Union lehnt den Haushalt für 2023 ab
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In normalen Zeiten wäre es keine Nachricht, dass die Opposition den Haushalt der Regierung ablehnt. In diesen Zeiten schon. Die Union wird den Nachtragshaushalt für 2023 definitiv nicht mittragen, wie NIUS aus Kreisen der Unionsspitzen erfuhr.
Vorausgegangen waren interne Diskussionen in den Führungsgremien, wonach man zunächst den Entwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und die Begründung der rückwirkenden Haushaltsnotlage abwarten wolle. Vertreter des moderaten Flügels hatten zudem argumentiert, die Union könne auch kein Interesse daran haben, eine komplette Staatskrise auszulösen.
In dem Entwurf für den Nachtragshaushalt des Finanzministers, der NIUS vorliegt, referiert Lindner zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die „zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation“ nicht zulässig sei. Auf Seite vier des Entwurfs heißt es dann jedoch stumpf, der Bundestag müsse vor Inkrafttreten dieses Nachtragshaushalts dafür sorgen, „dass die Voraussetzungen für das Überschreiten der Kreditobergrenzen nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 Grundgesetz vorliegen.“ Mit anderen Worten: Das Parlament muss mit jetzt noch größerer zeitlicher Entkoppelung die Haushaltsnotlage beschließen.
Ob die Union auch diesmal das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen will, ist bislang unklar. Entscheidend sei der Haushalt 2024 und das die Ampel dort klare Zeichen für die Belebung der Konjunktur und klare Prioritäten im Etat setzt.
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Ralf Schuler
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