Neues Einbürgerungsgesetz: Kinder von Menschen, die während der Flüchtlingskrise ins Land gekommen sind, werden jetzt automatisch Deutsche
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Seit heute ist das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft. NIUS verrät Ihnen Neuerungen, die Sie kennen sollten.
Neugeborene erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft
Kinder, die in Deutschland geboren werden, erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch, wenn ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland ist. Bedeutet im Klartext: Die Kinder der Menschen, die während der Flüchtlingskrise ins Land gekommen sind, werden jetzt Deutsche.
Das birgt vor allem aus demografischer Sicht Sprengstoff. Wurden im Jahr 2013 laut Daten des Statistischen Bundesamts noch 642.672 Kinder mit deutscher und 39.397 mit ausländischer Staatsbürgerschaft geboren, waren es 2022 bereits 627.405 zu 111.414. Die Zahl der ausländischen Kinder hat sich also verdreifacht. Ein Großteil dieser Kinder kann nun automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.
Zahl der Einbürgerungen könnte sich verdreifachen
Durch das neue Gesetz können Ausländer nun statt nach acht schon nach fünf Jahren deutsche Staatsbürger werden, bei „besonderer Integrationsleistung“ sogar schon nach drei Jahren.
Die Eingebürgerten sind laut Destatis im Durchschnitt 29,3 Jahre alt und überwiegend männlich. Jeder Dritte stammt inzwischen aus Syrien. Wurden im Jahr 2023 noch rund 200.100 Ausländer eingebürgert – und damit so viele wie noch nie seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Laut Statistischem Bundesamt waren es im Vergleich zum Vorjahr rund 31.000 (plus 19 Prozent) mehr, nachdem die Zahl schon 2022 um rund 37 000 (+28 Prozent) gestiegen war.
Nun könnte sich diese Zahl nochmals vervielfachen. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, rechnet gegenüber Bild mit einem massiven Anstieg: „Wir schätzen, dass sich die Zahl der Einbürgerungsanträge verdoppeln, teilweise verdreifachen wird.“
In der Antwort auf eine NIUS-Anfrage an das Innenministerium heißt es: „Die Bundesregierung hat ausführlich dargelegt, dass nicht sicher vorhergesagt werden kann, wie sich die Anzahl der jährlichen Einbürgerungsverfahren in Deutschland nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts tatsächlich entwickeln wird.“

Die Zahl der Einbürgerungen steigt. Jeder dritte Eingebürgerte stammt inzwischen aus Syrien.
„Es ist ein Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“
Bereits im Januar kritisierte CDU-Innenpolitiker Alexander Throm die neuen Regelungen gegenüber NIUS: „Die Regierung macht sich daran, die deutsche Staatsangehörigkeit zu verramschen. Es ist in der Tat ein Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz.“
Im April sagte Throm zu NIUS: „Wir schaffen damit nicht nur einen weiteren massiven Anreiz für die Migration nach Deutschland, sondern auch einen Bruch mit dem internationalen Flüchtlingsrecht: Der Schutz von Flüchtlingen ist auf einen vorübergehenden Aufenthalt ausgerichtet, nicht auf eine schnelle Einbürgerung.“

CDU-Innenexperte Alexander Throm
Doppelte Staatsbürgerschaft ab sofort möglich
Mehrstaatigkeit ist nun zugelassen. Ab sofort müssen sich Menschen bei ihrer Einbürgerung nicht mehr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, sie dürfen ihre alte behalten und erhalten zusätzlich die deutsche. Bislang war dieser Fall nur eine Ausnahme.
Sicherung des Lebensunterhalts – mit Ausnahmen
Wenn jemand eingebürgert werden will, muss er den Lebensunterhalt für sich und die eigenen Familienangehörigen bestreiten. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise für ehemalige Gastarbeiter und „vulnerable Personengruppen“. Dazu heißt es aus Ministeriumskreisen, Voraussetzung für eine Einbürgerung auf Basis der Härtefallregelung sei, dass jemand, der einer der im Gesetz genannten „vulnerablen Personengruppen“ angehöre, „alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare“ getan habe, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern und dennoch, ganz oder teilweise, auf öffentliche Leistungen angewiesen sei.
Heißt im Klartext: Es gibt einige Schlupflöcher, die es möglich machen, diese Anforderung zu umgehen.
Mehr NIUS: Neues Staatsangehörigkeitsrecht: CDU-Experte warnt vor „hunderttausendfachen Einbürgerungen“
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