Mit dieser abwegigen Aussage erklärt Kanzler Scholz die irreguläre Migration nach Deutschland für beendet
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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) behauptet, die Ampel hätte „in den vergangenen Jahren“ die „irreguläre Migration schon deutlich gesenkt“. Die Entwicklung der Zahlen der Asyl-Anträge sowie der von der Polizei festgestellten illegalen Einreisen sind seit seiner Amtsübernahme jedoch stark gestiegen.
NIUS wollte vom Kanzler also wissen, wie er auf diese Aussage, die mit der zahlenmäßigen Wahrheit nichts zu tun haben kann, kommt – und ob bzw. wie er dies belegen kann. Die ernüchternde Antwort aus dem Kanzleramt: „Die Worte des Kanzlers stehen für sich.“
Es ist zu einer schützenden Marotte der Bundesregierung geworden, mit dieser Phrase auf Presseanfragen zu antworten, wenn Minister – oder eben der Kanzler selbst – mit steilen Thesen und Behauptungen hausieren gehen und nach Belegen für ebenjene Behauptungen gefragt werden, die offenbar nicht existieren.
Statt zu antworten, verwies das Kanzleramt auf die im laufenden Jahr leicht gesunkene Zahl der Asyl-Anträge (-19,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum), was mit Scholz’ Aussage, der schließlich auf die vergangenen Jahre und nicht das laufende Jahr rekurriert hatte, nichts zu tun haben kann. Und was das Kanzleramt selbst, wie im Weiteren zu lesen sein wird, gar nicht als Maßstab für illegale Migration anerkennen will.
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NIUS fragte erneut nach, führte die Entwicklung der Asyl-Anträge von 191.000 im Jahr 2021 vor Scholz’ Amtsantritt auf 351.000 im Jahr 2023 sowie den explosionsartigen Anstieg der festgestellten illegalen Einreisen auf und bat mit Nachdruck um Zulieferung von Belegen für Scholz’ Behauptung.
Wieder lautete die Antwort aus dem Kanzleramt: „Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, stehen die Worte des Kanzlers für sich.“

Bundeskanzler Olaf Scholz versucht sich mit allerlei Schutzbehauptungen rauszureden.
„Positive Entwicklung“ durch „politische Maßnahmen“
Doch eine Sprecherin führte weiter aus: „Der Bundeskanzler sieht die beschriebene positive Entwicklung nicht nur anhand der rückläufigen Asylanträge in den letzten Jahren, sondern auch der zahlreichen politischen Maßnahmen der letzten Jahre.“ Dann zählte sie die Digitalisierung der Migrationsverwaltung, Verbesserung der Rückführungsgesetzgebung, Verschärfung der Ausweisungsregelungen, Einführung von Binnengrenzkontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien und Einigung auf EU-Ebene beim Gemeinsamen Europäischen Asylsystem auf. Wörtlich sagte sie: „Unter anderem dadurch ist es gelungen, die irreguläre Migration deutlich zu senken.“
Heißt also: Für den Bundeskanzler kommen die beschlossenen und angestoßenen Maßnahmen bereits der „deutlichen Senkung“ der irregulären Migration gleich, vollkommen unabhängig davon, ob die Maßnahmen bereits signifikante Effekte erzielt haben oder nicht.
Die Maßnahmen funktionieren derweil so gut, dass sich die Zahl der Asyl-Anträge in Deutschland unter Scholz von rund 190.000 im Jahr 2021 auf mehr als 351.000 im Jahr beinahe verdoppelt hatte (siehe Grafik), ehe nun ein leichter Rückgang von 19,7 Prozent zu verzeichnen ist – auch in diesem Jahr werden mehr Menschen in Deutschland Asyl beantragen als vor Scholz’ Amtszeit.

Wer Asyl beantragt, ist nicht Teil der „irregulären Migration“
Zudem, so das Kanzleramt, könne die Zahl der Asyl-Anträge „nicht als Beleg für eine irreguläre Migration herhalten“, schließlich ergebe sich das Recht auf Asyl aus Artikel 16a des Grundgesetzes, heißt es weiter.
Zusammengefasst: Wer Asyl beantragt, ist nicht Teil der „irregulären Migration“. Dieser Logik folgend gibt es längst gar keine illegale Migration mehr nach Deutschland.
Was das Kanzleramt wohl vergisst: In Artikel 16a Absatz 2 heißt es wörtlich: „Auf Absatz 1 (‚Politisch Verfolgte genießen Asylrecht‘, Anm. d. Red.) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Die übergroße Mehrzahl der Menschen, die einen Asyl-Antrag stellen, reisen jedoch aus Tschechien, Polen, Österreich oder anderen Staaten der EU ein, in denen das Asyl-Recht gewährleistet ist. Für sie gilt Artikel 16a Absatz 1 also nicht.
Auch die Zahl der durch die Polizei festgestellten illegalen Einreisen kennt derweil nur eine Richtung: steil nach oben – was wiederum nicht zu Scholz’ „Wir haben die irreguläre Migration schon deutlich gesenkt“-Behauptung passt.

Das Kanzleramt führt das nicht etwa auf mehr illegale Migration, sondern auf mehr Grenzkontrollen zurück: „Dass die Zahl der aufgedeckten illegalen Einreisen gestiegen ist, lässt sich auch durch verstärkte Grenzkontrollen erklären, die mit dafür sorgen, dass die irreguläre Migration eingedämmt worden ist“, heißt es wörtlich. Es könnte sich bei dem rasanten Anstieg auch um ein Aufhellen des Dunkelfeldes handeln, so die Argumentation.
Bundespolizei bestätigt „deutliche Zunahme der illegalen Migration“
Diametral widerspricht dieser Darstellung des Kanzleramts jedoch die am heutigen Mittwoch veröffentlichte Pressemitteilung von Bundespolizei und Bundeskriminalamt zum „Bundeslagebild Schleusungskriminalität 2023“.
Darin heißt es im ersten Satz wörtlich: „Im Jahr 2023 wurde erneut eine deutliche Zunahme der illegalen Migration nach Europa festgestellt, wobei sich Deutschland als Hauptzielstaat in der Europäischen Union (EU) erwies.“

Die Pressemitteilung der Bundespolizei
Selbst Scholz’ Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die nicht gerade als Hardcore-Migrations-Gegnerin bekannt ist, sagte bei der Pressekonferenz der Bundespolizei am Montag, dass die illegale Einwanderung nach Deutschland auf einem Höchstwert ist: „Auch im letzten Jahr bestimmte die irreguläre Migrationslage den Alltag der Bundespolizei. Im Bereich der unerlaubten Einreisen und Schleuserkriminalität waren Höchstwerte zu verzeichnen.“
Trotz aller Daten und Widerspruch der zuständigen Behörden und der zuständigen Ministerin Faeser verwahrt sich das Kanzleramt gegen die Behauptung, bei den Aussagen des Kanzlers handele es sich um „objektiv falsche Tatsachenbehauptungen“.
Am Ende bleibt jedoch ein ganz einfacher Fakt: Olaf Scholz hat gelogen.
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