Verfassungsgericht stoppt Ampel-Heizgesetz: Dieser Mann stellt Habeck kalt!
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- Bundesverfassungsgericht: Abgeordnete brauchen MEHR Zeit für das umstrittene Heizgesetz
- CDU-Mann Heilmann blamiert Vizekanzler Habeck: „Verfassungswidrigen Verfahren“
- Kanzler Scholz erfuhr beim Weißwein von der Klatsche aus Karlsruhe
Von wegen schnell durchs Parlament peitschen und dann ab in die Sommerpause: Das Bundesverfassungsgericht sagt NEIN zum Ampel-Plan, das umstrittene Heizgesetz noch in dieser Woche vom Bundestag verabschieden zu lassen.
DAS IST PASSIERT: Eigentlich sollten die Abgeordneten am Freitagmorgen das umstrittene Gesetz durchwinken. Doch die Richter aus Karlsruhe stoppten die zweite und dritte Lesung am späten Mittwochabend per Eilverfahren. Das Gericht machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden. Heißt im Klartext: Zu wenig Zeit, um die komplexe Materie zu durchdringen. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten.“

Ganz kalt erwischt: Heizgesetz-Architekt Habeck (l.) mit Grünen-Mann Anton Hofreiter
Was für eine Ohrfeige für Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck, Architekt des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)! Nach zähen Wochen der Ampel-Verhandlungen hatte sich das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen – und noch VOR der ersten Debatte im Bundestag weitere Änderungen beschlossen, die sie in teils vage formulierten – ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
DAS STAND DRIN: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden muss. Damit soll die so genannte Wärmewende vorangebracht werden – als Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele. Selbst die FDP als Regierungspartei hatte Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Pläne. Und teilt jetzt gegen den Ampel-Partner aus.
ER HAT GEKLAGT: Thomas Heilmann (CDU) ist der Auslöser für die Habeck-Klatsche, er stellt das Heizgesetz kalt: Der Abgeordnete aus Berlin hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt – was nicht der Fall war. Heilmann sagte: „Das wird sicher Folgen für den Parlamentarismus haben, die ich so spontan noch nicht ganz übersehen kann.“

Thomas Heilmann sitzt seit 2017 im Bundestag, war davor Justizsenator in Berlin
In seinem Antrag hatte er argumentiert, dass man wegen der verkürtzen Beratungszeit im Parlament keine konzeptionellen Schwächen aufzeigen und ändern könne: „Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren“, warf er der Koalition vor. Karlsruhe folgte der Argumentation.
CSU-Chef Markus forderte die Ampel-Regierung auf, das Projekt komplett zu beerdigen: „Die Ampel sollte ihre Pläne jetzt ganz vom Tisch nehmen. Darauf liegt kein Segen.“
Was für eine Niederlage für die Ampel: Das #Bundesverfassungsgericht stoppt das #Heizungsgesetz. Nun rächt sich, dass die Grünen das Gesetz entgegen aller bewährten parlamentarischen Praxis im Bundestag durchpeitschen wollten. Die Ampel sollte ihre Pläne jetzt ganz vom Tisch…
— Markus Söder (@Markus_Soeder) July 6, 2023
DIE AMPEL ZERFLEISCHT SICH SELBST!
Wolfgang Kubicki (FDP), Vizepräsident des Deutschen Bundestags, wertete die Entscheidung als „verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben“, wie er der Funke-Mediengruppe sagte. Die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg sieht den Bundestag gestärkt: „Gut, dass das jenseits von Sonntagsreden über Demokratieförderung und -verteidigung in Bezug auf das GEG auch höchstrichterlich klargestellt wird.“
UND WAS SAGEN GRÜNE UND SPD? Bei den Grünen: Schweigen im Walde. Der Schock sitzt offenbar tief. Die SPD wurde von der Entscheidung aus Karlsruhe kalt erwischt, die Partei-Elite feierte in Berlin das traditionelle Hoffest der Fraktion. Die Süddeutsche Zeitung berichtet unter der Überschrift „Schock um 21.48 Uhr“: Bundeskanzler Olaf Scholz sei gerade der zweite Weißwein gereicht worden, als die Schock-Nachricht vom Urteil die Runde machte. Danach zog sich die Parteiführung zu Beratungen zurück, berichtet Bild.

Da waren die Genossen noch bester Laune: Kanzler Scholz (l.) mit Partei-Chefin Saskia Esken und Fraktionschef Rolf Mützenich
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich später nüchtern zum Spiegel: „Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden. Über das weitere Vorgehen und wann die 2./3. Lesung des GEG stattfinden wird, beraten die Fraktionsvorsitzenden der Ampel am Donnerstag.“
WIE GEHT ES JETZT WEITER? Für das weitere Verfahren gibt es nun zwei Möglichkeiten: Entweder trifft sich der Bundestag zu einer Sondersitzung in der Sommerpause, die eigentlich nach diesem Freitag beginnt – oder der Beschluss wird auf die Zeit ab September vertagt, wenn der Bundestag regulär wieder zusammenkäme.
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