Migrations-Versagen: Die Ausredenliste, warum wir nicht einmal innerhalb Europas abschieben können
Ein Beitrag von
Abschiebungen hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zum wichtigen Instrument auserkoren, um die Flüchtlingskrise in den Griff zu bekommen. Die Wahrheit ist: Deutschland schafft es nicht einmal, die Menschen innerhalb der Europäischen Union abzuschieben, die längst in anderen EU-Staaten registriert sind und dort Asyl beantragt haben. Die Ausreden sind haarsträubend.
„Überstellungen nach der Dublin-III-Verordnung“ lautet der Fachbegriff. In nur 3799 Fällen erfolgte eine Rücküberstellung in diesem Jahr, obwohl Deutschland von Januar bis September in knapp 60.000 Fällen um Übernahme bat, was auch 43.155 Mal von einem EU-Staat angenommen wurde.
Die Fülle an Ausreden: bemerkenswert
Das bedeutet: Deutschland könnte mehr als 43.000 Asyl-Bewerber innerhalb der EU zurückschieben, tut dies aber nur in 8,8 Prozent der Fälle.
Die Liste der Ausreden ist bemerkenswert: „Exemplarisch genannt seien das Untertauchen der Antragsteller, administrative Beschränkungen des zuständigen Mitgliedstaates, fehlende Flugverbindungen in den zuständigen Mitgliedstaat, eine attestierte Reiseunfähigkeit der Antragsteller, der Eintritt der Antragsteller in das sog. Kirchenasyl oder renitentes Verhalten des zu überstellenden Antragstellers zu nennen“, heißt es auf NIUS-Nachfrage aus dem Bundesinnenministerium.

Auch innerhalb der EU sind Zurückschiebungen nach der Dublin-III-Verordnung möglich – eigentlich.
Auch würden sich einzelne Mitgliedstaaten schlicht weigern, Asyl-Bewerber nach der Dublin III-Verordnung zu übernehmen, zum Beispiel Italien. Dabei ist Italien mit 13.740 Zustimmungen das Land in der EU, das am meisten Menschen aus Deutschland aufnehmen müsste. Kroatien liegt mit 12.500 auf Rang zwei – zwei Nationen mit zahlreichen täglichen Flugverbindungen.
Die Dublin-III-Verordnung besagt, dass Flüchtlinge in dem europäischen Land das Asyl-Verfahren durchlaufen müssen, das sie zuerst betreten haben. Anders als über den Luftweg gibt es nämlich faktisch keine legale Möglichkeit nach Deutschland zu reisen und hier Asyl zu beantragen – auf dem Weg folgt immer die Durchreise von sicheren Dritt- und EU-Staaten, die das Asyl-Gesuch (eigentlich) prüfen müssen.
Eigentlich, die Dublin-III-Verordnung steht nur auf Papier. In der Realität findet sie quasi keine Anwendung, ebenso wie Zurückschiebungen innerhalb der EU.
Mehr NIUS:
Die skurrilsten Beschlüsse des Linken-Parteitags
Regierungs-Kommission fordert die AfD-Rente – die große NIUS-Analyse zu den 33 Empfehlungen
Bericht: Das will die AfD an deutschen Schulen und Universitäten verändern
Erst „faschistische Politik“ unterstellen, dann Reue bekunden: Linken-Chef bittet CDU um Entschuldigung
„Den Garaus machen“: Linke-Fanatiker ruft auf Parteitag zu Mord an Kapitalisten auf
33 Empfehlungen im Wortlaut: Das sind die wahren Pläne der Renten-Kommission
Neues Heizungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Neuer Linken-Chef Pantisano: Es gibt keinen Unterschied zwischen der CDU und den Faschisten
Mehr NIUS:
Erst „faschistische Politik“ unterstellen, dann Reue bekunden: Linken-Chef bittet CDU um Entschuldigung
„Den Garaus machen“: Linke-Fanatiker ruft auf Parteitag zu Mord an Kapitalisten auf
33 Empfehlungen im Wortlaut: Das sind die wahren Pläne der Renten-Kommission
Neues Heizungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Neuer Linken-Chef Pantisano: Es gibt keinen Unterschied zwischen der CDU und den Faschisten
Climate-Trouble: „Sie steckten mich in einen fensterlosen Raum“ – wie ein kritischer Professor aus seiner Universität gemobbt wurde
Kretschmer kritisiert AfD-Strategie: „Das bloße Ausgrenzen bringt nichts“
Aus Angst vor einer AfD-Regierung: Innenminister planen neue deutsche Sicherheitsarchitektur
Redaktion
Artikel teilen
Kommentare