Keine „aktive Förderung von Gewalt“: Linksradikale Anti-Israel-Gruppe siegt vor Gericht gegen Einstufung des Verfassungsschutzes
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Die linksradikale Gruppe „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ hat vor Gericht gegen den Verfassungsschutz gesiegt. Dieser darf sie in seinem Bericht für das Jahr 2024 nicht als „gesichert linksextremistisch“ bezeichnen. Die Begründung könnte auch in der Beurteilung rechter Gruppen neue Maßstäbe setzen.
Die antizionistische Gruppe „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht einen Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz erzielt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss seinen Bericht für das Jahr 2024 in mehreren Passagen ändern oder streichen. Darin war der Berliner Verein als „gesichert extremistisch“ und „linksextremistisch“ geführt worden.
Nach Auffassung des Gerichts reicht die klar antiisraelische Haltung des Vereins und auch seine Verneinung des Existenzrechts Israels nicht aus, um diese höchste Einstufung zu rechtfertigen. Entscheidend sei vielmehr, ob die „Jüdische Stimme“ durch öffentliche Äußerungen hinreichend deutlich Gewalt „propagiere und fördere“. Das sah die Kammer für das Jahr 2024 nicht als ausreichend belegt an.

Wieland Hoban ist Vorsitzender der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost“.
Das Urteil könnte womöglich auch für die Beurteilung rechter Organisationen neue Maßstäbe setzen. Der Verfassungsschutz bezeichnet hier zahlreiche Institutionen als „gesichert rechtsextremistisch“ – wie die Identitäre Bewegung, das Magazin Compact, den Verlag Antaios oder den Verein Ein Prozent –, für die die Behörde eine solche Gewaltneigung ebenfalls nie nachgewiesen hat.
Zur Hochstufung des aufgelösten Instituts für Staatspolitik aus Schnellroda und des Vereins Ein Prozent im Jahr 2023 erklärte der damalige Chef des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, damals explizit: „Das BfV richtet sein Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten, sondern hat auch diejenigen Personenzusammenschlüsse im Blick, die menschenwürdewidrige und demokratiefeindliche Ideologien und Konzepte permanent verbreiten.“
Eine unterschiedliche Bewertung von linken und rechten Gruppen dürfte sich auf Dauer aber schwer begründen lassen.
Rote Hamas-Dreiecke und Feier des Hamas-Massakers reichen nicht, um verfassungsfeindlich zu sein
In der Verhandlung zwischen der „Jüdischen Stimme“ und dem Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Berliner Verwaltungsgericht ging es unter anderem um Social-Media-Beiträge über den 7. Oktober, den Tag des Überfalls der Hamas auf Israel mit den entsprechenden Massakern an der israelischen Bevölkerung. Die „Jüdische Stimme“ hatte ein Bild des am 7. Oktober durchbrochenen Gaza-Grenzzauns zusammen mit dem Text verbreitet: „Mögen wir den Gaza-Zaun niederreißen und die Apartheid zusammenfallen sehen, dann werden wir erfolgreich sein im Kampf um Freiheit.“ In einer weiteren Stellungnahme war vom 7. Oktober als „Akt des Widerstands“ die Rede. Eine klare Verurteilung der Hamas-Gewalt vermisste das Gericht zwar, sah in solchen Posts aber noch keinen eindeutigen Aufruf zu weiterer Gewalt.
Ebenfalls Thema war ein älterer Post der „Jüdischen Stimme“ mit der Formulierung: „Besatzungssoldaten sind legitime Ziele.“ Der Anwalt des Vereins argumentierte, dies sei völkerrechtlich als Aussage über militärische Gewalt gegen Besatzungssoldaten zu verstehen. Auf die Frage, ob das mit einem Aufruf zur Gewalt einhergehe, entgegnete die Verteidigung laut dem Magazin LTO: „Der Konflikt ist ja nun mal nicht friedlich.“ Letztlich reichte der Kammer damit auch die Äußerung über israelische Soldaten als „legitime Ziele“ nicht, um die Einstufung als „gesichert extremistisch“ im Bericht 2024 zu rechtfertigen.
Andere Posts wiederum, wie denjenigen eines ehemaligen Vereinsmitglieds, der ein umgedrehtes rotes Dreieck – ein Symbol, das die Hamas zur Markierung militärischer Ziele – verbreitet hatte, verbunden mit der Aussage „Resistance is justified“, rechnete das Gericht nicht der Gruppe selbst zu. In gleicher Weise äußerte sich das Gericht über einen Post, in dem der frühere Hamas-Chef Ismail Haniyya als Märtyrer bezeichnet wurde. In beiden Fällen hätte nicht sicher festgestanden, dass der Verein diese Äußerungen kannte und billigte.

Immer wieder markieren Islamisten und Linksextremisten Gebäude ihrer Gegner mit roten Hamas-Dreiecken.
„Jüdische Stimme“ ist antizionistisch und unterstützt Boykott von Israel
Die „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ ist ein seit 2003 bestehender linksradikaler Verein. Die Organisation versteht sich als antizionistisch und ist Anhänger der Israel-Boykott-Bewegung BDS. Der Verein ist die deutsche Sektion des europaweiten antizionistischen Netzwerks „European Jews for a Just Peace“. Zudem gibt es eine weltweit agierende Gruppe „Jewish Voice for Peace“, die unter ähnlichem Logo auftritt.

Die „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden“ unterstützt die Israel-Boykott-Bewegung BDS.
Brisant ist auch: Der Verein hat eine ausgewiesene Nähe zum staatlichen Kulturbetrieb. So organisierte die Gruppe beispielsweise Events im ehemaligen Neuköllner Kulturzentrum Oyoun. Die linksradikale Einrichtung erhielt allein in den Jahren 2022 über 1,4 Millionen Euro Steuergelder vom Berliner Senat, im Jahr 2024 über 1,05 Millionen Euro. Nach Protest hatte die Stadt die Förderung des Zentrums eingestellt.
Eine vollständige Niederlage für den Verfassungsschutz ist die Entscheidung am Berliner Verwaltungsgericht aber nicht. Den Versuch der „Jüdischen Stimme“, eine erneute Nennung im noch nicht veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2025 vorsorglich zu verhindern, wies das Gericht zurück, da der Bericht noch nicht vorliege und man nicht wisse, was konkret zu prüfen sei.
Der Vorsitzende Richter deutete zudem an, dass Belege aus dem Jahr 2025 möglicherweise zu einer anderen Bewertung führen könnten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
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