„Müssen besonderen Schutz genießen“: Faeser will Sonderjustiz für Politiker
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Bei Äußerungsdelikten gibt es sie bereits, nun will Nancy Faeser auch bei Gewalttaten eine Sonderbehandlung für Politiker. Sollte sie mit ihrem Vorhaben durchkommen, einen eigenen Strafparagrafen für Gewalt gegen Politiker zu schaffen, wäre das ein weiterer Schritt hin zu einer Zwei-Klassen-Justiz, die den Schutz von Amts- und Mandatsträgern höher wertet als den der Normalbürger.
Seit 2021 wiegt die Beleidigung von Politikern schwerer als die von Normalbürgern. Wer einem anderen Menschen gegenüber verbal ausfällig wird, kann zwar von der betroffenen Person angezeigt werden – doch nur, wenn derjenige selbst tätig wird, wird auch ermittelt.
Anders ist das bei Politikern. Gemäß dem Paragrafen 188 StGB ist die Beleidigung von Politikern seit 2021 ein Offizialdelikt. Bedeutet: Die Justiz kann von sich aus tätig werden, unabhängig davon, ob der Betroffene sich tatsächlich beleidigt fühlt oder nicht. Ein missbrauch-anfälliges Instrument, kann es doch genutzt werden, um politische Gegner bewusst strafrechtlich zu belangen.
„Diejenigen, die den Staat repräsentieren, müssen besonders geschützt werden“
Ein solches Instrument will Bundesinnenministerin Nancy Faeser nun auch für Fälle von Gewalt gegen Politiker schaffen. Anlass sind mehrere Attacken auf Funktionäre von SPD, AfD und Grünen im Europawahlkampf. Der SPD-Europawahlkandidat Matthias Ecke war bei dem Angriff am vergangenen Freitag schwer verletzt worden, musste im Krankenhaus behandelt werden.
Faeser sagte Anfang der Woche in den Tagesthemen: „Es geht um Strafverschärfung, insbesondere die Frage: Muss nicht der Staat deutlich machen übers Strafrecht auch, dass es nicht in Ordnung ist? Gerade diejenigen, die den Staat repräsentieren, müssen besonderen Schutz genießen.“
„Strafrahmen ausschöpfen“
Unter anderem sei dies durch schnellere Verfahren der Justiz und härtere Strafen zu erreichen. „Wenn Sie sich anschauen, wie sehr wird der Strafrahmen ausgeschöpft, da ist noch Luft nach oben aus meiner Sicht.“
Ein bemerkenswerter Satz, angesichts der Tatsache, dass es in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Fälle von Vergewaltigungen gab, bei denen der oder die Täter lediglich mild bestraft wurden, oft nicht einmal ins Gefängnis mussten.
Bei der Innenministerkonferenz habe man bereits entschieden, dass es Strafverschärfungen geben solle, nun werde sie sich bei Justizminister Marco Buschmann für die schnelle Umsetzung starkmachen. Der erklärte allerdings bereits, seiner Überzeugung nach lasse sich Aggression gegen Politiker nicht durch härtere Strafen eindämmen.
Erschreckend: In eben jenem Interview behauptete Faeser auch, politische Zuspitzung sei der Grund für die zunehmende Gewalt gegen Politiker. Schenkt man ihrer Analyse Glauben, dass politische Zuspitzung eine Vorstufe von Gewalt ist, wäre der nächste konsequente Schritt, auch diese politische Zuspitzung zu verbieten.
Eine Maßnahme, die mit Demokratie und Meinungsfreiheit nicht vereinbar wäre ...
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