Sie schwärzten „Schwachkopf“-Rentner Niehoff an: Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ durchsucht Netz nach Inhalten, die „nicht die Mehrheitsmeinung unserer Gesellschaft abbilden“
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Die Verurteilung des Rentners Stefan Niehoff wirft noch immer Fragen auf. Am Mittwoch wurde Niehoff wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zu einer Strafe von 55 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Er hatte im Netz Bilder verbreitet, auf denen die Ampel-Regierung und die Kirche mit dem nationalsozialistischen Regime gleichgesetzt worden waren. Der Richter bemängelte, es sei nicht auf Anhieb erkennbar, dass sich Niehoff mit seinen Tweets vom Nationalsozialismus distanziert habe.
Angestoßen worden waren die Ermittlungen gegen Niehoff durch einen anderen Post des Rentners. Er hatte ein Bild des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck mit der Zeile „Schwachkopf Professional“ retweetet. Habeck selbst hatte den Strafantrag unterzeichnet. Erst die Ermittlungen wegen des „Schwachkopf“-Memes, die mittlerweile eingestellt wurden, brachten die Polizei auf die Spur von Niehoff und führten zur Durchsuchung seiner Social-Media-Accounts.

Das „Schwachkopf“-Meme, das die Meldestelle alarmierte.
„Nicht die Mehrheitsmeinung unserer Gesellschaft“
Auf den „Schwachkopf“-Post aufmerksam geworden war die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“, die im hessischen Innenministerium angesiedelt ist. Sie leitete den Fall an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) weiter, die zum Bundeskriminalamt gehört. Dieses wiederum leitete den Fall an das Landeskriminalamt Bayern weiter, das die Staatsanwaltschaft Bamberg informierte.
Die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ erklärt ihren Einsatz gegen „Hass“ auf ihrer Website folgendermaßen: „Immer mehr Menschen sind von Hass im Internet betroffen und ziehen sich lieber zurück, anstatt sich zur Wehr zu setzen. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzuwirken, um zu verdeutlichen, dass hasserfüllte und extremistische Inhalte nicht die Mehrheitsmeinung unserer Gesellschaft abbilden.“
Die Meldestelle kämpft also erklärtermaßen gegen Aussagen, die ihrer Ansicht nach nicht „die Mehrheitsmeinung unserer Gesellschaft abbilden“ und versucht, solche Äußerungen strafrechtlich zu verfolgen, um eine Breitenwirkung zu erzielen. Die freie Meinungsäußerung ist jedoch in Deutschland durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Zudem sind „hasserfüllte“ Nachrichten keineswegs strafbar, das Strafrecht kennt keinen Paragrafen, der „Hass“ verbietet.
Über die fragwürdige Selbstbeschreibung der Meldestelle hatte zuerst die Welt berichtet. Die Zeitung fragte zudem beim hessischen Innenministerium an, welche gesetzliche Grundlage es dafür gebe, gegen Meinungen abseits der Mehrheit vorzugehen. Darauf habe das Ministerium geantwortet: „Am 2. Juni 2019 wurde Walter Lübcke von einem Rechtsextremisten getötet. Der Täter hat zuvor im Internet massiv Hass und Hetze verbreitet. Der erschreckende Mord hat gezeigt, dass aus Worten Taten werden können. Die Meldestelle ‚HessenGegenHetze‘ wurde unter anderem als Reaktion auf den Mord durch einen Rechtsextremisten an Walter Lübcke gegründet.“

Der hessische Innenminister Roman Poseck.
Diese Erklärung zeigt, mit welchen Unterstellungen das Ministerium arbeitet: Es behauptet, dass Kommentare im Netz mit Tötungsdelikten zusammenhingen, und instrumentalisiert die Ermordung des CDU-Politikers Lübcke für die eigene Agenda.
Lesen Sie auch: Warum die Verurteilung von „Schwachkopf“-Rentner Stefan Niehoff ein dunkler Wendepunkt in der deutschen Geschichte ist
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