern.
In der Stellungnahme beruft sich das Ministerium darauf, dass Bothe Mitglied einer vom Niedersächsischen Verfassungsschutz „als Beobachtungsobjekt eingestuften extremistischen Partei“ sei. Außerdem erbringe er in seinen Parteiämtern „eine aktive inhaltliche Mitwirkung und Mitgestaltung der Politik“ der AfD. Weiter beruft sich das Ministerium auf Äußerungen von Bothe in den sozialen Netzwerken. So hatte er sich etwa auf Facebook migrationskritisch geäußert und schrieb: „Unruhen in Schweden – Multikulti explodiert“.
Mittlerweile sind sechs Fälle bekannt, in denen AfD-Kandidaten droht, von Wahlen ausgeschlossen zu werden, weil ihre „Verfassungstreue“ infrage gestellt wird.
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