Milliarden-Schulden schon vor der Wahl geplant: CDU zahlte 9500 Euro für Gutachten, wie der Wortbruch funktionieren könnte
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Vor der Wahl beteuerte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), keine neuen Schulden machen zu wollen. Dann jedoch beschloss die Koalition den Bruch der Schuldenbremse. Merz hat das Mega-Schuldenpaket jedoch nicht aus einer weltpolitischen Notwendigkeit heraus durchgedrückt, wie er behauptet, sondern plante den Wortbruch generalstabsmäßig, wie neue Recherchen von NIUS zeigen.
Denn: Noch vor der Bundestagswahl hat der damalige Kanzlerkandidat und CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz beim ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Udo Di Fabio ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben, wie Di Fabio auf NIUS-Nachfrage bestätigte. Aber mehr noch: Di Fabio hat für seine Expertise von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Honorar in Höhe von 9500 Euro erhalten – es kann also kein Alleingang von Merz gewesen sein, an der Abkehr des zentralen Wahlversprechens zu arbeiten.
Es wird immer deutlicher: Während Merz in der Öffentlichkeit von Sparkurs und Entbürokratisierung sprach, plante er im Hintergrund bereits, wie er die größten Schuldenberge in der Geschichte der Bundesrepublik beschließen kann.

Der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Udo di Fabio
Di Fabios Gutachten diente dabei als juristische Absicherung für den Fall, dass im neu gewählten Bundestag ohne Linke oder AfD keine Mehrheit möglich sei. Genau so kam es auch: Nur mit Zustimmung der AfD oder Linkspartei ist im 21. Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes möglich.
Umso bemerkenswerter, wie Merz am Tag nach der Wahl – angesprochen auf die nicht vorhandene Zwei-Drittel-Mehrheit – reagierte. Er gab sich betont unwissend, wie das Reh im Scheinwerferlicht, schaute nachdenklich in die Luft, als suchte er nach Worten: „Der 20. Deutsche Bundestag ist im Amt bis – ähm – einschließlich – ähm – 24.3. Das heißt also, dass wir jetzt also noch vier Wochen Zeit haben, darüber nachzudenken, aber das möchte ich zurzeit nicht öffentlich tun.“
Dieses Datum, der 24. März, ist der letzte Tag, an dem der alte Bundestag noch hätte zusammentreten können, bevor der neu gewählte sich konstituiert. Damit ist das Datum auch relevant für das Kurzgutachten von Prof. Udo Di Fabio. „Das neue demokratische Mandat gilt nach dem Grundgesetz erst spätestens ab dem 25. März“, hatte Di Fabio einige Tage später im Gespräch mit Phoenix erklärt. In der Zwischenzeit habe man juristisch betrachtet die Möglichkeit, dass zwei Parlamente als demokratisch legitimiert gelten und handlungsfähig wären, so di Fabio weiter.
Dass der ehemalige Verfassungsrichter beratend in den Prozess involviert war, machte di Fabio nicht transparent. Auf NIUS-Nachfrage sagte er: „Ich habe in einem ersten Gespräch mit einem Redakteur von Phoenix auf meine gutachterliche Stellungnahme hingewiesen und zunächst, solange die rechtswissenschaftliche Diskussion noch nicht begonnen hatte, mich nicht geäußert.“ Dann jedoch, als sich andeutete, dass sich seine Einschätzung mit denen zahlreicher Kollegen deckte, sei er auch öffentlich in die Debatte eingestiegen. Die Redaktion von Phoenix hielt diese Involviertheit in den Prozess offenbar nicht für relevant und fragte nicht nach.
Das Bundeskanzleramt, die CDU und auch das Abgeordnetenbüro von Friedrich Merz haben ebenso wenig wie die Fraktion von CDU und CSU auf Anfragen von NIUS reagiert. Eine Antwort wird nachgereicht, sobald sie vorliegt.
Mehr NIUS: Geheim-Gutachten in Auftrag gegeben: Merz plante Schulden-Wortbruch schon vor der Wahl
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