Kneipenstreit, gehässige Aufkleber, geklaute Regenbogenfahne: Die komplette Chronik der erfundenen rechten Angriffe auf Asylunterkünfte
Das Bundesinnenministerium zählt 80 Angriffe auf Asylunterkünfte für das erste Halbjahr 2023. NIUS hat mit den zuständigen Polizeidirektionen und Staatsanwaltschaften gesprochen, um mehr zu erfahren, was an den 80 Tatorten passiert ist. Es zeigt sich: Die Statistik liefert ein völlig verzerrtes Bild der Realität.
Mehr dazu: Manipulierte Statistik: Wie das Faeser-Ministerium rechte Angriffe auf Flüchtlingsheime erfindet
Um transparent darzulegen, was genau vorgefallen ist, listet NIUS im Folgenden sämtliche Vorkommnisse auf, die in diese Statistik eingegangen sind. In kurzen Sätzen wird erklärt, was sich am jeweiligen Tag tatsächlich abspielte. Dabei findet sich in den ersten, fett gedruckten Zeilen die Tatbeschreibung aus den Daten des Bundeskriminalamts – samt politischer Zuordnung in der Statistik „Politisch motivierte Kriminalität“.
Chronik einer Statistik zu den Angriffen auf Asylunterkünfte:
Lichtenau (Baden-Württemberg), 1. Januar, schwere Brandstiftung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Am Neujahrsmorgen kommt es im Bereich des Hintereingangs einer Unterkunft zu einem Brand. Unbekannte beschädigten ein Fenster und die Gebäudefassade, bevor von einem Zeugen mit einem Feuerlöscher gelöscht wird. Niemand wird verletzt. An dem Anwesen, in dem derzeit Asylbewerber unterbracht sind, entsteht ein Sachschaden von etwa 10.000 Euro. Ob der Brand in der Silvesternacht vorsätzlich gelegt wurde, wird noch geprüft.
Bretzfeld (Baden-Württemberg), 2. Januar, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Eine Flüchtlingsunterkunft ist hier nicht involviert. Vielmehr geht es, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilt, um Äußerungen eines Jugendlichen in Telegram-Chats, die auf eine mögliche Planung eines Übergriffs auf eine Flüchtlingsunterkunft hindeuten. Das Verfahren gegen den Beschuldigten läuft noch.
Wolfsburg (Niedersachsen), 2. Januar, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: sonstige
Auch hier spielt sich der Vorfall nicht in einem Asylheim ab, sondern in einem normalen Mietshaus. Dort wird in einer Fensterscheibe im 1. Obergeschoss ein zwei Millimeter großes Einschussloch entdeckt – möglicherweise von einem Luftgewehrgeschoss. In der betroffenen Wohnung wohnt zum Tatzeitpunkt eine ukrainische Familie. Ob dieser Umstand mit dem Schuss zusammenhängt, kann nicht geklärt werden.
Riedlhütte (Bayern), 3. Januar, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Eine unbekannte Person sprüht ein Hakenkreuz an eine Flüchtlingsunterkunft. Es kann kein Tatverdächtiger ermittelt werden.
Porta Westfalica (Nordrhein-Westfalen), 3. Januar, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
An der Eingangstür einer Flüchtlingsunterkunft wird ein Hakenkreuz, ein Totenkopf und ein „rechtsgerichteter Schriftzug“ festgestellt. Es kann kein Tatverdächtiger ermittelt werden. Der Staatsschutz in Bielefeld ermittelt ohne Erfolg. Einen Tatverdächtigen können die Beamten nicht ausmachen.
Loitz (Mecklenburg-Vorpommern), 13. Januar, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
An der Gemeinschaftsunterkunft in Loitz, in der syrische Flüchtlinge leben, werden eine Glastür und eine Fensterscheibe eingeschlagen sowie ein Fensterbrett und der Dachunterstand beschädigt. Ein Wachmann vernimmt einen Knall von Feuerwerkskörpern und kontrolliert daraufhin das Gebäude gegen 1:00 Uhr nachts. Ein Detail, auf das die Polizei verweist: Die Fensterscheiben waren bereits vor dem Eintreffen der Flüchtlinge kaputt. Es ist bis heute ungewiss, ob die Beschädigungen einen politischen Hintergrund haben.
Trier (Rheinland-Pfalz), 13. Januar, Sachbeschädigung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: religiöse Ideologie
Ein Afghane steht im Verdacht, eine Wand in einem Zimmer in der Aufnahmeeinrichtung mit Symbolen beschmiert zu haben. Dadurch erfolgt die Zuordnung zum Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft in Trier.
Freiberg (Sachsen), 13. Januar, Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein 35-jähriger deutscher Facebook-Nutzer kommentiert einen Beitrag über eine neue Unterkunft für Asylbewerber. Laut Polizei äußert er sinngemäß die Aufforderung, das Objekt in Brand zu setzen.
Wandlitz (Brandenburg), 14. Januar und 30. März, Verwenden von Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
An einem Einfamilienhaus, an dem von außen die ukrainische Flagge angebracht ist, kommt es zu zwei Farbschmierereien. Im Januar sprühen Unbekannte am Tatort Hakenkreuze und den Buchstaben „Z“ mit weißer Farbe an die Wand. Ende März malt ein Täter zwei Mal den Buchstaben „Z“ und ein Symbol, ähnlich der sogenannten „Wolfsangel“, an den Gartenzaun des Hauses. Im ersten Fall ist das Verfahren bereits eingestellt, weil kein Täter ermittelt werden konnte; im zweiten Fall ermittelt die Polizei noch immer.
Chemnitz (Sachsen), 14. Januar, Verwenden von Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Unbekannte ritzen an den Briefkasten einer Mietswohnung einer ukrainischen Familie im Chemnitzer Ortsteil Kapellenberg ein 30 mal 30 Zentimeter großes Hakenkreuz. Die Polizei kann keinen Tatverdächtigen ermitteln.
Buxtehude (Niedersachsen), 16. Januar, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In der Nacht des 16. Januar schmiert eine unbekannte Person an einem Flüchtlingscontainer zwei Hakenkreuze und die Zahl „44“. Die Container sind zur Tatzeit nicht bewohnt. Ein Täter kann nicht ermittelt werden.
Gilching (Bayern), 22. Januar, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes eines Wohnheims für Flüchtlinge bemerkt bei einem seiner nächtlichen Rundgänge um das Gebäude ein frisch gesprühtes rund 90 x 90 cm großes Hakenkreuz an einer dortigen Garagenwand. Der Sicherheitsmann sieht danach vier bis fünf Jugendliche in Tatortnähe, die sich in Richtung des S-Bahnhofs Neugilching entfernen. Ob die Jugendlichen im Zusammenhang mit der Tat stehen, kann der Zeuge nicht näher begründen. Einen Tatverdächtigen kann die Polizei nicht ermitteln.
Zapfendorf (Bayern), 26. Januar, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In einer Gemeinderatssitzung zum Thema „Dezentrale Flüchtlingsunterkünfte“ ruft eine Zuhörerin „Die Container werden brennen!“ Die Staatsanwaltschaft ermittelt aktuell gegen die Frau, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Dessau-Rosslau (Sachsen-Anhalt), 27. Januar, Volksverhetzung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein 68-jähriger Ukrainer, der zusammen mit seiner Tochter und seiner Enkelin als Kriegsflüchtling nach Deutschland gekommen ist, erstattet Strafanzeige. An dem Briefkasten seiner Familie findet er den Schriftzug „KILL UKRAINE“ in schwarzer Farbe vor. Bereits im Jahr zuvor ist der Briefkasten mit dem Schriftzug „Not welcome Russie“ beschmiert worden. Ein Tatverdächtiger kann nicht ermittelt werden. Das Verfahren wird eingestellt.
Schorfheide (Brandenburg), 27. Januar, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Es geht um einen volksverhetzenden Post im Internet. Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt.
Bad Soden-Salmünster (Hessen), 29. Januar, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
An einer Unterkunft für Flüchtlinge wird ein Fenster beschädigt. Nach der Tat veröffentlicht die Polizei einen Zeugenaufruf – erfolglos. Ein Tatverdächtiger kann nicht ermittelt werden.
Marklkofen (Bayern), 1. und 2. Februar, Sachbeschädigung und Brandstiftung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In zwei aufeinanderfolgenden Nächten versucht eine Person, ein unbewohntes Zelt, das für ankommende Ukrainer reserviert war, mit Brandbeschleuniger anzuzünden. Holzboden und die Zeltwand werden kleinflächig angekokelt und beschädigt. Es entsteht ein Sachschaden von mehreren Tausend Euro. Das Zelt ist weiterhin nutzbar. Eine eigens gegründete Ermittlungsgruppe macht einen 57-Jährigen ausfindig, gegen den Anklage erhoben wird.
Karlsruhe (Baden-Württemberg), 2. Februar, Belohnung und Billigung von Straftaten, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein Mann veröffentlicht auf Facebook einen Kommentar, der sich auf die mutmaßlichen Brandlegungen in Marklkofen bezieht (siehe die zwei Fälle zuvor). Dabei kommentiert der Beschuldigte den Beitrag eines AfD-Kreisverbandsvorsitzenden mit den Worten „Feuer reinigt“. Auf Grund des Wohnortsprinzips wird der Fall in Karlsruhe verortet. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Mamming (Bayern), 2. Februar, Nichtanzeige geplanter Straftaten, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Eine Frau soll per Smartphone Kenntnis davon erlangt haben, dass ihr Lebensgefährte ein im Aufbau befindliches Flüchtlingsheim anzünden will. Es handelt sich um die Brandstiftung in Marklhofen (siehe zwei Fälle zuvor). Sie gibt den Hinweis nicht an die Polizei weiter. Mitte August wird sie wegen „Nichtanzeige geplanter Straftaten“ zu einer Geldstrafe verurteilt.
Niederzier (Niedersachsen), 4. Februar, Verwendungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein Polizist erkennt an der Wand einer Grundschulturnhalle eine Vielzahl von Graffitis. Die Sporthalle wird jedoch nicht als Flüchtlingsunterkunft genutzt, sondern befindet sich nur in der Nähe einer Flüchtlingsheims. Unter den Graffitis befanden sich jeweils einmal die Schriftzüge „Nazis“ und „Reich“ sowie eine „SS-Rune“ und ein Hakenkreuz.
Vreden (Nordrhein-Westfalen), 6. Februar, Brandstiftung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Unbekannte Täter versuchen eine im Aufbau befindliche Flüchtlingsunterkunft in Brand zu setzen. Es entsteht ein geringer Sachschaden.
Gachenbach (Bayern), 9. Februar, Nötigung, drei Tatverdächtige, Zuordnung: rechts
Bei einer Aktion der Identitären Bewegung entrollen sechs vermummte Personen auf der Straße vor der Asylunterkunft in Gachenbach ein Transparent und zünden Rauchbomben. Dabei blockieren sie die Straße und filmen die Aktion. Noch vor dem Eintreffen der Polizei flüchten sie. Bei einer Kontrolle an einer Raststätte kann die Polizei die Rauchköper sowie eine Digitalkamera sicherstellen. Aufgrund der Aktion kommt es später zu Razzien bei sechs Mitgliedern der Identitären Bewegung.
Öhringen (Baden-Württemberg), 12. Februar, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Eine Person schmeißt einen Pflasterstein in eine Fensterscheibe in der Asylunterkunft. Niemand wird verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere hundert Euro. Ein Tatverdächtiger kann nicht ausgemacht werden.
Laußig (Sachsen), 12. Februar, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Unbekannte beschädigten eine Fensterscheibe einer geplanten Erstaufnahmeeinrichtung. Der Sachschaden wird auf etwa 500 Euro beziffert.
Mainz (Rheinland-Pfalz), 16. Februar, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In der Mainzer Innenstadt kommt es auf einem öffentlichen Platz zu einer Streitigkeit und einem Handgemenge zwischen zwei Personen mit Migrationshintergrund. Ein 22-jähriger Deutscher trennt die beiden Männer. Im Zuge dieser Trennung fallen Beschimpfungen und Drohungen, die als ausländerfeindlich eingestuft werden.
Sondershausen (Thüringen), 16. Februar, Verhetzende Beleidigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Am Landratsamt, das knapp einen Kilometer von der Gemeinschaftsunterkunft in der Güntherstraße entfernt ist, wird ein Sticker angebracht. Auf diesem steht: „Asylbetrüger – Heimreise statt Einreise – Nicht willkommen“. Ein Sicherheitsmitarbeiter stellt den Sticker fest und meldet das dem Amt, das wiederum die Polizei benachrichtigt. Der Sticker wird als verhetzende Beleidigung eingestuft. Ein Tatverdächtiger kann nicht ermittelt werden.
Freiburg (Baden-Württemberg), 17. Februar, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein Mitarbeiter einer Asylunterkunft meldet, dass mehrere Hakenkreuze sowie ein arabischer Schriftzug auf einer Tischtennisplatte in der Asylunterkunft entdeckt worden sind.
Ammerbuch (Baden-Württemberg), 19. Februar, Volksverhetzung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein unbekannter Täter sprüht mehrere Parolen mit fremdenfeindlichem Hintergrund auf unbewohnte Wohncontainer. Ein Täter kann nicht ermittelt werden.
Boizenburg (Mecklenburg-Vorpommern), 19. Februar, Nötigung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Bei der in Rede stehenden Örtlichkeit handelt es sich um kein Flüchtlingsheim, sondern um eine dezentrale Wohneinrichtung. Neben den eigentlichen Mietern sind dort Wohnungen an Ukrainer untervermietet. Ein Mann steht im Verdacht, zwei Frauen durch seine Tathandlung genötigt zu haben, wobei die Polizei nicht konkretisiert, was damit gemeint ist. Ein ausländerfeindliches Motiv könne nicht ausgeschlossen werden, weshalb die Einordnung „rechts“ erfolgte.
Schmalkalden (Thüringen), 25. Februar, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein schwarzer PKW fährt vor einer Gemeinschaftsunterkunft vor. Ein Mann steigt aus dem Wagen aus und wirft einen Stein gegen ein Fenster des Hauses. Dadurch entsteht ein Loch in der Scheibe. Der Unbekannte setzt sich wieder in seinen PKW und fährt davon. Die Ermittlungen bleiben ohne Erfolg, ein Täter kann nicht namhaft gemacht werden.
Erfurt (Thüringen), 28. Februar, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) stellt unter einem Beitrag zu einer Flüchtlingsunterkunft in Greifswald auf Twitter einen Kommentar mit volksverhetzenden Inhalten fest und zeigt ihn an. Die Beschuldigte hat zum Tatzeitpunkt ihren Wohnsitz in Erfurt, daher ist die Stadt in Thüringen als Tatort angenommen. Einen Angriff auf ein Flüchtlingsheim gibt es nicht.
Upahl (Mecklenburg-Vorpommern), 2. März, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Im Bereich des Baugrundstücks einer Flüchtlingsunterkunft kommt es zu einer Sachbeschädigung an mehreren Zaunpfosten. Dabei werden Zaunpfeiler aus der Verankerung gerissen und beschädigt. Am Tatort werden weiterhin zwei Schriftzüge (u.a. „No Asyl“) festgestellt, ebenso an der Sporthalle der Grundschule im benachbarten Grevesmühlen. Bislang konnte kein Tatverdächtiger ermittelt werden. In Upahl steht aktuell weder ein Flüchtlingsheim, noch leben dort Flüchtlinge.
Mockrehna (Sachsen), 5. März, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Die Polizei stellt vor einer geplanten Erstaufnahmeeinrichtung eine bautechnische Veränderung fest. Unbekannte befestigen quer über die gesamte Fahrbahnbreite mehrere Stahlstäbe so, dass diese aus der Fahrbahn herausragen. Die Stahlstäbe müssen durch die Straßenmeisterei entfernt werden. Da eine politische Motivation für die Tat nicht auszuschließen ist, übernimmt die weiteren Ermittlungen der Staatsschutz.
Hanau (Hessen), 7. März, Beleidigung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Eine 60-jährige Deutsche betritt eine Mehrzweckhalle und beleidigt sich dort befindliche Personen. Sie erhält eine Strafanzeige. Die Ermittlungen in diesem Fall sind aber noch nicht abgeschlossen.
Scheer (Baden-Württemberg), 10. März, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
An der Mauer des Schlosses Scheer, wo im Innenhof Flüchtlinge untergebracht sind, kommt es zu Farbschmierereien. Unter anderem wird dort ein Hakenkreuz und der Schriftzug „Fuck“ aufgesprüht, weshalb die Straftat als „rechtmotiviert“ eingeordnet wird. Ein Täter kann nicht ermittelt werden. Auch einen unmittelbaren Zusammenhang mit den im Schloss lebenden Flüchtlingen kann die Polizei nicht erkennen.
Biberach an der Riß (Baden-Würrtemberg), 10. März, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: sonstige Zuordnung
An der Fassade einer Flüchtlingsunterkunft, in der Sinti und Roma Familien aus der Ukraine untergebracht sind, tauchen zwischen dem 3. März und dem 10. März schwarze Farbschmierereien auf. Es werden mehrere Hakenkreuze und „ein Schriftzug mit pro-ukrainischem Inhalt (‚Heil Ukraine‘) aufgesprüht“, wie die Staatsanwaltschaft erklärt. Ein Täter wird nicht gefunden, das Verfahren eingestellt.
Leipzig (Sachsen), 11. März, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Beamte des Polizeireviers Leipzig-Südost stellen am Speisesaal der damals noch in der Planung befindlichen Notunterkunft für Flüchtlinge ein Keltenkreuz in den Maßen 1 x 1 Meter sowie einen alphanummerischen Schriftzug fest. Der Sachschaden wird auf rund 500 Euro beziffert.
Harsdorf (Bayern), 12. März, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein Asylbewerber fühlt sich durch einen Flyer zur Asylthematik, der nicht näher spezifiziert wird, rassistisch und volksverhetzend verunglimpft. Es handelt sich um einen Flyer der AfD, der nicht persönlich übergeben, sondern in den Briefkasten eingeworfen wurde.
Kirchhundem (Nordrhein-Westfalen), Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
An die Wände der Flüchtlingsunterkunft in Kirchhundem werden Hakenkreuze geschmiert. Tatverdächtige gibt es nicht. Das Verfahren ist bereits eingestellt.
Scheßlitz (Bayern), 20. März und 23. März, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In der Telegram-Gruppe Widerstand Oberfranken postet der Betreiber ein Gedicht, das mit den Worten beginnt: „Strömt herbei, Besatzungsheere“. Im weiteren Verlauf des Gedichts ist von „schwarzweißroten Jungfernhemden“ die Rede, vom „Deutschtum, das sich vermehren“ solle sowie vom „Negervolk“ und der „Germanenrasse“. Drei Tage später postet der Account einen Beitrag, in dem über den massiven Unmut der Bürger berichtet wird, weil Flüchtlinge in die Zapfendorfer Schule einziehen sollen. Der Beitrag endet mit den Worten „Sie haben Angst vor dem erwachenden Volk“, was auch gleichzeitig die radikalste Aussage des Berichts ist. Der Telegram-Gruppe Widerstand Oberfranken folgen fünf Personen. Ein Flüchtlingsheim wird nicht angegriffen.
Zeven (Niedersachsen), 24. März, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein alkoholisierter 48-jähriger Mann bezeichnet Flüchtlinge in einem Supermarkt als „Neger“, „scheiß Kanacke“, „scheiß Russe“ und „Drecksrusse“. Außerdem regt er sich über „diese ausländischen Schmarotzer, die sich nicht benehmen können“ auf. Die Äußerungen werden aufgrund der Örtlichkeit und Lautstärke von Kunden und Polizeibeamten wahrgenommen. Um ein Angriff auf ein Flüchtlingsheim handelt es sich nicht.
Pilsting (Bayern), 27. und 28. März, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Auch hier spielt ein Flüchtlingsheim keine Rolle. „Die Delikte stehen möglicherweise in Zusammenhang mit der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft“, heißt es lediglich von Seiten der Polizei. Die begangenen Sachbeschädigungen können nicht näher spezifiziert werden. Tatverdächtige gibt es nicht.
Laußig (Sachsen), 27. März, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Unbekannte beschädigen an mehreren Gebäuden im Ort Glasscheiben. Unter den angegriffenen Objekten ist ein Wohnhaus, eine Grundschule, der Nebeneingang der Gemeindeverwaltung und eine geplante Unterkunft für Flüchtlinge. Tatverdächtige gibt es bis heute nicht.
Heiligengrabe (Brandenburg), 30. März, Bedrohung, zwei Tatverdächtige, Zuordnung: rechts
Bei einem Wortgefecht zwischen zwei Personen, die in einem geschäftlichen Verhältnis zueinander stehen, soll eine der beiden Personen Aussagen getätigt haben, die als Drohung zu möglichen Übergriffen auf Flüchtlingsheime interpretiert werden könnten. Doch später stellt sich heraus: Die Äußerungen waren eher Warnungen vor solchen möglichen Vorfällen. Das sieht später auch der einzige Zeuge und Anzeigengeber so. Der Tatverdächtige ist laut Staatsanwaltschaft Neuruppin keine Person aus dem rechten Spektrum. Trotzdem wird der Fall der PMK rechts zugeordnet. Inzwischen ist das Verfahren eingestellt. Eine Anklage wurde nie erhoben.
Teterow (Mecklenburg-Vorpommern), 7. April, Körperverletzung, drei Tatverdächtige, Zuordnung: rechts
Zunächst geraten drei alkoholisierte Personen, zwei Männer und eine Frau, gegen 20:30 Uhr vor einem Flüchtlingsheim in eine verbale Auseinandersetzung mit dem Wachpersonal. Die Polizei nimmt die Personalien auf und verweist sie des Ortes. Gegen 21:30 Uhr tauchen die drei Personen jedoch erneut auf und betreten das Gebäude. Es kommt zu einer Auseinandersetzung mit einem Wachmann. Einer der Tatverdächtigen schlägt ihm ins Gesicht. Beim anschließenden Verlassen des Objektes zünden die Personen mehrere Böller.
Kaltennordheim (Thüringen), 9. April, Körperverletzung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Zwei Unbekannte laufen zum Haupteingang einer Gemeinschaftsunterkunft in Kaltennordheim und werfen einen Knallkörper in den Flur. Verletzt wird niemand, es entsteht auch kein Sachschaden. Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes bemerkt die Tat und trifft auf „zwei dunkel bekleidete Personen“. Einer der Unbekannten schubst den Mann, der stürzt und verletzt sich leicht. Die Täter flüchten unerkannt.
Schleusingen (Thüringen), 12. April, Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In Schleusingen gibt es kein Flüchtlingsheim. Am 12. April kommt es jedoch zu einer Demonstration vor einem leerstehenden Krankenhaus. Während dieser Kundgebung stellt die Polizei durch einen 45-Jährigen Deutschen eine „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ fest. Die Ermittlungen zu diesem Sachverhalt dauern an.
Wismar (Mecklenburg-Vorpommern), 14. April, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
An eine Unterkunft für Flüchtlinge werden Hakenkreuze gemalt. Ein Tatverdächtiger kann nicht festgestellt werden.
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), 14. April, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In Düsseldorf geht bei der Polizei eine anonyme Anzeige ein. Der unbekannte Hinweisgeber behauptet, im Internet auf einem englischsprachigen Imageboard gelesen zu haben, dass jemand einen Anschlag auf Flüchtlingsunterkünfte und eine Politikerin plane.
Dietenheim (Baden-Württemberg), 15. April, kein Tatverdächtiger, Sachbeschädigung, Zuordnung: ausländische Ideologie
In der Nacht des 15.4.2023 werden in einer Wohncontaineranlage für ukrainische Flüchtlinge auf den Containern mehrere Graffitis angesprüht. Bei diesen handelt es sich zum Teil um nicht erkennbare Zeichen sowie um das Wort „Russia“, hinter dem ein „Z-Symbol“ aufgemalt wird. Täter können nicht ausfindig gemacht werden. Das Verfahren wird eingestellt. In der Antwort des Bundesinnenministeriums ist eine falsche Straftat angegeben (Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB).
Leipzig (Sachsen), 16. April, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Unbekannte verkleben mit einem Klebstoff das Briefkastenschloss einer Mieterin eines Mehrfamilienhauses. Ein Sachschaden von 50 Euro entsteht. Der polizeiliche Staatsschutz führte die Erst-Ermittlungen, die bereits der Staatsanwaltschaft Leipzig übergeben wurden. Ein Tatverdächtiger konnte bislang nicht ermittelt werden.
Prenzlau (Brandenburg), 18. April, Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In Prenzlau findet eine Sondersitzung des Kreistages des Landkreises Uckermark statt, in der die Neuerrichtung eines weiteren Flüchtlingsheims diskutiert wird. Ein Redner spricht vergangene Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte an, woraufhin jemand vor dem Saal gerufen haben soll: „Das könnte man hier ja auch mal machen.“ Polizisten wollen eine entsprechende Äußerung gehört haben, können sie aber keiner anwesenden Person direkt zuordnen. Einen Tatverdächtigen gibt es nicht.
Bremen (Bremen), 19. April, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, ein Tatverdächtiger, Zuordung: rechts
Ein deutscher Staatsangehöriger steht im Verdacht, einen Anschlag auf ein Flüchtlingsheim ausüben zu wollen. Die Staatsanwaltschaft Bremen lässt seine Wohnung durchsuchen, stellt jedoch später fest: „Die Durchführung eines entsprechenden Anschlags war nie geplant.“ Einen Vorfall vor einer Flüchtlingsunterkunft hat es nie gegeben. Dennoch scheinen die Beamten bei der Durchsuchung fündig geworden zu sein. Der Mann erhält einen Strafbefehl für das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“.
Teterow (Mecklenburg-Vorpommern), 22. April, gefährliche Körperverletzung, vier Tatverdächtige, Zuordnung: rechts
Am Samstagabend erscheint eine dreiköpfige deutsche Gruppe an der Asylunterkunft in Teterow. Hier kommt es zunächst zu einer verbalen und in der Folge körperlichen Auseinandersetzung mit drei syrischen Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes der Unterkunft. Im Zuge der Auseinandersetzung werden alle sechs Personen leicht verletzt. Beide Gruppen beschuldigen sich gegenseitig und machen unterschiedliche Angaben zum Ablauf des Geschehens. Bewohner werden nicht verletzt, das Gebäude nicht angegriffen. Warum das BMI von vier Tatverdächtigen spricht, ist unklar.
Rottenburg (Baden-Württemberg), 23. April, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Unbekannte sprühen an die Fassade eines Gebäudes eine Parole, die sich gegen die von der Gemeinde geplante Unterbringung von Flüchtlingen richtet. Das noch unbewohnte Gebäude befand sich gerade im Umbau. Einen Tatverdächtigen gibt es nicht.
Gadebusch (Mecklenburg-Vorpommern), 28. April, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In einem Mehrfamilienhaus, nicht in einer Flüchtlingsunterkunft, kommt es zum Streit. Ein deutscher Tatverdächtiger soll sich gegenüber einer Person anderer Nationalität volksverhetzend geäußert haben. Das Verfahren dauert an.
Hannover (Niedersachsen), 29. April, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Unbekannte Täter besprühen die Außenwand einer Flüchtlingsunterkunft mit „diversen Graffiti“.
Nauen (Brandenburg), 30. April, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Eine alkoholisierte Person pöbelt in einer Kneipe laut Polizei „mit volksverhetzendem Inhalt“, der sich „gegen Asylheime im Allgemeinen“ gerichtet haben soll. Die Worte fallen allerdings nicht mal in der Nähe eines Flüchtlingsheims. Auch bei der beschimpften Person handelt es sich nicht um einen Asylbewerber.
Versmold (Nordrhein-Westfalen), 7. Mai, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Unbekannte sprühen in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Versmold Hakenkreuze auf eine mobile Unterkunft für Geflüchtete, die nicht belegt ist. Tatverdächtige gibt es bis heute nicht.
Schleusingen (Thüringen), 10. Mai, Beleidigung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In Schleusingen gibt es kein Flüchtlingsheim. Weder eine Unterkunft noch ein Asylbewerber kommen zu Schaden. Während einer Demonstration beleidigt ein 59-Jähriger einen Polizeibeamten.
Schleusingen (Thüringen), 10. Mai, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Auf derselben Demonstration wird bei einem 21-jährigen Teilnehmer ein Cuttermesser in der Hosentasche gefunden.
Zwickau (Sachsen), 11. Mai, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Unbekannte Täter verschaffen sich Zutritt in ein unbewohntes Mehrfamilienhaus an der Heisenbergstraße. Sie beschädigten mehrere Wohnungstüren und das Heizungssystem, was zu einem Wasserschaden führt. Da der Wohnblock perspektivisch als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber genutzt werden soll, ermittelt auch der Staatsschutz.
Essen (Nordrhein-Westfalen), 12. Mai, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein Mitarbeiter eines Flüchtlingsheims meldet ein Graffiti mit den Worten „Remigration sofort“ an der Hauswand. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wird gefertigt. Einen Tatverdächtigen kann der Staatsschutz nicht ermitteln.
Garmisch-Partenkirchen (Bayern), 15. Mai, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein Betrunkener ruft beim Notruf der Polizei an und droht mit Straftaten. Beamte der Polizei schauen beim Wohnsitz des Deutschen vorbei und werden vor Ort direkt beleidigt. Das Verfahren gegen den Mann wird jedoch eingestellt, „da nicht auszuschließen war, dass der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte“, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.
Bonn (Nordrhein-Westfalen), 16. Mai, Bedrohung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: ausländische Ideologie
Ein türkischer Bewohner eines Flüchtlingsheims bedroht einen Mitarbeiter des zuständigen Sicherheitsdienstes. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern noch an.
Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern), 19. Mai, Beleidigung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Der Polizei in Stralsund liegen keine Erkenntnisse über eine rechtsmotivierte Straftat am 19. Mai vor. Ein Fall sticht an diesem Tag allerdings ins Auge: Ein mehrfach polizeibekannter Syrer, unter anderem wegen sexueller Belästigung, bedrängt vor einem Supermarkt Frauen. Ein deutscher Staatsbürger zeigt Zivilcourage und geht dazwischen. Er fordert einen weiteren Zeugen auf, die Polizei zu rufen, ansonsten müsse er selbst Hand anlegen. Der Syrer wird angezeigt, genauso wie der Deutsche wegen Bedrohung, die aber explizit nicht unter „PMK rechts“ fällt.
Berlin (Berlin), 23. Mai, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In Berlin-Hellersdorf bringen Unbekannte vier Plakate unbefugt auf einem Schaukasten in einer Grünanlage an. Es handelt sich um Plakate der Partei Der III. Weg. „In unmittelbarer Nähe des Schaukastens“ befinde sich eine Gemeinschaftsunterkunft, teilt die Staatsanwaltschaft Berlin mit. Wie viele Meter das genau sind, ist unklar. Ein direkter Angriff auf die Asylunterkunft findet nicht statt. Es bleibt bei der Einordnung: PMK rechts.
Lebach (Saarland), 23. Mai, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Auf die Flüchtlingsunterkunft in Lebach wird ein Hakenkreuz gemalt. Ein Verursacher kann nicht ermittelt werden.
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern), 26. Mai, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Auch hier handelt es sich um einen Streit in einem Mietshaus, ein Flüchtlingsheim spielt keine Rolle. Ein deutscher Staatsbürger steht im Verdacht ukrainische Flüchtlinge in volksverhetzender Weise beleidigt und bedroht zu haben. Die Ermittlungen dauern noch an.
Ettlingen (Baden-Württemberg), 30. Mai, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Zwischen März 2023 und Mai 2023 kommt es zu „teils fremdenfeindlichen Schmierereien“ auf Wänden und Türen innerhalb einer Obdachlosen- und Asylbewerberunterkunft. Am 30. Juni erstattet die Stadtverwaltung Ettlingen Anzeige. Einen Tatverdächtigen gibt es bis heute nicht.
Eching (Bayern), 31. Mai, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Der Ort Eching existiert mehrmals in Bayern. Doch weder die Staatsanwaltschaft Landshut (84174 Eching und 85386 Eching) noch die Staatsanwaltschaft Augsburg (82279 Eching) wissen etwas über einen solchen Vorfall am 31. Mai.
Leipzig (Sachsen), 31. Mai, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In der Poststelle des Bundesarchivs, Außenstelle Leipzig, geht eine Postkarte ein. Darin erkennt die Polizei „strafrechtlichen Inhalt, auch in Bezug auf Gewalt gegen Flüchtlingsunterkünfte“. Die Ermittlungen dauern an, einen Tatverdächtigen gibt es nicht.
Hermsdorf (Thüringen), 6. Juni, Körperverletzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: sonstige Zuordnung
Ein Syrer erscheint mit einem Fahrzeug vor einer Flüchtlingsunterkunft und parkt widerrechtlich auf dem Grundstück. Er widersetzt sich den Weisungen des zuständigen Wachschutzes und greift einen libanesischen Mitarbeiter des Wachschutzes an. Der Sicherheitsdienst fixiert den 30-jährigen Mann am Boden und ruft die Polizei. Laut Polizeiangaben versucht der Mann die Bewohner des Heimes gegen den Sicherheitsdienst aufzuwiegeln – erfolglos.
Zwickau (Sachsen), 14. Juni, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Die Scheibe eines künftigen Asylbewerberwohnheims wird beschädigt. Der Sachschaden betrug rund 200 Euro. Einen Tatverdächtigen gibt es bis heute nicht. Über eine politische Motivation kann nur spekuliert werden.
Mannheim (Baden-Württemberg), 16. Juni, Diebstahl, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In der Nacht auf den 16. Juni stiehlt ein unbekannter Täter eine Regenbogenflagge mit Friedenstaube, welche an einer „internationalen Begegnungsstätte“ angebracht war. Da in unmittelbarer Nähe „mehrere Aufkleber mit rechtspopulistischen Inhalten“ gesichtet werden, geht die Polizei von einer politisch motivierten Tat aus. Der Dieb der Flagge ist bis heute unbekannt. Der Vorfall hat keinerlei Bezug zu einer Flüchtlingsunterkunft. Dazu datiert das Bundesinnenministerium den Vorfall auf ein falsches Datum (16. Mai).
Beckum (Nordrhein-Westfalen), 26. Juni, Brandstiftung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
An der Schulstraße in Beckum brennt ein Müllcontainer. Der Brandort befindet sich in der Nähe eines Flüchtlingsheims. Gebäude- oder Personenschaden entsteht nicht. Einen Tatverdächtigen gibt es bis heute nicht.
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Jan A. Karon
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