Unions-Geschäftsführer Frei fordert knallhart: „Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass kriminelle Banden darüber entscheiden, wer den Weg nach Europa findet.“
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Nachdem US-Präsident Biden an der Grenze das Asylrecht massiv verschärft, werden auch die Forderungen in Deutschland lauter nach Änderungen. Bei NIUS werden der Unions-Geschäftsführer Frei und Bayerns Innenminister Herrmann deutlich. Schutz durch Europa müsse nicht „Schutz in Europa heißen“. Auch sollen Zurückweisungen an der Grenze nicht ausgeschlossen werden, wenn „ein Asylgesuch geäußert“ wird.
In den Vereinigten Staaten (USA) steigt die Zahl illegaler Migration drastisch. Am Dienstag erließ US-Präsident Joe Biden (Demokraten) eine „Executive Order“. Durch die Verordnung können illegale Migranten unter gewissen Umständen nach Mexiko leichter abgeschoben werden – ohne die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Dieser Fall tritt dann ein, wenn über einen Zeitraum von einer Woche im Schnitt mehr als 2500 illegale Einreisen pro Tag kommen. Die Obergrenze soll erst aufgehoben werden, wenn diese Zahl wieder unter 1500 fällt.
Auch Deutschland ringt als ein europäisches Asyl-Zielland Nummer eins mit der unkontrollierten Massenmigration. Politische Lösungen dafür bisher: ungenügend.
„Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Thorsten Frei (CDU), meint zu NIUS: „Eine solche Obergrenze ist rechtlich bei uns nicht möglich.“ ABER: „Vom Grundsatz her streben wir allerdings eine Regelung an, die in dieselbe Richtung zielt: Wir wollen die humanitäre Migration begrenzen und zugleich für mehr Humanität im Asylrecht sorgen.“
Man bräuchte ein Konzept der sicheren Drittstaaten, „in dessen Rahmen jeder, der in Europa Asyl beantragt, in einen sicheren Drittstaat außerhalb Europas überführt werden – und dort ein Asylverfahren durchlaufen soll. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat vor Ort Schutz gewähren“, so Frei.

Fordert ein neues Asyl-Konzept: Innenexperte und Unions-Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU).
Innenexperte Frei sagt deutlich: „Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa.“ UND: „Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass kriminelle Banden darüber entscheiden, wer den Weg nach Europa findet. Dieser schlimmen Form von Menschenhandel müssen wir endlich einen Riegel vorschieben.“
Das Konzept solle nicht dazu führen, sich aus „humanitärer Verantwortung“ zu stehlen, meint der CDU-Politiker, „nach der erfolgreichen Einführung des Drittstaatenkonzeptes wollen wir zusammen mit anderen europäischen Staaten jährlich ein Kontingent besonders schutzbedürftiger Menschen aus dem Ausland aufnehmen.“
Bayerns Innenminister will Änderung bei Asylrecht
Noch deutlicher wird der bayerische Innenminister, Joachim Herrmann (CSU), im Gespräch mit NIUS.
Herrmann kritisiert: „Das deutsche Asylrecht und damit Art. 16 a GG spielt in der Praxis kaum mehr eine Rolle. 2023 wurden nur rund 1.700 Personen als Asylberechtigte anerkannt, das sind nur 0,7 Prozent aller Asylentscheidungen. Ob jemand Schutz in Deutschland erhält, wird maßgeblich durch europäisches Recht bestimmt.“ Der Innenminister fordert: „HIER müssen wir ansetzten.“
Laut Artikel 16a Grundgesetz (GG) genießen politisch Verfolgte ein Asylrecht in Deutschland. Doch darauf könne man sich NICHT berufen, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist.“ Auch in Paragraf 18 Asylgesetz heißt es, dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will die illegale Migration begrenzen.
„Aus diesem Grund hat die Bayerische Staatsregierung schon im Januar diesen Jahres im Rahmen einer Bundesratsinitiative die Weiterentwicklung des maßgeblichen Unionsrechts gefordert. Die Bundesregierung muss die notwendigen Weichen nun endlich stellen“, sagt Herrmann.
Zurückweisen, auch wenn an Grenze „Asylgesuch geäußert wird“
„Es bedarf Rechtsänderungen, damit der nationale Gesetzgeber mehr Spielraum erhält – wie er beispielsweise das von der EU geschaffene Konzept des subsidiären Schutzes ausgestaltet“, so der Innenminister. Statt in Deutschland „unbegrenzt Schutz“ zu gewähren, könnte man „mit festen Aufnahmezusagen der EU arbeiten“.
Herrmanns knallhart Forderung: „Deutschland muss wieder besser steuern, wer zu uns kommt. Dazu gehört auch, Zurückweisungen an der Binnengrenze auch dann NICHT auszuschließen, wenn an der Grenze ein Asylgesuch geäußert wird.“
Und das wäre sogar möglich, sagt der bayerische Innen-Chef: „Dies ist – obgleich die Bundesregierung hier eine andere Auffassung vertritt – bereits jetzt möglich.“

Die stationären Kontrollen an Deutschlands Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz wurden im Mai 2024 um ein halbes Jahr verlängert.
DENN: „Das europäische Recht lässt die ‚Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit unberührt‘. Das ist der sogenannte ‚ordre public‘-Vorbehalt“, so Herrmann.
Nach Angaben der Bundesregierung seien im Jahr 2022 rund zwei Drittel der Asylbewerber nach Deutschland gekommen, „ohne vorher in einem anderen europäischen Land registriert und geprüft worden zu sein – das ist ein massiver Verstoß gegen geltendes europäisches Recht und eine ernsthafte Bedrohung der inneren Sicherheit in Deutschland“, erklärt der Innen-Chef.
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Zara Riffler
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