Reisen nur mit Genehmigung: Staatsrechtler Boehme-Neßler sieht gefährlichen Eingriff in Grundrechte
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Die neue Abmeldepflicht für potentiell wehrfähige Männer bis 45 Jahre sorgt für heftige Kritik und schwere juristische Bedenken. Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler hält die Regelung für einen gefährlichen Eingriff in Grundrechte.
Gegenüber NIUS erklärt er: „Männer, die wehrpflichtig sind und längere Zeit ins Ausland wollen, müssen sich diesen Auslandsaufenthalt genehmigen lassen. Diese Genehmigungspflicht halte ich grundsätzlich für völlig unverhältnismäßig und damit auch verfassungswidrig.“
In dieser Form nicht verfassungsgemäß
Die Regelung greife direkt in die allgemeine Handlungsfreiheit ein. „Man darf ohne Genehmigung nicht längere Zeit ins Ausland – das muss man sich mal überlegen. Das ist eine starke Beschränkung eines Grundrechts“, so Boehme-Neßler weiter.

Top-Jurist Volker Boehme-Neßler gab NIUS eine Einschätzung der neuen Ausreise-Regelung für Männer bis 45 Jahre. Kurzversion: So lange es keine ausdrückliche Wehrpflicht gibt, greift sie zu stark in die Grundrechte ein.
Der Staat schaffe hier eine Regelung für einen Fall, der aktuell gar nicht eintrete. „Man braucht die Genehmigungspflicht nämlich nur, wenn die Wehrpflicht auch durchgesetzt werden soll, zur Not mit Zwang“, sagt der Jurist. Tatsächlich werde die Wehrpflicht derzeit aber nicht zwangsweise umgesetzt. „Deshalb halte ich es für unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.“
Sein Fazit: „Ich plädiere stark dafür, die Norm entsprechend auszulegen oder besser noch: Die Norm so umzuschreiben, dass sie verfassungsgemäß wäre.“

Auch die ausländische Presse, hier der britische Sender BBC, berichtet über die neue Regelung in Deutschland.

Bericht im französischen „Le Parisien“
Auch international sorgt die Regelung für Aufsehen
Nicht nur in Deutschland wird die Abmeldepflicht diskutiert. Auch international wird die Entwicklung aufmerksam verfolgt – mit Erstaunen und Sorge. Unter anderem berichteten die französische Zeitung Le Parisien, die britische BBC sowie die Zeitung Daily Mail über die neue Regelung.
Auch aus der Politik im Ausland kommen spitze Reaktionen. Der Präsident von El Salvador, Nayib Bukele, schreibt auf der Plattform X: „Ah, but remember, they live in a ‘full democracy’ and we live in a ‘dictatorship’. I’m sure the people who make the freedom and democracy indexes will be updating them immediately.“

Selbst Ministerium sieht Handlungsbedarf
Auch das Verteidigungsministerium sieht Handlungsbedarf. Wegen der „grundsätzlich tiefgreifenden“ Auswirkungen der Regelung solle per Verwaltungsvorschrift klargestellt werden, dass die Genehmigung „als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“. Zudem werden derzeit Ausnahmen von der Genehmigungspflicht ausgearbeitet – unter anderem, um „überflüssige Bürokratie zu vermeiden“.
Nach Einschätzung von ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam handelt es sich dabei allerdings nicht um ein Entgegenkommen, sondern um eine rechtliche Notwendigkeit. Eine Genehmigungspflicht, obwohl es faktisch keine verpflichtende Wehrpflicht gebe, „greift tief in die Grundrechte der jungen Menschen ein“, so auch seine Einschätzung.
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