Regierung bezeichnet Transsexualität als Krankheit – aber nur, wenn Krankenkassen Operationen bezahlen sollen
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- Wer behauptet, Transsexualität sei eine psychische Krankheit, wird von Befürwortern des Selbstbestimmungsgesetz als diskriminierend und reaktionär bezeichnet.
- Wenn es um die Finanzierung von Hormonbehandlungen und Operationen geht, tut die Bundesregierung allerdings genau das.
- Auch in der ICD-10-Klassifikation der WHO ist Transsexualität als „Störung der Geschlechtsidentität“ gelistet.
„Trans und Inter sind nicht krank. Krank ist ein Gesetz, das Menschen für krank erklärt, die eigentlich nur in Freiheit und Würde leben wollen.“ Dieser vielzitierte Satz ist aus einer Rede des Queerbeauftragten Sven Lehmann, mit der er die Wichtigkeit des Selbstbestimmungsgesetzes betonte. Das bis heute gültige Transsexuellengesetz (TSG) pathologisiere Transperson, mache sie psychisch krank, obwohl diese Menschen doch nur – wie Homosexuelle – selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden wollen, sind Argumente, die in der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz immer wieder auftauchen.
Klinisch gilt Transsexualität als psychische Krankheit
Das geht mit zwei Problemen einher: Erstens ist Transsexualität in der ICD-10-Klassifikation der WHO als „Störung der Geschlechtsidentität“ gelistet und wird offiziell den Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen zugeordnet. Sprich: Klinisch gilt Transsexualität sehr wohl als psychische Krankheit.

Ein Mitglied einer kolumbianischen Trans-Gemeinschaft zeigt bei einer Demonstrationseine seine Narben von der Geschlechtsumwandlung.
Ironischerweise muss Transsexualität spätestens dann als psychische Störung anerkannt werden, wenn die Ampel-Parteien sicherstellen wollen, dass Transsexuelle nicht diskriminiert werden: So beharrte die Ampel im Koalitionspapier, dass Transsexuelle ausgegrenzt werden, wenn die Krankenkassen nicht die vollen Kosten der Geschlechtsumwandlungen und Hormontherapien zahlen.
„Tiefgreifende Störung“
Damit das geschieht, muss Transsexualität aber als schwerwiegende Krankheit definiert werden. Und genau das passiert in einem Sachstand der Bundesregierung aus dem Jahr 2022: Transsexualität wird dort „als Krankheit eingestuft“ und als „eine komplexe, die gesamte Persönlichkeit erfassende tiefgreifende Störung“ bezeichnet, die mit „seelischen als auch körperlichen Beeinträchtigungen“ einhergeht.
Kurz: Wer behauptet, dass Transsexualität eine psychische Krankheit ist, wird von Befürwortern des Selbstbestimmungsgesetz als diskriminierend, reaktionär und menschenfeindlich bezeichnet – außer, wenn es um die Finanzierung von Hormonbehandlungen und Operationen geht. Dann sollte man besser den Mund halten.
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