Als die AfD „Muslim Interaktiv“ 2024 verbieten wollte, stimmte die Union dagegen
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Vor 17 Monaten scheiterte ein AfD-Antrag im Bundestag, der das Verbot der radikal-islamistischen Gruppierung „Muslim Interaktiv“ forderte. Heute, im November 2025, setzte das Innenministerium unter Führung von Alexander Dobrindt (CSU) eine Verbotsverfügung gegen die Gruppierung durch. Die Union, die inhaltlich mit der AfD einig war, verweigerte ihre Zustimmung aus purer „Brandmauer“-Logik – und votierte fast geschlossen gegen den Vorstoß.
Die Debatte um „Muslim Interaktiv“ (MI) hatte sich an der Hamburger Kalifats-Demo im April 2024 entsponnen, die zu einem Symbol für den Umgang mit Islamismus in Deutschland geworden war und eine öffentliche Debatte ausgelöst hatte. Der Verein, der sich als jugendliche Plattform für „praktizierenden Islam“ tarnt, wurde vom Verfassungsschutz Hamburg als gesichert extremistisch eingestuft und der verbotenen Hizb ut-Tahrir Bewegung zugeordnet, die offen die Errichtung eines globalen Kalifats unter Scharia-Recht propagiert. Bei der genannten Demo in Hamburg mit über 1.100 Teilnehmern skandierten Demonstranten „Allahu Akbar“ und hissten islamistische Fahnen, auf der Demonstration herrschte strenge Geschlechtertrennung.

Diesen Antrag brachte die AfD im vergangenen Mai ein.
Kurz darauf, am 14. Mai, lancierte die AfD-Fraktion einen Antrag im Deutschen Bundestag (Drucksache 20/11372). Darin heißt es: „Das Ziel von ‚Muslim Interaktiv‘ ist die Verbreitung eines radikalen Islam“. In dem Antragstext des Abgeordneten und parlamentarischen Geschäftsführers, Bernd Baumann, warnte die AfD vor einem „Pop-Islam“ im Hoodie, der über Social Media junge Anhänger rekrutiert und die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht. Er forderte die Bundesregierung dazu auf, ein Verbotsverfahren einzuleiten und weitere Hizb-ut-Tahrir-nahe Gruppen zu prüfen. In der Begründung wurde „Muslim Interaktiv“ als Tarnorganisation beschrieben, die Antisemitismus, Anti-West-Hetze und archaische Geschlechterbilder verbreitet. „Ein Verbot ist die Konsequenz und ein wirksames Mittel zur Verteidigung des Rechtsstaats“, schrieben die Antragsteller.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, im alten Bundestag.
Union will gegen Islamismus vorgehen – aber stimmt nicht mit der AfD
Die Debatte am 13. Juni 2024 im alten Bundestag (in dem SPD, Grüne und FDP noch eine Regierung bildeten und die Union gerade einmal 195 Abgeordnete stellte) endete jedoch mit einer klaren Niederlage: Der „Antrag zum Verbot des Vereins Muslim Interaktiv“ wurde mit 577 zu 68 Stimmen abgelehnt. 11 Abgeordnete enthielten sich, 77 fehlten bei der Abstimmung. Besonders brisant: Die Union, die sich immer als Bollwerk gegen Islamismus geriert, stimmte fast geschlossen gegen den Antrag: von 195 Unionsabgeordneten lehnten 182 diesen ab, 13 fehlten. SPD (186 gegen), Grüne (118 gegen) und FDP (89 gegen) schlossen sich an; die Linke war gespalten (4 gegen, 23 fehlten). Nur die AfD votierte en bloc dafür (68 für den Antrag, vier Parlamentarier fehlten).

Das Abstimmungsergebnis im Deutschen Bundestag von vergangenem Juni.
Interessanterweise beantwortete etwa die SPD-Abgeordnete und heutige Co-Parteivorsitzende Bärbel Bas auf ihrer Homepage, weshalb sie gegen den AfD-Antrag gestimmt habe. „Klar ist: Organisationen, die unsere verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen, sind in Deutschland verboten. Dies kann die Bundesregierung feststellen“, heißt es dort. „Da die Vereinigungsfreiheit aber im Grundgesetz geschützt ist, gibt es für Verbote zu Recht hohe Hürden. Vereinsverbote müssen vor allem rechtssicher umgesetzt werden – dabei geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.“
Dass die SPD einen solchen Vorstoß abgelehnt hat, dürfte nicht wundern. Bei der Union hingegen dürfte man sich Fragen stellen. Warum diese Front gegen einen Antrag, der inhaltlich kaum Anfechtung duldete? CDU-Innenpolitiker Thorsten Frei hatte in der Debatte den Islamismus als „existenzielle Bedrohung“ bezeichnet und ein härteres Vorgehen gefordert – genau wie die AfD. Doch statt mitzustimmen, blockte die Union ab.
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