„Strategie zur Bekämpfung der AfD entwickeln“: Staatsrechtler sieht „Dienstpflichtverletzung“ im Innenministerium
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Eigentlich soll das Neutralitätsgebot dafür sorgen, dass deutsche Beamte nicht in den politischen Wettbewerb eingreifen. Es gilt für Lehrer, Polizisten oder Ministeriumsmitarbeiter.
Wie die Neue Zürcher Zeitung nun berichtet, kam es ausgerechnet im Innenministerium unter der Leitung von Nancy Faeser (SPD) zu einem Vorgang, der genau diese Neutralitätspflicht verletzt: Am 23. Januar sollen dort Abteilungsleiter zu einer Führungsklausur zusammengekommen sein und dort Wünsche artikuliert haben – an einem „Wunschbaum“. Eine der Forderungen: Entwicklung einer „konkreten Strategie zur Bekämpfung der AfD“ (NIUS berichtete).

Der Faeser-Wunschbaum im Innenministerium.
Auf dem angefertigten „Wunschbaum“ war die Forderung, die AfD strategisch zu bekämpfen, handschriftlich hinzugefügt worden. Daneben gab es auch Wünsche, die etwa eine Optimierung der Arbeitsabläufe forderten.

Dr. Dietrich Murswiek
Verfassungsrechtler: Faeser darf nicht schulterzuckend zuschauen
Dietrich Murswiek ist emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg. Seiner Meinung nach kann die Notiz nicht unmittelbar der Ministerin zugeordnet werden. „Sie ist eine interne Äußerung eines Beamten. Wenn das Ministerium sie sich nicht zu eigen gemacht hat, hat es das Neutralitätsgebot nicht verletzt“, sagt Murswiek, „Allerdings ist auch jeder einzelne Beamte an die Verfassung gebunden und muss die Grundsätze der Chancengleichheit der Parteien und der parteipolitischen Neutralität beachten.“

Die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bei der Vorstellung des Maßnahmenkatalogs gegen Rechtsextremismus.
Dienstlich den Wunsch zu äußern, „eine evident verfassungswidrige Strategie zu entwickeln“ ist für Murswiek eindeutig eine Verletzung der Dienstpflicht. Wenn bei einem Treffen von Abteilungsleitern so etwas passiere, dürfe „die Ministerin nicht schulterzuckend zuschauen“, sagt Murswiek gegenüber NIUS.
Innenministerin Faeser selbst hat in jüngerer Vergangenheit wiederholt vor Rechtsextremismus gewarnt. Ein jüngst vorgestellter Maßnahmenkatalog im Kampf gegen Rechtsextremismus ermöglicht etwa die Überwachung von Bankkonten, die an rechtsextreme Organisationen spenden, aber auch die Überwachung der Ein- und Ausreisen aus dem Bundesgebiet.
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