Verfassungsrichter treffen (mal wieder) die Regierung
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Eigentlich sollen die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit größtmöglicher Unabhängigkeit ihre Urteile fällen, die nicht selten auch die Bundesregierung zu Kurskorrekturen zwingen.
Gemütliches Beisammensein mit Kanzler und Ministern der Bundesregierung ist da eher nicht vorgesehen. In jedem normalen Zivil- oder Strafprozess würde es Befangenheitsanträge hageln, wenn Richter sich mit Prozessbeteiligten zum Essen träfen.
Nicht so beim höchsten deutschen Gericht!

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, begrüßt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor Beginn des Festakts zum Präsidentenwechsel am Bundesverfassungsgericht vor dem Badischen Staatstheater.
Zuletzt sorgte ein gemeinsames Essen von Kanzlerin a. D. Angela Merkel (CDU) mit den Karlsruher Richtern im Juni 2022 für Furore, weil wenig später ein Urteilsspruch über Merkels Kommentar zur Thüringen-Wahl anstand. Besonders pikant: Der Präsident des Verfassungsgerichts ist Merkels langjähriger Vertrauter und früherer Vizechef der Unionsfraktion, Stephan Harbarth (CDU).
Als die AfD damals einen Befangenheitsantrag gegen die Richter stellte, die erst im Kanzleramt zum Essen geladen waren und dann über die Gastgeberin urteilen sollten, wurde dieser abgelehnt – von den Richtern selbst, denn das Bundesverfassungsgericht befindet selbst über seine Befangenheit.
Nun also hat die Bundesregierung wieder mit den Richtern des Verfassungsgerichts bei verschiedenen Gerichten zusammengesessen, weil dies eine „seit vielen Jahren bestehende Tradition“ sei, heißt es auf Seite des Gerichts. Diesmal pikant: In der kommenden Woche entscheiden die gleichen Richter, ob die Ampel-Regierung mit Haushaltstricksereien durchkommt, bei denen 60 Milliarden Euro aus dem zweckgebundenen Corona-Fonds für den Klimaschutz umgewidmet wurden.
Treffen mit Tradition
NIUS wollte wissen, wie lang diese Tradition denn nun wirklich ist und wie viele Treffen es bisher gab.
„Der erste der in unregelmäßigen Abständen stattfindenden Besuche, der in Unterlagen verzeichnet ist, fand im Februar 1986 statt“, teilte ein Gerichtssprecher auf NIUS-Anfrage mit. „Es können insgesamt zwölf gegenseitige Besuche (einschließlich des gestrigen) der beiden Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht nachvollzogen werden, wobei nicht auszuschließen ist, dass es in der Vergangenheit weitere gab.“
Nachfrage: Kann Themenabsprache ausgeschlossen werden?
Außerdem wollte NIUS wissen, ob ausgeschlossen werden kann, dass die Themen des jüngsten Treffens „Krise als Motor der Staatsmodernisierung“ und „Generationengerechtigkeit: Politisches Leitbild und Verfassungsprinzip“ in Zukunft Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sein werden und wie das Gericht dem Verdacht entgegentreten will, jenseits von lediglich behaupteter Unabhängigkeit bei diesen Themen koordiniert mit der Politik (Exekutive) zu urteilen.
Hier wurde der Gerichtssprecher schweigsam: „Im Übrigen wird von einer Stellungnahme abgesehen.“ Es wird seine Gründe geben.
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Ralf Schuler
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