Kommission: Enteignungen von Immobilienkonzernen in Berlin bald möglich
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- Viele Berliner haben lange darauf gewartet.
- Nun legt die Expertenkommission zum Thema Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen ihren Abschlussbericht vor.
- Berichten zufolge soll er Enteignungen möglich machen.
Eine Enteignung großer Wohnungskonzerne in Berlin soll laut Abschlussbericht der Experten-Kommission möglich sein – das berichten Zeit und Handelsblatt vorab. Wird der Volksentscheid nun doch noch umgesetzt? Am heutigen Mittwoch wird der finale Bericht zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen in der Hauptstadt übergen. Die Branche ist alarmiert. Ein Überblick:
Was war die Aufgabe der Kommission?
Nach dem erfolgreichen, von der Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» durchgesetzten Volksentscheid im September 2021 sollte die Kommission prüfen, ob und wenn ja wie das Anliegen umgesetzt werden kann. Bei dem Volksentscheid hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Innerhalb des damaligen rot-grün-roten Senats gingen die Ansichten darüber auseinander. SPD, Grüne und Linke einigten sich auf die Einsetzung der Kommission.

Wie ist die Kommission zusammengesetzt?
Die Kommission hat 13 Mitglieder, fast ausschließlich Universitätsprofessorinnen und -professoren, darunter viele Juristen. Vorsitzende ist Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD).
Wie lauteten die Einschätzungen im Zwischenbericht im Dezember?
Schon vor rund einem halben Jahr kam die Kommission zu der Ansicht, das Grundgesetz eröffne dem Land Berlin die Möglichkeit, die Vergesellschaftung von Grund und Boden in einem Gesetz zu regeln. Allerdings gab es in der Kommission unterschiedliche Einschätzungen darüber, ob die Landesverfassung dem möglicherweise entgegenstehe.
Sind inzwischen alle Fragen geklärt?
Die Kommissionsmitglieder sind nicht in allen Fragen einer Meinung. In ihrem Abschlussbericht kommen sie aber zu dem Schluss, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin möglich ist. Nach Einschätzung der Kommission lässt das Grundgesetz ein entsprechendes Vergesellschaftungsgesetz zu, und das Land Berlin hat die Kompetenz dafür, es zu beschließen.
Widerspricht es dem Gleichbehandlungsgebot Unternehmen ab einer Grenze von 3000 Wohnungen zu vergesellschaften und die mit 2999 nicht?
Die Fachleute argumentieren, eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen nach dem Gleichbehandlungsgebot sei zulässig, auch wenn dabei eine solche Mindestgröße oder eine vergleichbare Größenordnung zugrunde gelegt werde.
Müssen die Unternehmen eine Entschädigung erhalten?
Ja, daran besteht kein Zweifel. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist allerdings der Auffassung, dass die Höhe der Entschädigung für die Vergesellschaftung unter dem Verkehrswert liegen dürfe. Das würde den Schritt für das Land Berlin deutlich günstiger machen.
Muss der Senat sich dann an den Abschlussbericht halten?
Nein, es ist eine politische Entscheidung, wie damit umzugehen ist. Aber der Druck ist groß, die Ergebnisse nicht zu ignorieren, zumal es eine Idee des Senats war, die Expertenkommission einzusetzen. Die Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» hatte damals dagegen protestiert.
Ist nun davon auszugehen, dass große Wohnungsunternehmen in Berlin schon bald enteignet werden?
Der schwarz-rote Senat will auf der Grundlage des Abschlussberichts über sein weiteres Vorgehen entscheiden. Er hat angekündigt, nicht gleich an die Umsetzung der Vergesellschaftung zu gehen, selbst wenn die Kommission grundsätzlich grünes Licht geben würde.
Wie lange könnte es dauern, bis es erste Vergesellschaftungen von Wohnungsfirmen gibt?
Das ist schwer zu sagen. Der Senat hat aber erklärt, zunächst kein Gesetz zur Umsetzung erarbeiten zu wollen, sondern nur ein Vergesellschaftungsrahmengesetz. Und schon das dürfte mindestens mehrere Monate in Anspruch nehmen. Und es soll erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten.
Ist das eine Verzögerungstaktik des Senats?
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ erhebt genau diesen Vorwurf. Der Senat argumentiert, das Rahmengesetz solle zunächst vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. So will Schwarz-Rot die Panne vermeiden, die Rot-Grün-Rot beim Mietendeckel-Gesetz erlebt hat. Das war schon in Kraft, als die Richter in Karlsruhe es im April 2021 gekippt haben.
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