Lindner widerspricht sich selbst: Dieses Video beweist, dass es keine neue Notlage gibt
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Die Ampel-Regierung will für 2023 doch die Schuldenbremse aussetzen, indem sie rückwirkend für 2023 eine „außergewöhnliche Notlage“ ausruft. Das Riesen-Problem: die Argumentationsgrundlage für besagte Notlage.
Denn ausgerechnet Christian Lindner (FDP) hatte noch im Juli gesagt, dass es in Deutschland keine Notlage mehr gebe – im Gegenteil, Deutschland kehre nun wieder zur Normalität zurück, waren Lindners Worte: „Obwohl wir eine so schwierige Lage haben, stellen wir uns den finanzpolitischen Realitäten und leiten die Rückkehr zur haushaltspolitischen Normalität ein.“
Dann die Worte, die dem Finanzminister zur argumentativen 180 Grad-Wende zwingen: „Wir sind jetzt konfrontiert mit strukturellen Herausforderungen, aber nicht mehr in einer außergewöhnlichen Notsituation, die eine Ausnahme von der Schulden-Regel des Grundgesetzes zulassen würde – wir kehren also zur Schuldenbremse zurück.“

Christian Lindner muss eine argumentative 180 Grad-Wende hinlegen.
Wenn im Juli keine Notlage bestand und in der Zwischenzeit keine „Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen“ entstanden, sie für das Ausraufen einer Notlage laut Artikel 109 des Grundgesetzes notwendig sind, wird ein besonderes Auge auf die Begündung der Ampel-Regierung geworfen werden.
Dieser Satz aus dem Verfassungsgerichts-Urteil ist gefährlich für die Ampel
Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil das rückwirkende Ausrufen einer Notlage konkret aufgegriffen – ein Satz, der der Ampel das Genick brechen könnte: „Je länger das auslösende Krisenereignis in der Vergangenheit liegt, je mehr Zeit dem Gesetzgeber deshalb zur Entscheidungsfindung gegeben ist und je mittelbarer die Folgen der ursprünglichen Krisensituation sind, desto stärker wird der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers eingeengt.“

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil das rückwirkende Ausrufen einer Notlage konkret aufgegriffen.
Die „Darlegungslast des Gesetzgebers“ steigt mit dem zeitlichen Abstand zur konkreten Notsituation und noch mehr, „wenn der Gesetzgeber – wie hier – wiederholt innerhalb eines Haushaltsjahres oder innerhalb aufeinander folgender Haushaltsjahre von der Möglichkeit der notlagenbedingten Kreditaufnahme Gebrauch macht“.
Heißt konkret: Gerade WEIL die Ampel eine Notlage ausrufen willen, deren Begründung mehr als ein halbes Jahr zurückliegt, muss diese besonders gut und gründlich erklärt werden, um nicht erneut zum Verfassungsbruch zu führen.
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