Jetzt doch! Ampel einig – Habecks Heiz-Hammer kommt noch diese Woche in den Bundestag
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- Mit Hilfe des Kanzlers, Vizekanzlers und Finanzministers gelingt der Durchbruch beim umstrittenen Heizungsgesetz.
- Für die meisten Deutschen treten die Änderungen aber wohl erst 2028 oder 2029 in Kraft.
- Der Gesetzentwurf kommt nun zu Beratungen in den Bundestag – das hatte die FDP bisher verhindert.
Das umstrittene Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen soll doch noch in dieser Woche in den Bundestag. Darauf verständigte sich eine Spitzenrunde der Koalition am Dienstag, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr.
Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten sich in die Verhandlungen über das sogenannte Gebäudeenergiegesetz eingeschaltet, bekannt auch als Heizungsgesetz.
Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung für mehr Klimaschutz beim Heizen sorgen. Ursprünglich ab 2024 sollten laut Gesetzentwurf möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Es müssten aber keine funktionierenden Heizungen ausgetauscht werden, außerdem dürfen defekte Heizungen repariert werden.
Doch laut BILD tritt der Heiz-Hammer für die meisten Bundesbürger nun erst ab 2028 oder sogar 2029 in Kraft. Konkret heißt es: Für bereits bestehende Gebäude gilt das Heizungsgesetz erst, wenn die Wärmepläne der Städte und Kommunen fertig sind. Und das dürfte bis 2028 der Fall sein.
Bisher wollte Habeck, dass der Einbau für Öl- und Gasheizungen bereits ab 2024 verboten wird. Diese Regelung soll künftig – wenn überhaupt – nur für neue Häuser gelten. Denn generell soll der Einbau von Gasheizungen weiter möglich sein (wenn sie mit Ökogas betrieben werden können).
Der Umstieg soll durch eine staatliche Förderung sozial abgefedert werden. Auch Übergangsfristen und Härtefallregelungen sind vorgesehen. Die Details sind jedoch in der Koalition umstritten. Vor allem die FDP will Nachbesserungen.
Scholz, Habeck und Lindner wurden am Dienstag hinzugezogen, nachdem Gespräche der Fraktionschefs und ihrer Stellvertreter erneut gescheitert waren. Eigentlich sind sie gar nicht mehr zuständig, denn die Bundesregierung hat den umstrittenen Gesetzentwurf bereits gebilligt. Nun ist das Parlament am Zug.
Die Fraktionen setzten das Gesetz am Dienstag zunächst erneut nicht auf die Tagesordnung des Bundestags, dann aber kam der Durchbruch. Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Habeck schon mehrere Anpassungen an dem Gesetz vorgeschlagen.
„Große Belastung für die Handlungsfähigkeit der Koalition“
Klar ist bereits, dass im Bundestag vor einem Beschluss noch umfangreiche Änderungen an dem Entwurf vorgenommen werden sollen. Daher verstehe sie die „Blockadehaltung“ der FDP nicht, sagte die Fraktionschefin der Grünen, Katharina Dröge, noch am Mittag. Normalerweise beginne die parlamentarische Beratung erst nach der ersten Lesung im Bundestag. Die FDP habe aber klar erkennbare Signal von SPD und Grünen gewollt, wie die parlamentarischen Beratungen ausgehen könnten. Deshalb seien jetzt noch Schritte aufeinander zu nötig.
Die Koalitionspartner hatten sich versprochen, dass das Gesetz den Bundestag noch vor der Sommerpause passiert – die beginnt nach dem 7. Juli.
Wenn dies nicht so käme, sehe sie eine „große Belastung für die Handlungsfähigkeit der Koalition“, sagte Dröge. Zugleich betonte sie, für eine Verabschiedung sei weiterhin ausreichend Zeit.
FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte am Mittag, das Gesetz müsse vorher „fundamental“ geändert werden. Die FDP will, dass die Möglichkeit einer mit Wasserstoff betriebenen Gasheizung stärker hervorgehoben wird. Sie drängt dem Vernehmen nach zudem darauf, dass die Modernisierungsumlage bestehen bleibt, über die Kosten auf Mieter abgewälzt werden können – damit Vermieter investieren. Der Mieterschutz wiederum ist eine zentrale Forderung der SPD.
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