Plan von Faeser: Flüchtlinge sollen in Deutschland wählen dürfen
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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und die Hessen-SPD schlagen vor, das Wahlrecht für Ausländer in Deutschland zu erweitern. Der Vorschlag sieht vor, dass Flüchtlinge, die länger als sechs Monate in Deutschland leben, das Recht erhalten sollen, an Kommunalwahlen teilzunehmen.
Im Wahlprogramm der Hessen-SPD, bei der Faeser Spitzenkandidatin ist, wird betont: „Wir möchten auf Bundesebene und im Bundesrat dafür werben, dass alle Personen, die länger als sechs Monate in hessischen Kommunen ansässig sind, ein kommunales Wahlrecht bekommen.“

Faeser am vergangenen Sonntag mit ihrem Parteikollegen Dr. Felix Schwenke, bei dessen Wiederwahl zum Oberbürgermeister von Offenbach.
Ein Sprecher der SPD erklärte Bild auf Anfrage, dass es sich bei den betroffenen Personen um solche handelt, die einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es in der Regel länger als sechs Monate dauert bis Flüchtlinge einen solchen Titel erhalten.
„Gefährlicher Irrweg“
Dies würde bedeuten, dass anerkannte Asylbewerber aus Ländern wie Afghanistan und Syrien sowie andere Nicht-EU-Bürger, beispielsweise aus der Türkei, künftig das Recht hätten, an Kommunalwahlen teilzunehmen.
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Derzeit dürfen nur Bundesbürger und EU-Bürger an Kommunalwahlen teilnehmen.
Der Migrationsforscher Prof. Stefan Luft aus Bremen äußerte sich in Bild zu dem Vorschlag und betonte, dass das Wahlrecht grundsätzlich an die Staatsangehörigkeit gebunden sein sollte. Er wies darauf hin, dass EU-Bürger bereits eine besondere Stellung in Bezug auf das Wahlrecht haben und dass eine Ausweitung dieser Sonderstellung den Wert der Einbürgerung mindern könnte.
Stefan Heck, Innenexperte der CDU, bezeichnete den Vorschlag von Faeser in Bild als „gefährlichen Irrweg“. Manfred Pentz, Generalsekretär der CDU in Hessen, betonte, dass das Wahlrecht ein fundamentaler demokratischer Wert sei und nur Staatsangehörigen vorbehalten bleiben sollte. Er lehne den Vorschlag, das Wahlrecht auf den bloßen Aufenthalt und nicht auf die Staatsangehörigkeit zu stützen, entschieden ab.
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