Urteil im Fall Niehoff: 825 Euro Strafe für die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
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Das Amtsgericht Haßfurt hat den Rentner Stefan Niehoff am Mittwoch wegen der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zu einer Geldstrafe von 825 Euro (55 Tagessätze a 15 Euro) verurteilt. Vor Gericht ging es nicht um das Schwachkopf-Meme – sondern um sechs andere Tweets, von denen er fünf nicht selbst erstellt, sondern lediglich per Retweet verbreitet hatte. Rechtsanwalt Marcus Pretzell will das Urteil anfechten. Der Fall wird also in der nächsten Instanz fortgeführt.
Es sei ein „abstraktes Gefährdungsdelikt“, so Richter Keller in seiner Urteilsbegründung. Und weiter: „Wir sind nicht die, die Gesetze erlassen. Ihnen muss klar sein, dass wir Gesetze auch nicht immer gut finden.“ Entscheidend sei, ob die „kritische Verwendung auf Anhieb zu erkennen“ sei. Dies sei hier nicht der Fall. Der Richter weiter: „Mir ist klar, dass unser Internet voll ist mit sowas, und wir dem nicht Herr werden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir werden solche Fälle weiterhin verfolgen.“ „Es sollte jedem klar sein, dass hier die Gewaltenteilung eine sehr große Rolle spielt. Auch in einem solchen Verfahren sind Richter und Staatsanwälte bemüht, Transparenz zu wahren.“
NIUS sprach nach dem Gerichtsurteil mit Stefan Niehoff und seinem Anwalt Marcus Pretzell. „Wir haben fast damit gerechnet, dass sie irgendein Urteil sprechen“, erklärte Niehoff. Er sei aber „eigentlich ganz gelöst“. Nun gehe es in die nächste Instanz, bestätigte er. Ob man in Deutschland noch frei seine Meinung äußern kann? „So richtig überzeugt“ sei er „davon nicht mehr“, so der Rentner. Bei der Entscheidung in diesem Fall „wurde auch der Kontext weggelassen“, beklagte er sich. Sein Anwalt Marcus Pretzell sprach von einer „hochinteressanten Begründung“ des Urteils. Die Argumentation habe mehr zu einem Freispruch als zu einer Verurteilung gepasst.
8:50 Uhr: Gleich zu Beginn der Verhandlung stellt Niehoffs Anwalt Marcus Pretzell einen Befangenheitsantrag gegen Richter Keller. Dieser habe durch zu strenge Auflagen die Pressefreiheit eingeschränkt. (mehr dazu weiter unten)
Beispielsweise dürfen im Gerichtsgebäude keine Interviews geführt werden, im Gerichtssaal darf lediglich vor der Verhandlung fotografiert werden. „Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das nicht zulässig“, so Pretzell gegenüber NIUS. Auch habe er wichtige Mitteilungen bezüglich des Verfahrens nicht erhalten. „Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist dadurch nicht mehr gewährleistet.“
9:20 Uhr: Weiterer Punkt zu Beginn der Verhandlung: Staatsanwaltschaft und Richter einigen sich darauf, die Strafverfolgung der beiden letzten Anklagepunkte (Nummer 5 und 6 – siehe unten) fallenzulassen!
Es folgen Beweisaufnahme und eine längere Verhandlungspause, in der die Richter über den Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter Patrick Keller beraten.
13:15 Uhr: Die Verhandlung wird fortgesetzt! Der von Rechtsanwalt Marcus Pretzell gestellte Befangenheitsantrag gegen Richter Keller wird abgelehnt. Er sei zwar zulässig, aber unbegründet, so die Richter.
13:45 Uhr: Die Staatsanwaltschaft fordert 70 Tagessätze à 15 Euro als Strafe für Stefan Niehoff.
14:18 Uhr: Das Urteil: 825 Euro Strafe in 55 Tagessätzen für die „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“
Die Anklagepunkte
Folgende Vergehen legte die Staatsanwaltschaft Stefan Niehoff ursprünglich zur Last (die Punkte 5 und 6 wurden zu Beginn der Verhandlung fallengelassen):
1. Per Retweet-Funktion soll Niehoff den Tweet eines anderen Nutzers geteilt haben, auf dem ein Schwarz-Weiß-Bild zu sehen ist, das mehrere Geistliche mit zum Hitlergruß ausgestreckten rechten Arm zeigt. Versehen ist das Bild mit dem Kommentar: „Ich finde die Kirche hat immer eine ehrenhafte Haltung zu politischen Systemen.“
2. Niehoff soll außerdem einen Post per Retweet verbreitet haben, auf dem die Bildmontage einer vorgeblichen Titelseite des Spiegel zu sehen ist. Dort ist das Gesicht der Vorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag, Katharina Schulze, auf einen Körper montiert, dessen rechter Arm zum Hitlergruß ausgestreckt ist. Daneben steht „Das grüne Reich“ und „die Machtergreifung“. Der zugehörige Tweettext lautet: „Ist das schon Nationalsozialismus 2.0, will die in Zukunft Lager für Gegner bauen? Ist die vollkommen irre? Ihr seid (sic) komplett am Ende !!“

3. Niehoff soll auf einen Tweet, dessen Inhalt aus der Anklageschrift nicht hervorgeht, mit einer Porträtaufnahme von Adolf Hitler und dem Kommentar „So eins?“ geantwortet haben.
4. Niehoff soll ein Schwarz-Weiß-Bild retweetet haben, das Hitler beim Handschlag mit einem Geistlichen zeigt, hinter dem mehrere Männer in Wehrmachtsuniform die Arme zum Hitlergruß emporstrecken.
5. Niehoff soll eine Zeichnung retweetet haben, auf der auf der linken Seite das Wort „Then“ (damals) steht, darunter ein Mann in brauner Uniform mit Hakenkreuzarmbinde und Schlagstock, auf der rechten Seite unter dem Wort „Now“ ein Mann mit schwarzem Hoodie mit der Aufschrift „ANTIFA“ und einer Armbinde mit dem Antifa-Symbol sowie einem Schlagstock in der Hand, zu deren Füßen jeweils eine Person mit einer abwehrenden Handbewegung und einem T-Shirt mit der Rückenaufschrift „FREE SPEECH“ liegt.
6. Niehoff soll einen Tweet retweetet haben, der eine Collage aus einem Bild der Satirikerin Sarah Bosetti zeigt, unter dem der Text „ZDF, 2021: Der Ungeimpfte ist Blinddarm, der im strengeren Sinne für das Überleben des Gesamtkomplexes nicht essenziell ist“, angeordnet ist und einem daneben stehenden Bild des KZ-Arztes Fritz Klein als Angeklagter im Bergen-Belsen-Prozess, unter dem der folgende Text zu sehen ist: „Ich schneide einen eiternden Blinddarm heraus, die Juden sind der vereiterte Blinddarm im Körper Europas.“
In der Anklageschrift heißt es: „Hierdurch wollten Sie die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausweitung des Sars-CoV-2-Virus mit der Massenvernichtung der Juden in der NS-Zeit gleichsetzen. Ihnen war dabei bewusst, dass eine derartige Relativierung der millionenfachen Ermordung von Menschen das friedliche Leben der Menschen in Deutschland gefährdet.“
In den ersten fünf angeklagten Taten sah die Staatsanwaltschaft ein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, im Bosetti-Tweet hingegen eine Volksverhetzung.
Niehoffs Verteidiger Marcus Pretzell zu NIUS: „Das sind wirklich spannende Fälle, die sich die Staatsanwaltschaft da ausgesucht hat.“
Schon kurz nach der Beginn der Verhandlung einigten sich Staatsanwalt und Richter allerdings darauf, die letzten beiden Anklagepunkte – also Nummer 5 und 6 – fallenzulassen.

Stefan Niehoff kam in Begleitung seines Anwalts Marcus Pretzell ins Gericht.

Niehoff im Gespräch mit Unterstützern im Gerichtsgebäude

Stefan Niehoff am heutigen Mittwoch im Gerichtssaal. Das Verfahren um das berühmte Schwachkopf-Meme wurde eingestellt – nun erhebt die Staatsanwaltschaft neue Vorwürfe.
Hintergrund zum Fall Niehoff und den aktuellen Vorwürfen: Weil er auf X ein satirisches Meme retweetet hatte, das den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) scherzhaft als Schwachkopf bezeichnete, mussten der 64-Jährige und seine Familie im November 2024 eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen. Die ursprüngliche Anzeige des Schwachkopf-Retweets an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) war über das Melde-Portal „Hessen gegen Hetze“ eingegangen.
Die Ermittlungen rund um den Schwachkopf-Vorfall wurden inzwischen eingestellt, stattdessen wirft die Staatsanwaltschaft dem 64-Jährigen nun sechs andere Tweets vor, die er retweetet oder selbst erstellt haben soll.

Stefan Niehoff mit Tochter Alexandra
Brisant: Alle zur Last gelegten Taten wurden erst gesammelt, NACHDEM die Hausdurchsuchung wegen des Habeck-Memes bundesweit bekannt geworden war. So soll ein Artikel des Stern über Niehoff, in dem dieser berichtet, der 64-Jährige habe auf seinem Account ein Hitler-Bild verbreitet, die Staatsanwaltschaft zu weiteren Ermittlungen veranlasst haben.
Das Amtsgericht Haßfurt, das den Strafbefehl gegen Niehoff erlassen hat, wird seit Februar 2025 von Ursula Redler geleitet. In einem Interview mit der Main Post äußerte sie, sie habe „immer für das Gute kämpfen“ wollen – „wie ein Jedi-Ritter“.
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Janina Lionello
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