Neuer Ampel-Sprengstoff: Habeck will Lieferkettengesetz für zwei Jahre aussetzen
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Robert Habeck (Grüne) will das sogenannte Lieferkettengesetz für zwei Jahre pausieren – Unternehmer hatten das Gesetz als Bürokratiemonster kritisiert. Die Ankündigung gefällt FDP-Finanzminister Christian Lindner, dürfte innerhalb der Grünen Partei jedoch für Ärger sorgen.
„Wir können das Gesetz jetzt – auch mit Blick auf das, was dann europäisch irgendwann national umgesetzt werden wird, in zwei Jahren ungefähr – pausieren“, sagte Habeck am Freitag auf dem Tag des Familienunternehmens in Berlin, wie die FAZ berichtet. In der Zwischenzeit könne man die Regelungen auf die Unternehmen reduzieren, die ihnen freiwillig folgen wollten, „alle anderen, glaube ich, können wir draußen lassen“, so der Minister.
FDP-Finanzminister Christian Lindner begrüßt den Vorstoß: „Nach der neuen Bewertung des Kollegen Robert Habeck sind wir nun auf einer Linie. Es wäre ein Baustein der Wirtschaftswende, wenn wir das Lieferkettengesetz (der GroKo) aufheben und die neue EU-Richtlinie später in schlanker Form umsetzen“, schreibt er bei X.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)
In der Ampel sind Grüne und SPD eigentlich Unterstützer des deutschen Lieferkettengesetzes, das die Große Koalition 2021 beschlossen hatte. Laut des zuständigen Bundesarbeitsministeriums regelt das Lieferkettengesetz „unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt“, heißt es auf der Webseite.
In der Praxis bedeutet das für Unternehmen, dass die Lieferkette von jedem noch so kleinen Vorprodukt nachverfolgt werden muss, was einen hohen personellen als auch bürokratischen Aufwand bedeutet.

DIHK-Hauptgeschäftsführers Martin Wansleben
Nun geht Habeck offenbar auf die Forderung des DIHK-Hauptgeschäftsführers Martin Wansleben ein, der die Bundesregierung aufforderte, „das deutsche Lieferkettengesetz bis zur Umsetzung der EU-Regelung in nationales Recht umgehend aussetzen.“ Und weiter: „Eine nationale Gesetzgebung aufrechtzuerhalten, während in fast allen anderen EU-Mitgliedstaaten eine derartige Regelung noch gar nicht existiert, schafft eindeutig Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft.“
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