Untersuchungsausschuss im Dezember: Was Scholz’ Neuwahl-Wunschtermin mit dem Cum-Ex-Skandal zu tun hat
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Schon seit sechs Tagen ist die Ampel Geschichte! Doch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hält eisern daran fest, die Vertrauensfrage erst nächstes Jahr zu stellen. Sein Fahrplan: auffällig konkret. Scholz ist bekannt dafür, nichts dem Zufall zu überlassen. NIUS erklärt, was Scholz’ Wunschtermin für Neuwahlen mit dem Cum-Ex-Skandal zu tun hat.
Olaf Scholz hat sich SEHR genau festgelegt. Fast schon zu genau …
Sein Wahlkampf-Plan: Er möchte die Vertrauensfrage am 15. Januar stellen, damit Neuwahlen Mitte März möglich sind. Obwohl er extrem unter Druck steht, verfolgt er diesen Fahrplan stur weiter. Sein Regierungssprecher betonte am Montag: Kanzler Scholz stellt am Mittwoch NICHT die Vertrauensfrage im Parlament. Jegliche Kritik prallt am Kanzler ab.
Das wirft die Frage auf: Was also plant Scholz?
Ein Hinweis darauf gab er unterschwellig am Sonntagabend. So sagte der Noch-Kanzler am Talkshow-Tisch bei Caren Miosga (ARD): „Ich klebe nicht an meinem Amt! Ich möchte wieder gerne gewählt werden. Aber von den Bürgern, die der SPD die Stimmen geben, und nicht durch irgendwelche Sachen, die im Bundestag verhandelt werden. Das ist jetzt das Volk, das das zu entscheiden hat.“

SPD-Kanzler Olaf Scholz am Sonntagabend beim ARD-Talk.
Scholz hat damit unbewusst zugegeben, dass er den Termin der Vertrauensfrage taktisch so legen will, dass er die bestmöglichen Chancen hat, für die SPD als Kanzlerkandidat eine Wahl zu meistern. Falls er denn nochmal kandidieren darf. Noch ist er nicht SPD-Kanzlerkandidat. Potenzielle Nachfolger stehen auch schon bereit. Scholz spielt also auf Zeit. Er ist bekannt dafür, sich auf alle mögliche Szenarien stets vorzubereiten.
Dieser Termin könnte seinem Ansehen noch mehr schaden
Und womöglich bereitet Scholz sich auch darauf vor: Ein brisantes Ereignis steht demnächst an, das ebenfalls nur schwer eine frühere Vertrauensfrage sowie Neuwahlen zulassen würde – wenn Scholz noch irgendeine Chance für seine Karriere-Träume haben möchte.
Das könnte der heikle Termin sein: Am 6. Dezember muss Olaf Scholz schon zum dritten Mal vor den Untersuchungsausschuss in Hamburg!
Dort wird er als Zeuge vernommen. Denn Scholz steht seit Jahren im Verdacht, politischen Einfluss genommen zu haben. Als früherer Bürgermeister Hamburgs soll er daran mitgewirkt haben, die Warburg-Bank vor Steuerrückforderungen wegen krimineller Cum-Ex-Geschäfte zu bewahren. Scholz bestreitet das. Er behauptet, sich an nichts mehr erinnern zu können. Für viele Kritiker, Experten und Staatsanwälte: unglaubwürdig.

August 2022: Olaf Scholz (SPD) sitzt auf der Hamburger Senatsbank als Zeuge.
Hintergrund: Bei dem Cum-Ex-Skandal nutzten Investoren eine vermeintliche Gesetzeslücke. Anleger ließen sich 2006 bis 2011 durch die Hilfe von bestimmten Banken eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mehrfach erstatten. Sie schoben Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch hin und her. Entstand ein Schaden in Milliardenhöhe für Staat und Steuerzahler.
Gut möglich, dass Scholz im Dezember im Untersuchungsausschuss genau das wiederholt, was man bereits kennt: „Ich kann mich nicht erinnern.“
Das letzte Mal, als Scholz im Hamburger Untersuchungsausschuss saß, war er noch nicht geschwächt, sondern er war ganz frisch Deutschlands Bundeskanzler. Doch nun als gescheiterter Kanzler im U-Ausschuss zu sitzen, ist heikel. Der letzte Funke an Glaubwürdigkeit könnte Olaf Scholz an Nikolaus 2024 genommen werden. Direkt wenige Wochen danach schon Neuwahlen? Schwierig für einen Politiker, der nochmal eine zweite Amtszeit will. Noch mehr Prozentpunkte könnten Scholz davon fliegen.
Ein hochexplosiver Termin also, der im Wahlkampf nur stört. Würde Scholz die Vertrauensfrage schon am Mittwoch (13. November) stellen, könnten bereits am 19. Januar 2025 Neuwahlen stattfinden. Der U-Ausschuss zu Cum-Ex läge viel zu nahe an den Neuwahlen für Olaf Scholz. Der Sozialdemokrat braucht mithin mehr Abstand zwischen diesem Ausschuss-Termin und den Bundestagswahlen.

Dieses Plastikschild („Olaf Scholz Zeuge“) wird am 6. Dezember wieder auf dem Tisch stehen.
Hinzukommt, dass sich die SPD durch mehr Vorlaufzeit ohnehin erhofft, noch irgendwie bei den Bürgern durch Vorhaben punkten zu können – doch ob sie die dafür benötigte Mehrheit im Parlament erhält, ist unwahrscheinlich. Auch will Scholz die Hamburger Landtagswahlen (2. März 2025) strategisch nutzen. Denn diese sind – nach EU- und Ost-Wahlen – für die SPD eine Möglichkeit endlich zu beweisen, dass sie wieder Wahlen gewinnen können. Falls die Sozialdemokraten, wie Umfragen prophezeien, auf bis zu 30 Prozent kommen, gäbe das auch Scholz als Kanzlerkandidaten Aufwind. Er setzt also zusätzlich verzweifelt auf den Hamburg-Joker.
Schredder-Gesetz tritt Januar in Kraft
Passend dazu tritt am 1. Januar 2025 ein Gesetz der Scholz-Regierung in Kraft, von dem Kritiker sagen, es könnte Beweise im Cum-Ex-Verfahren vernichten. Dabei handelt es sich um das harmlos lautende „Bürokratieentlastungsgesetz IV“, das im Oktober verabschiedet wurde.
Die Bürgerbewegung „Finanzwende“ sagt dazu: „Ein neues Gesetz ermöglicht es Banken, Dokumente zu vernichten, die ihre Beteiligung an CumCum-Geschäften beweisen könnten. Die Strafverfolgung für schwere Steuerhinterziehung wie CumCum wird dadurch massiv erschwert.“
Mittlerweile arbeitet die ehemalige Chefermittlerin von Cum-Ex, Anne Brorhilker, für die Finanzwende. Sie kämpft mit einer Petition – die mittlerweile 327.000 Personen unterzeichneten – gegen dieses neue Gesetz von Olaf Scholz. Wichtige Beweise könnten schon nach acht Jahren vernichtet werden, heißt es.

März 2020: Die damalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hört am Rande eines Prozesses um Cum-Ex-Deals im Landgericht in ihr Smartphone.
DAVOR warnte Brorhilkers Finanzwende Plattform beim Scholz-Gesetz:
- „Der Teufel steckt im Detail. Manchmal versteckt er sich in einem 174 Seiten langen Gesetzentwurf in einem einzigen Absatz mit wenigen Wörtern. In diesem Fall ist der Teufel die Kürzung der Aufbewahrungspflicht von Buchungsbelegen von zehn auf acht Jahre.“
- „Kürzung betrifft auch die Aufbewahrungsfristen für die wichtigsten Beweismittel für Ermittlungen gegen Milliardengeschäfte wie CumCum und CumEx.“
- „Diese können in Zukunft nach nur acht Jahren vernichtet werden. Die Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung wie CumEx und CumCum ist fast doppelt so lang und liegt bei 15 Jahren. Doch: Ohne Belege keine Anklage und keine Steuerrückforderung.“
- „Das neue Gesetz ermöglicht es Banken, legal Beweismittel zu vernichten – obwohl sie rechtlich noch belangt werden könnten.“
Dem Gesetz wurde zwar noch eine Ergänzung hinzugefügt, indem für Firmen unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzen (BaFin) eine Sonderregel gilt. So soll die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten in dem Fall erst mit einem Jahr Verzögerung in Kraft treten. Aber das würde bedeuten, dass nur noch im Jahr 2025 ALLE Beweise um dem Cum-Ex-Skandal gesichert werden können ...
Finanzexperte: „Hinweis, dass es konkrete Anweisung des Hamburger Bürgermeisters gab“
Der Cum-Ex-Skandal hat es für Scholz immer noch in sich.
So teilte der Finanzexperte Fabio De Masi (BSW) auf X mit: „Ich verklage derzeit vor dem Verwaltungsgericht Hamburg die Freie Hansestadt.“

Welche brisanten Hinweise liegen ihm vor? Fabio De Masi (BSW)
Weiter schreibt der BSW-Politiker: „Ich habe Kenntnis davon, dass Kommunikation innerhalb der Hamburger Finanzbehörde nahelegt, dass es eine konkrete Anweisung des Hamburger Bürgermeisters gab, eine frühere parlamentarische Anfrage nach Treffen zwischen Scholz und Olearius unwahr zu beantworten.“
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