Rekordjahr beim Familiennachzug: Dieses Jahr stellte das Auswärtige Amt bereits 121.000 Visa aus
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In diesem Jahr haben die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts mehr Visa zum Zwecke des Familiennachzugs ausgestellt als je zuvor. Eine Wende in der Migrationspolitik ist somit weiterhin nicht in Sicht.
Insgesamt erhielten von Januar bis Ende November rund 121.000 Personen aus Nicht-EU-Staaten einen solchen Aufenthaltstitel, teilt das Auswärtige Amt auf Anfrage von NIUS mit. Damit wurde bereits jetzt das bisherige Rekordjahr 2017 überholt. Damals hatte die Behörde 117.992 Visa ausgestellt.
So viele Visa für den Familiennachzug verteilte das Auswärtige Amt in den vergangenen Jahren:
- 2022: 117.034
- 2021: 104.640
- 2020: 75.978
- 2019: 107.520
- 2018: 107.354
- 2017: 117.992
- 2016: 103.883
- 2015: 72.681

Die Behörde von Annalena Baerbock verzeichnet ein Rekordjahr bei der Visa-Verteilung.
Mindestens 425.000 Migranten aus Nicht-EU-Staaten kamen in diesem Jahr
Damit kamen seit 2015 bislang knapp 930.000 Personen über das Ticket Familiennachzug ins Land. Die Familiennachzügler tauchen in keiner Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf. Somit handelt es sich um zusätzliche Einwanderung, die auf die Zahl der Asylanträge hinzugerechnet werden muss. In diesem Jahr gingen beim BAMF bislang 304.581 Erstanträge auf Asyl ein. Damit sind bis Ende November mindestens 425.000 Migranten aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland eingewandert.
„Neben 300.000 Asylerstanträgen ist mit rund 130.000 Visaerteilungen zum Familiennachzug zu rechnen“, hatte die CSU-Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz bereits im Juli prognostiziert. Seitdem sind die Asylzahlen weiter angestiegen. Auch beim Familiennachzug wird ihre Prognose überholt werden.
Für den Familiennachzug muss der aus dem Ausland zuziehende Angehörige ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen, also einer Botschaft oder einem Konsulat. Dieser Antrag wird von der Auslandsvertretung und der Ausländerbehörde am Wohnort des bereits in Deutschland lebenden Partners oder Elternteils geprüft.
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