Top-Juristen kritisieren Polizei im Fall Lübeck: „Wir brauchen kein Wahrheitsministerium“
Ein Beitrag von
„Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln.“ Mit diesen Worten forderte die Polizei in Schleswig-Holstein dazu auf, das Video einer Schlägerei in Lübeck nicht weiter zu verbreiten – und sogar vom Smartphone zu löschen.
Strafverteidiger Udo Vetter, Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Hochschule Düsseldorf, empfiehlt den Verantwortlichen im Gespräch mit NIUS „dringend Nachhilfe in Sachen Grundrechte“. Die Meinungsfreiheit werde vom Staat nicht großzügig im Einzelfall gewährt. „Wir haben kein Wahrheitsministerium. Wir wollen so was nicht. Wir brauchen auch kein Wahrheitsministerium.“

Jurist Udo Vetter neben einem Mandanten vor Gericht.
Polizei schiebt immer neue Begründungen nach
Die Polizei hatte mehrfach behauptet, wer das Video der Schlägerei weiterverbreite, mache sich strafbar. Auf Twitter entgegnete die Social-Media-Abteilung „Das ist §131 StGB“, als ein Nutzer fragte, weshalb die Polizei die Weiterverbreitung des Videos für strafbar halte. Wie die Polizei auf diese juristische Einschätzung kam, ist noch immer unklar. „Es handelte sich vielmehr um eine gefahrenabwehrende Maßnahme zum Schutz von Persönlichkeitsrechten“, teilte die Polizei dann später mit. Zuvor hatte die Polizei den Vorfall auch nicht öffentlich gemacht.

Tweet der Landespolizei
Medienanwalt Ralf Höcker übt an diesen Erklärungen scharfe Kritik. Auf die Frage, ob die Weiterverbreitung des Videos strafbar gewesen sei, entgegnet er: „Nein, das ist absurd. Es wurden ja immer neue Begründungen dafür nachgeschoben, weshalb man das Video angeblich nicht verbreiten dürfe, und es löschen solle. Zunächst war von möglicher strafbarer Gewaltdarstellung nach §131 StGB die Rede. Die setzt aber mehr voraus, als die Gewalt nur abzubilden. Man muss sie zum Beispiel verherrlichen oder verharmlosen. Wer macht das schon? Dann hieß es noch, das Urheberrecht verbiete gegebenenfalls die Verbreitung. Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass niemand wegen einer Urheberrechtsverletzung vor dem Strafrichter landet“, so der Jurist, der an der Cologne Business School lehrt, gegenüber NIUS.

Auch Medienanwalt Ralf Höcker übt schwere Kritik.
Die Warnung war „reine Panikmache“
Verlinkungen öffentlich zugänglicher Inhalte würden fast nie das Urheberrecht verletzen, erklärt Höcker weiter. Abgesehen davon habe der Urheber in diesem Fall „wahrscheinlich gar kein Problem damit, dass das Video geteilt wird“. Dann gebe es noch das Zitatrecht, das greife, wenn man das Video nur „zitiert“, um eine These zu belegen. Und schließlich hätten die Staatsanwaltschaften „ohnehin keine große Lust auf solche Fälle und würden den Urheber auf den Privatklageweg verweisen, wenn er sich tatsächlich die Mühe macht, gegen all die Verbreiter vorzugehen. Er müsste sie dann also selbst vor Gericht zerren und dort dann verlieren. Die Warnung ist also reine Panikmache.“ Dennoch müsse man aufpassen mit dem, was man unter das geteilte Video schreibe, warnt der 52-Jährige. „Der Begleittext darf natürlich nicht beleidigend oder gar volksverhetzend sein.“
Verboten sei nur die Verbreitung grausamer Gewaltdarstellungen
Auch Strafverteidiger Vetter kann die Argumentation kaum nachvollziehen und meint: „Selbst problematische Bilder sind nicht strafbar, wenn es um ‚Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens‘ geht. Das war hier eindeutig der Fall.“ Das Interesse an der Berichterstattung und einer Diskussion in sozialen Netzwerken sei sogar ein doppeltes: „Wieso hat die Polizei den Vorfall verschwiegen? Wie kann sich so eine Prügelorgie tagsüber in einer deutschen Fußgängerzone ereignen? Von daher ist es auf jeden Fall gerechtfertigt, die Bilder zu zeigen“, ist sich der Jurist sicher.

Am Freitag kam es zu einer Schlägerei in Lübeck.
Überdies reichten Schläge, Tritte und auch der Einsatz eines handelsüblichen Mülleimers im Video nicht einmal ansatzweise für eine „Gewalttat“ im Sinne des Strafgesetzes. Verboten sei nur die Weiterverbreitung besonders grausamer Gewaltdarstellungen. „Beispiel: Hinrichtungsvideos der Taliban. Oder sogenannte Snuff-Filme. Außerdem muss es dem Poster gerade um die Verherrlichung oder die Verharmlosung der Gewalt gehen.“ Die Menschen hätten im Fall Lübeck aber gerade ihren Unmut und ihr Entsetzen über die Sinnlosigkeit dieser Gewalt ausgedrückt.
Landespolizei gibt Fehlkommunikation zu
In einer am Montag veröffentlichten Mitteilung erklärte die Landespolizei Schleswig Holstein: „Das Kommunikationsziel einer unaufgeregten, sachlichen und neutralen Information der Bürger ist mit den Veröffentlichungen am Wochenende offenkundig verfehlt worden“, und fügte hinzu: „Es gab, in Teilen zu recht, Kritik an der gewählten Informationslinie und auch an konkreten Formulierungen.“
Es obliege nicht der Landespolizei, etwaige Motivationen von Menschen, die sich das Video aus welchen Gründen auch immer anschauen wollen, zu bewerten oder pauschal als „Sensationsgier“ zu bezeichnen. „Diese Wirkung war nicht beabsichtigt, die gewählte Wortwahl hat aber offenkundig genau diese Wirkung erzielt“, so Kunz.
Mehr NIUS – ein Kommentar von Ralf Schuler:
Wenn die Polizei entscheidet, welche Wahrheit wir wissen dürfen, wird es gefährlich
Mehr NIUS:
Die skurrilsten Beschlüsse des Linken-Parteitags
Regierungs-Kommission fordert die AfD-Rente – die große NIUS-Analyse zu den 33 Empfehlungen
Bericht: Das will die AfD an deutschen Schulen und Universitäten verändern
Erst „faschistische Politik“ unterstellen, dann Reue bekunden: Linken-Chef bittet CDU um Entschuldigung
„Den Garaus machen“: Linke-Fanatiker ruft auf Parteitag zu Mord an Kapitalisten auf
33 Empfehlungen im Wortlaut: Das sind die wahren Pläne der Renten-Kommission
Neues Heizungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Neuer Linken-Chef Pantisano: Es gibt keinen Unterschied zwischen der CDU und den Faschisten
Mehr NIUS:
Erst „faschistische Politik“ unterstellen, dann Reue bekunden: Linken-Chef bittet CDU um Entschuldigung
„Den Garaus machen“: Linke-Fanatiker ruft auf Parteitag zu Mord an Kapitalisten auf
33 Empfehlungen im Wortlaut: Das sind die wahren Pläne der Renten-Kommission
Neues Heizungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Neuer Linken-Chef Pantisano: Es gibt keinen Unterschied zwischen der CDU und den Faschisten
Climate-Trouble: „Sie steckten mich in einen fensterlosen Raum“ – wie ein kritischer Professor aus seiner Universität gemobbt wurde
Kretschmer kritisiert AfD-Strategie: „Das bloße Ausgrenzen bringt nichts“
Aus Angst vor einer AfD-Regierung: Innenminister planen neue deutsche Sicherheitsarchitektur
Björn Harms
Artikel teilen
Kommentare