Erfolgreiche Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht: Pro Asyl und drei Somalis stoppen Merz‘ Zurückweisungen
Ein Beitrag von
Das Berliner Verwaltungsgericht fällt ein Urteil, das dramatische Auswirkungen auf die Bundespolitik haben könnte: Migranten, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens nicht zurückgewiesen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in mehreren Eilverfahren entschieden.
Hintergrund sind Eilanträge von drei Somalis, die anwaltlich vom Verein „Pro Asyl“ vertreten wurden. Die Somalis, zwei Männer und eine Frau, waren am 9. Mai aus Polen mit dem Zug nach Deutschland eingereist. Am Bahnhof Frankfurt (Oder) wurden sie durch die Bundespolizei kontrolliert und nach Äußerung eines Asylgesuchs noch an demselben Tag nach Polen zurückgewiesen. Zu Unrecht, wie jetzt das Berliner Verwaltungsgericht entschied.
NIUS liegt das Gerichtsurteil im Falle der somalischen Frau vor. Demnach stellte sie noch am Tag ihrer Zurückweisung einen schriftlichen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – obwohl sie kein Wort Deutsch spricht. Ein Anwalt muss ihr also behilflich gewesen sein. Noch während sie auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts wartet, bezahlt ihr „eine private NGO“ die Unterkunft in Polen, heißt es in den Akten.
Interessant sind vor allem die zeitlichen Abläufe der Einreise, der Zurückweisung und des Gerichtsurteils.
Am 6. Mai wählt der Bundestag Friedrich Merz (CDU) zum Kanzler. Einen Tag später gibt Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) seinen Grenzbefehl. In einem schriftlichen Beschluss an den Bundespolizeipräsidenten Dieter Romann schreibt er wörtlich: „Hiermit nehme ich die mündliche Weisung vom 13. September 2015 gegenüber dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums zurück. Die Anwendung der Regelung des §18, Abs. 2 Nr. 1 AsylG führt dazu, dass Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedsstaat die Einreise verweigert werden kann.“

Die Einreise erfolgt drei Tage nach dem Grenzbeschluss
Der NGO-Komplex und auch Parteien wie die Grünen oder die Linken werfen der neuen Bundesregierung sofort Rechtsbruch vor. „Zurückweisungen Schutzsuchender an den Grenzen sind und bleiben europarechtswidrig“, beschweren sich die Grünen.
Drei Tage nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung und zwei Tage nach dem Grenzbefehl von Dobrindt machen sich nun die drei Somalier auf den Weg nach Deutschland. Wurden Sie hierfür von einer deutschen NGO instruiert? Sie reisen über Frankfurt (Oder) mit dem Zug nach Deutschland, werden von der Bundespolizei kontrolliert und stellen ein Asylgesucht. Die Beamten weisen die beiden Männer und die Frau zurück nach Polen.
Nun greifen die Anwälte ein. Der Lobbyverein Pro Asyl reicht eine Klage ein, während die Somalier weiterhin in Polen bleiben. Fast einen Monat später fällt das Berliner Verwaltungsgericht das Urteil. Die Unrechtmäßigkeit der Zurückweisung wird sofort per Pressemitteilung kommuniziert.
Wer ist „Pro Asyl“?
Bei „Pro Asyl“ handelt es sich um einen pro-migrantische Lobbyverein, der 1986 gegründet wurde und sich für mehr Zuwanderung, offene Grenzen und die Aufnahme von Asylbewerbern ausspricht. Sprecher ist der ehemalige Grünen-Politiker Tareq Alaows.

Der Lobbyverein Pro Asyl feiert sich für den Erfolg vor Gericht.
„Pro Asyl“ bietet Migranten rechtliche Beratung (oft Pro Bono), dokumentiert Menschenrechtsverletzungen, wirbt für die Migrationsgesellschaft und kritisierte wiederholt angeblich restriktive Asylgesetze. Die Organisation finanziert sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge mit über 25.000 Mitgliedern, private Spenden und Mittel der eigenen Stiftung Pro Asyl. Dabei ist unklar, welche Großspender oder Stiftungen die NGO bezuschussen.
Die Beschlüsse des Gerichts in Berlin sind nicht anfechtbar. Allerdings schreibt das Gericht auch: „Die Antragsteller könnten allerdings nicht verlangen, über den Grenzübertritt hinaus in das Bundesgebiet einzureisen. Denn nach der Dublin-Verordnung sei es möglich, das Dublin-Verfahren an der Grenze oder im grenznahen Bereich durchzuführen, ohne dass damit zwangsläufig eine Einreisegestattung verbunden sein müsse.“
Lesen Sie auch:
Berliner Verwaltungsgericht erklärt Zurückweisungen an Grenzen für illegal.
Mehr NIUS:
Die skurrilsten Beschlüsse des Linken-Parteitags
Regierungs-Kommission fordert die AfD-Rente – die große NIUS-Analyse zu den 33 Empfehlungen
Bericht: Das will die AfD an deutschen Schulen und Universitäten verändern
Erst „faschistische Politik“ unterstellen, dann Reue bekunden: Linken-Chef bittet CDU um Entschuldigung
„Den Garaus machen“: Linke-Fanatiker ruft auf Parteitag zu Mord an Kapitalisten auf
33 Empfehlungen im Wortlaut: Das sind die wahren Pläne der Renten-Kommission
Neues Heizungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Neuer Linken-Chef Pantisano: Es gibt keinen Unterschied zwischen der CDU und den Faschisten
Mehr NIUS:
Erst „faschistische Politik“ unterstellen, dann Reue bekunden: Linken-Chef bittet CDU um Entschuldigung
„Den Garaus machen“: Linke-Fanatiker ruft auf Parteitag zu Mord an Kapitalisten auf
33 Empfehlungen im Wortlaut: Das sind die wahren Pläne der Renten-Kommission
Neues Heizungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Neuer Linken-Chef Pantisano: Es gibt keinen Unterschied zwischen der CDU und den Faschisten
Climate-Trouble: „Sie steckten mich in einen fensterlosen Raum“ – wie ein kritischer Professor aus seiner Universität gemobbt wurde
Kretschmer kritisiert AfD-Strategie: „Das bloße Ausgrenzen bringt nichts“
Aus Angst vor einer AfD-Regierung: Innenminister planen neue deutsche Sicherheitsarchitektur
Björn Harms
Artikel teilen
Kommentare