Ralf Höcker: „Bemerkenswert, mit welcher Nonchalance die Regierung diesen Taschenspielertrick versucht hat“
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Er ist einer der bekanntesten und profiliertesten Anwälte Deutschlands: Prof. Dr. Ralf Höcker hat nicht nur den türkischen Präsidenten Erdogan vertreten, das niederländische Königspaar oder das Erzbistum Köln. Ganz gleich, ob populär oder mächtig – Recht muss Recht bleiben, sagt Höcker im Gespräch bei „Schuler! Fragen, was ist“.
Gerade auch bei der Bundesregierung sieht der Kölner Top-Jurist ein mitunter schwieriges Rechtsverständnis. Beim Vorgehen von Ministern gegen Medien und kritische Aussagen fehle da ganz offensichtlich die nötige Demut vor dem Volk als Souverän: „Ja, ganz sicher“, sagt er auf eine entsprechende Frage. „Ich glaube, da sind Leute an der Regierung, die sich im Recht wähnen, pauschal, die es für eine Zumutung erachten, wenn sie kritisiert werden und die deswegen mit solch vollkommen überzogenen Klagen gegen zulässige Meinungsäußerungen von Journalisten, die ihnen nicht in den Kram passen, vorgehen.“

Rechtsanwalt Ralf Höcker im Gespräch mit NIUS-Politikchef Ralf Schuler
Der Rechtsstaat insgesamt sei nicht bedroht, so Höcker. Er funktioniere ja ausweislich der ergangenen Urteile. Ein Beispiel ist für ihn zum Beispiel die Korrektur des verfassungswidrigen Haushalts der Ampel-Regierung. Nachdenklich mache ihn allerdings die Leichtfertigkeit, mit der die Bundesregierung solche Rechtsbrüche begehe: „Es ist natürlich schon bemerkenswert, mit welcher Nonchalance ein solcher Taschenspielertrick versucht wurde.“
„Es ist das Recht des Bürgers diejenigen, die Macht haben zu kritisieren“
Beim Thema Meinungsfreiheit ist Höcker durchaus alarmiert. Es gebe inzwischen „wirklich erschütternde Beispiele dafür, wie diejenigen, die an der Macht sind, mit Macht und mit Kritik an ihnen umgehen und bzw. nicht umgehen können.“ Das zeigten auch die Urteile, die NIUS gegen die Bundesregierung erstritten habe.
Und Höcker stellt klar: „Es ist das Recht des Bürgers, es ist aber auch Recht der Journalisten, der Presse, diejenigen, die Macht haben zu kritisieren.“ In einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich eine Selbstverständlichkeit. „Das müssen sie dürfen, das müssen sie auch mit sehr pointierten Äußerungen machen dürfen.“ Der Griff zu juristischen Mitteln bei klaren Meinungsäußerungen sei in jedem Fall „unsouverän“, so der Anwalt, der unter anderem auch die AfD im Streit mit der Stadt Essen vertreten hatte, die der Partei eine bereits gemietete Halle für den AfD-Parteitag nicht zur Verfügung stellen wollte.
„Die Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat“
Der Umgang mit solchen Dingen „zeugt davon, dass einem das Verständnis fehlt, davon, wer im Rechtsstaat oder wer in einer Demokratie eigentlich welche Rechte hat. (...) Der Staat ist kein Mensch. Das heißt prinzipiell kann man den Staat angreifen und er kann sich nicht mit Grundrechten dagegen wehren“, so Höcker. „Denn die Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat – und nicht Abwehrrechte des Staates gegen seine Bürger. Da wird einfach die Zielrichtung umgedreht und das geht nicht. Das haben diese Politiker jetzt hoffentlich verstanden.“
Hier geht’s zur ganzen Sendung von „Schuler! Fragen, was ist“:
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