Richter stoppen Heizungsgesetz: Die Verfassung funktioniert – und das ist gut so
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„Erst hatten wir kein Glück – dann kam auch noch das Pech dazu...“
Was der damalige Bundesliga-Profi Jürgen Wegmann in den 90er-Jahren der Nachwelt als Bonmot vermachte, erfährt an diesem Donnerstag eine Neuauflage. Das „Heizungsgesetz“ – umständlich auch Gebäudeenergiegesetz oder GEG – ist vorerst gekippt, ein Schlag ins Kontor der Ampel, ein Desaster für den grünen Wirtschaftsminister, ein Fest für die Opposition.
Von einer „schweren Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz“ spricht CDU-Chef Friedrich Merz, „dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben…“
Selten gab es ein Regierungs-Vorhaben, das von Beginn an so sehr in der Kritik stand, wie das GEG. Um der grünen Befindlichkeit zu genügen, schoss Wirtschaftsminister Robert Habeck das Gesetz aus der Hüfte und ahnte nicht, welches Echo er hervorrief. Dabei hätte ihm doch bewusst sein müssen, dass er mit seiner Vorlage in die Keller und die Konten der Bevölkerung vorstoßen würde. Wer so weit in die Privatsphäre seiner potenziellen Wähler eindringt, wird das nicht mit der Brechstange schaffen – schon gar nicht, wenn er den Bürger unterschätzt.
Vor der Sommerpause wird es nichts mehr
Wenn dann noch die 180-Grad-Änderungsvorlage mit ihren 111 Seiten inklusive Verweisen und Kommentaren den Parlamentariern übers Wochenende zur Meinungsbildung vorgelegt wird, um schon am morgigen Freitag darüber zu entscheiden, ist das Spiel deutlich überreizt.
Kern der vorläufigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist denn auch nicht der Inhalt, sondern das offensichtlich verkürzte Gesetzgebungsverfahren, mit dem das GEG noch vor der Sommerpause durchs Parlament gepeitscht werden sollte. „Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten“ heißt es in der Begründung, dem Eilantrag des CDU-Manns Thomas Heilmann stattzugeben.

Thomas Heilmann
Vor der Sommerpause wird es also nichts mehr – und um die Parlamentarier zu einer Sondersitzung aus den Ferien zu holen, braucht die Bundestagspräsidentin die Zustimmung eines Drittels der Abgeordneten. Das wird nichts.
Was für den Einen das fehlende Glück, ist für den Anderen ein Segen. Außer einer schallenden Ohrfeige für die Ampel-Koalition bedeutet die Entscheidung aus Karlsruhe noch sehr viel mehr: den Beweis dafür, dass die gegenseitige Kontrolle der obersten Verfassungsorgane im Sinne des Grundgesetzes funktioniert. Und das ist gut so.
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Jan David Sutthoff
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