Neues Staatsangehörigkeitsrecht: CDU-Experte warnt vor „hunderttausendfachen Einbürgerungen“
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Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten ist Ende März das neue Staatsangehörigkeitsrecht der Ampel-Regierung in Kraft getreten. Danach sind Einbürgerungen bereits nach drei bzw. fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist nicht mehr Ausnahme, sondern grundsätzlich möglich.
Für den CDU-Innenpolitiker Alexander Throm geht die Reform in eine völlig falsche Richtung. Gegenüber NIUS sagte Throm: „Die Ampel hat Turbo-Einbürgerungen nach nur drei Jahren ermöglicht. Bei über drei Millionen Schutzsuchenden, die sich in Deutschland aufhalten, laufen wir auf hunderttausendfache Einbürgerungen von Flüchtlingen zu.“

CDU-Innenexperte Alexander Throm
Die Einbürgerung werde damit zu einem weiteren Weg zu einem dauerhaften Aufenthaltstitel, so Throm. „Wir schaffen damit nicht nur einen weiteren massiven Anreiz für die Migration nach Deutschland, sondern auch einen Bruch mit dem internationalen Flüchtlingsrecht: Der Schutz von Flüchtlingen ist auf einen vorübergehenden Aufenthalt ausgerichtet, nicht auf eine schnelle Einbürgerung.“
Verteilung der ukrainischen Flüchtlinge muss EU-weit klar geregelt werden
Auf EU-Ebene wird derzeit über eine Verlängerung der sogenannten „Massenzustrom“- Richtlinie (eigentlich: „Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten“) diskutiert, die unter anderem den Aufenthaltsstatus von Ukrainern in der EU regelt.

Für viele Ukrainer könnte die Einbürgerung zur Alternative zum Aufentshaltsrecht werden.
Wegen der Europawahlen und der anschließenden Bildung einer neuen Kommission, könnte diese Verlängerung erst im Herbst erfolgen oder ganz unterbleiben. Damit würden Ukraine-Flüchtlinge im kommenden Jahr in Deutschland nicht länger einen Sonderstatus mit Bürgergeldbezug genießen, sondern als Kriegsflüchtlinge lediglich „subsidiären Schutz“ vergleichbar mit Syrern erhalten. Gut drei Jahre nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine könnte dann Einbürgerung zur einfacheren Alternative werden.
Die Union dringt vor allem darauf, dass die Richtlinie nicht einfach verlängert wird, sondern künftig auch die Verteilung der Ukraine-Flüchtlinge innerhalb Europas klar regelt. „Bei der Verlängerung der Massenzustrom-Richtlinie müssen dringend die Lasten in Europa gerechter verteilt werden“, sagte Throm zu NIUS, „denn bisher hat Deutschland mit Polen die höchsten Aufnahmen ukrainischer Flüchtlinge. Allein in Baden-Württemberg sind mehr ukrainische Flüchtlinge als etwa in Frankreich. Die Ampel muss sich dafür einsetzen, dass ukrainische Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber in Europa verteilt werden.“
Das dürfte nicht einfach werden. In der Vergangenheit waren an der Verteilungsfrage schon gemeinsame EU-Beschlüsse zur Migrationspolitik gescheitert.
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Ralf Schuler
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