Noch mehr Klagen, noch mehr Bürokratie, System-Kollaps: Kommunen warnen vor neuer Grundsicherung
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Mit der von Kanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigten neuen Grundsicherung soll das Bürgergeld der Vergangenheit angehören. Doch Rathäuser und Landratsämter schlagen schon jetzt Alarm! Von Entlastung kann keine Rede sein – im Gegenteil. Die Verantwortlichen in den Kommunen warnen vor massiven Mehrkosten, chaotischen Abläufen und einer Klageflut, die das System lahmlegen könnte.
Kern der Reform ist eine „Kooperationsvereinbarung“ zwischen Leistungsempfängern und Staat. Diese soll Rechte und Pflichten verbindlicher regeln. Wer Termine im Jobcenter versäumt, soll künftig mit Anordnungen und Kürzungen von bis zu 30 Prozent rechnen. Doch genau diese zusätzlichen Verwaltungsakte könnten dazu führen, dass Betroffene noch häufiger und früher klagen. Natürlich auf Staatskosten – mit Anwälten, Dolmetschern und derweil weiterlaufenden Leistungen.

Im Landratsamt Greiz sieht man der neuen Grundsicherung pessimistisch entgegen.
„Denjenigen, die nicht kommen, das Geld hinterhertragen“
In Bild warnen Landräte und Bürgermeister, dass dies zu jahrelangen Verfahren und einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen werde. Ulli Schäfer (CDU), Landrat im thüringischen Greiz, kritisiert: „Das Schlimmste ist, dass unsere Mitarbeiter jetzt eine aufsuchende Beratung machen müssen. Es kann doch nicht sein, dass wir denen, die nicht kommen, hinterherrennen müssen und trotzdem das Geld hinterhertragen.“ Für ihn ist klar: Wer sich verweigert, müsse stärker in die Pflicht genommen werden – nicht umgekehrt.
Auch die landesweiten Kommunalverbände zeigen sich alarmiert. Schon heute verursachten Terminversäumnisse und Umplanungen enorme Belastungen in den Jobcentern. Wenn nun jede Leistungsbeziehung mit einem rechtsverbindlichen Vertrag beginne und potenziell vor Gericht lande, drohe ein Bürokratie-Koloss, der weder Integrationsarbeit noch Verwaltung entlaste.
Der Deutsche Landkreistag äußert sich bislang zurückhaltend. Man erkenne zwar Potenzial für effizientere Abläufe, aber nur, wenn die Reform tatsächlich zu besserer Sanktionsfähigkeit und funktionierenden Integrationsprozessen führe. Ob dies gelingt, bleibt offen.
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