Lauterbach in Panik wegen Kiffer-Klatsche: Cannabis-Reform droht zu platzen!
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Das Gesundheitsministerium unter Karl Lauterbach (SPD) setzt sich seit letztem Jahr verstärkt für eine gesetzliche Lockerung rund um die grüne Droge ein. Ab April sollte der Cannabisbesitz in Deutschland legal werden.
Und nun heißt es vielleicht: Ade, du schöner Kiffer-Sommer! Eigentlich wollte die Ampel-Koalition zum Stichtag 1. April (kein Scherz) Besitz und Konsum von Cannabis in bestimmten Grenzen freigeben. Doch das könnte an diesem Freitag im Bundesrat scheitern. Der Grund: Etlichen Bundesländern geht die Legalisierung viel zu schnell.
Das liegt vor allem daran, dass die Ampel kurz vor der Beschlussfassung noch einige zusätzliche Erleichterungen für Cannabis-Konsumenten in den Gesetzestext geschrieben haben, die sogar bei grünen Landesministern die Frage aufwarfen: Was haben die denn da geraucht in Berlin? Denn die Ampel-Autoren des Gesetzes haben nicht nur Konsum und Besitz freigegeben, sondern auch noch eine umfassende Amnestie für einsitzende Straftäter eingefügt. Das aber führt mit dem Tag des Inkrafttretens zu tausenden Haftprüfungsverfahren, die in angemessener Zeit überhaupt nicht zu bewältigen sind, heißt es aus den Justizministerien der Länder.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt sich intensiv für eine Legalisierung von Cannabis ein.
Das Mindeste ist eine Vertagung in den Oktober
So muss bei allen Urteilen, bei denen Drogen im Spiel waren, geprüft werden, ob beispielsweise nicht nur Einbruch, Diebstahl oder Körperverletzung mit dem Richterspruch bestraft wurden, sondern auch Besitz, Drogenhandel oder Missbrauch der Substanzen. Wenn das der Fall ist, müssen sich kundige Juristen über die Urteile beugen und entscheiden, welchen Anteil der Drogen-Teil am Strafmaß hatte. Das Mindeste sei eine Vertagung des Inkrafttretens des Gesetzes bis zum 1. Oktober, heißt es aus den Ländern.
Und genau hier wird die Cannabis-Legalisierung zum Feinschmeckerstück für Föderalismus-Experten. Eigentlich handelt es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, das die Länder nicht wirklich aufhalten können. Sie können es aber in den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag überweisen. Dort wiederum können Einwände mit den Mehrheiten der Ampel-Koalition überstimmt und das Gesetz zur Annahme an die Länderkammer zurückgegeben werden.
Der Knackpunkt: Wann ein Gesetz im Vermittlungsausschuss behandelt wird, müssen die Bundesländer einstimmig entscheiden. So könnte etwa die Union, die das Vorhaben weder für sinnvoll noch für dringlich hält, die Befassung bis kurz vor der Bundestagswahl verzögern. Gesetze, die nicht rechtskräftig beschlossen wurden, fallen am Ende der Legislaturperiode der „Diskontinuität anheim“, wie es in der Fachsprache heißt: Sie verfallen einfach und müssten nach der Wahl von neuen Mehrheiten neu eingebracht werden.

Droht jetzt das Aus für den passionierten Kiffer-Sommer?
Lauterbach beklagt „Tricks“ für Gesetzes-Stopp
Lauterbach selbst reagiert einigermaßen unentspannt bei Twitter: „Wenn Bundesländer Cannabis-Gesetz in Vermittlungsausschuss zwingen, kommt es nicht mehr raus. Dann hätten wir einmalige Chance verpasst, gescheiterte Cannabispolitik zu beenden. Mit Tricks würde Gesetz gestoppt, für das 400 Bundestagsabgeordnete stimmten.“
Um das Cannabis-Aus zu verhindern, stemmen sich grüne Landesminister meist gegen die Verschiebung in den Vermittlungsausschuss und wollen lieber einfach entlang der Mehrheiten im Bundesrat am Freitag abstimmen. Weil aber selbst das grün-regierte Baden-Württemberg sich gegen die Über-Nacht-Amnestie stellt und etliche SPD-Innenminister ebenfalls nicht mitmachen wollen, stehen die Chancen recht gut, dass die Cannabis-Freigabe am Freitag erst einmal im Ausschuss landet. Fortsetzung folgt – irgendwann in diesem Kino.
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Ralf Schuler
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