Trump hat keine Lust auf TV-Debatte der Republikaner: „Die Öffentlichkeit weiß, wer ich bin“
Die erste Fernsehdebatte vor den parteiinternen Vorwahlen der Republikaner in den USA wird ohne den ehemaligen Präsidenten Donald Trump stattfinden. „Die Öffentlichkeit weiß, wer ich bin und was für eine erfolgreiche Präsidentschaft ich hatte“, schrieb Trump am Sonntagabend (Ortszeit) auf der von ihm mitgegründeten Plattform Truth Social. „Ich werde daher nicht an den Debatten teilnehmen“, so Trump weiter in Großbuchstaben. Damit deutete er an, dass er nicht nur der ersten Debatte am Mittwoch fernbleiben werde, sondern auch weiteren parteiinternen Fernsehdebatten seiner Partei.
Trumps Ankündigung kommt nicht überraschend. Medien hatten bereits zuvor unter Berufung auf mit der Angelegenheit befasste Personen berichtet, dass Trump am Mittwoch nicht dabei sein werde. Auch Trump hatte die Entscheidung bereits angedeutet. Spekuliert wurde darüber, ob Trump stattdessen dem kürzlich von Fox News gefeuerten Moderator Tucker Carlson ein Interview geben könnte. Das wäre ein Affront gegen die Republikanische Partei und den rechten Fernsehsender.

Vier Anklagen, trotzdem gelassen: Donald Trump
Unter den Teilnehmern der Debatte sind zum Beispiel Floridas Gouverneur Ron DeSantis, der ehemalige US-Vize Mike Pence oder die ehemalige Gouverneurin von South Carolina, Nikki Haley. Die Vorwahlen der Republikaner finden von Januar bis Juni kommenden Jahres statt, die Präsidentschaftswahl dann im November 2024.
Trump liegt in parteiinternen Umfragen weit vorn. Bisher haben dem einstigen Immobilienmogul die Ermittlungen gegen ihn in Umfragen nicht geschadet. Trump ist der erste Ex-Präsident in der US-Geschichte, der sich wegen mutmaßlicher Straftaten vor Gericht verantworten muss. Insgesamt gibt es vier Anklagen gegen ihn.
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Zuletzt hatten einige konservative Juristen argumentiert, dass Trump wegen seiner Versuche, das Wahlergebnis der Präsidentenwahl 2020 zu kippen, nicht noch einmal Präsident werden könne. Sie begründeten dies mit dem 14. Verfassungszusatz. Ihrer Auffassung nach brauche es für den Ausschluss vom Amt keine strafrechtliche Verurteilung wegen Aufruhrs. Die Auffassung wird nicht von allen Rechtsgelehrten geteilt – letztlich müsste der Supreme Court darüber entscheiden.
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