Merz als „Lackaffe“ bezeichnet – Strafbefehl!
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Den Besuch des Kanzlers in Heilbronn kommentierten Hunderte Nutzer bei Facebook. Diverse Beiträge, auch völlig harmlose, rufen die Staatsanwaltschaft auf den Plan.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lackaffe“ zu bezeichnen, geht aus Sicht der Staatsanwaltschaft Heilbronn zu weit. Auf Antrag der Behörde hin erließ das Amtsgericht Heilbronn einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens.
Laut einer Sprecherin kam die Dezernentin nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss, „dass in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand“. Der Strafbefehl sei nicht rechtskräftig, es sei Einspruch eingelegt worden.

Im Rahmen seines Antrittsbesuches nahm Merz im Oktober 2025 beim ersten Spatenstich für den IPAI Campus in Heilbronn teil.
Der Staatsanwaltschaft zufolge wurden 30 Tagessätze verhängt. Zur Höhe der Tagessätze machte die Sprecherin keine Angaben, „weil dadurch Rückschluss auf das angenommene Einkommen gezogen werden kann“.
Auch „Pinocchio“ wurde von der Staatsanwaltschaft geprüft
Anlass des Verfahrens war nach früheren Angaben der Behörden einer von fast 400 Kommentaren unter einen Facebook-Post der örtlichen Polizei anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober vergangenen Jahres in Heilbronn. Bei 38 Beiträgen prüfte die Staatsanwaltschaft im Nachgang, ob sie strafbar sind. In dem Facebook-Post des Polizeipräsidiums Heilbronn ging es seinerzeit um ein Flugverbot, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt worden war.
Anders als beim „Lackaffen“ hatte die Staatsanwaltschaft die Bezeichnung von Merz als „Pinocchio“ nicht beanstandet. Sie stellte das Verfahren ein, „weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt“, wie sie im Frühjahr mitteilte.
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