Wagenknecht: Keine Leistungen mehr für abgelehnte Asylbewerber
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Die Bundestagsabgeordnete Sahra Wagenknecht hat sich für eine drastische Verschärfung der deutschen Flüchtlingspolitik ausgesprochen: Abgelehnte Asylbewerber ohne Schutzstatus sollten keine Geldleistungen mehr bekommen, sagte Wagenknecht der Deutschen Presse-Agentur.
„Dass der Staat nach einer Ablehnung dieselben Leistungen weiterzahlt, ist dem Steuerzahler nicht erklärbar. Nach einer Übergangsfrist sollten Geldleistungen auslaufen, wenn kein Schutzstatus vorliegt.“
Dass jeder dritte Geflüchtete in Europa nach Deutschland komme, liege auch daran, so die Vorsitzende des jüngst gegründeten Bündnis Sahra Wagenknecht, dass es „faktisch keinen Unterschied macht, ob man als schutzberechtigt anerkannt wird oder nicht“. Die Mehrheit der Asylbewerber habe in diesem Jahr keinen Schutzstatus erhalten.
„Wer es aber einmal zu uns schafft, kann auch ohne Schutzstatus sicher davon ausgehen, bleiben und dauerhaft Leistungen beziehen zu können“, meinte Wagenknecht. Kein anderes EU-Land zahle abgelehnten Asylbewerbern dauerhaft so hohe Leistungen wie Deutschland.
Fast 55.000 Asylanträge im Januar und Februar
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im Januar und Februar 54.705 Asylanträge entschieden. Dabei lag die „Gesamtschutzquote“ bei rund 45 Prozent. Gemeint sind nach Angaben eines Sprechers alle positiven Entscheidungen für ein Bleiberecht, darunter die Rechtsstellung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der sogenannte subsidiäre Schutz sowie Abschiebeverbote. Abgelehnten Asylbewerbern steht jedoch der Klageweg offen, der Jahre in Anspruch nehmen kann und in etlichen Fällen doch noch zu einem Bleiberecht führt.

Die Vorschläge Wagenknechts gehen weit über die Einführung einer Bezahlkarte hinaus.
Wagenknechts Vorstoß geht viel weiter als die Debatte über eine Bezahlkarte, die die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz auf bargeldlosen Bezug umstellen würde.
Das Bundesverfassungsgericht hat Einschnitten bei Leistungen für Asylbewerber allerdings in mehreren Urteilen enge Grenzen gesetzt. So hielten die Verfassungsrichter bereits 2012 fest, nach Artikel 20 Grundgesetz gebe es ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. „Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu“, hieß es in den Leitsätzen des damaligen Urteils.
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