Zur Erfassung von „Vorfällen auch unterhalb der Strafbarkeit“: Wie selbst die Union den Ausbau von Meldestellen vorantreibt
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Die Bundesregierung führt einen unbarmherzigen Kampf gegen „Hasskriminalität“. Doch es sind nicht nur Grüne und SPD, die sich auf diesem Gebiet hervortun: Auch in Unions-geführten Bundesländern genießt der Kampf gegen „Hass und Hetze“ Priorität. Ob Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Bayern: Allerorts sprießen Meldestellen aus dem Boden, welche häufig von linken Organisationen betrieben werden, die reichlich Steuermittel abgreifen.
Schon im März warnte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU): „Diese Zeiten fordern von uns Demokratinnen und Demokraten, gemeinsam zu handeln. Wir sind dazu verpflichtet, Hass und Hetze standhaft entgegenzutreten.“ Deshalb will nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die CDU-geführte Landesregierung in Hessen ein Demokratiefördergesetz auf den Weg bringen. Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, ein solches Demokratiefördergesetz zu implementieren, das nicht nur die „politische Bildung“ fördern, sondern auch „die Melde- und Beratungsstellen“ in „ihren Aufgaben und Strukturen“ verankern soll.
Artig bedankten sich im hessischen Parlament auch die Grünen für diese Idee. Denn mit einem Demokratiefördergesetz würde das linke, zivilgesellschaftliche Vorfeld der Partei langfristig mit reichlich Steuermitteln ausgestattet werden, ohne dass man überhaupt selbst Teil der Landesregierung sein müsste: „Es braucht endlich eine dauerhafte Förderung einer Demokratieinfrastruktur“, bekräftigte kürzlich im Landtag die 27-jährige Grünen-Abgeordnete Lara Klaes, ihres Zeichens „Sprecherin für Demokratieförderung, Extremismusprävention, Justizvollzug und Flucht“. „Verbände, Vereine und Trägerschaften müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Arbeit gefördert, wertgeschätzt und vor allem abgesichert wird.“
Gefördert mit Millionen von Steuermitteln
Diese Zivilgesellschaft ist in Hessen ein fester Bestandteil beim „Kampf gegen Hasskriminalität“. So hat das Innenministerium schon vor Jahren die Meldestelle „HessenGegenHetze“ ins Leben gerufen. Als Partner ist dort das „Beratungsnetzwerk Hessen“ mit an Bord, in dem sich „über 50 staatliche und zivilgesellschaftliche Träger“ sammeln, wie das Innenministerium auf Anfrage von NIUS erklärt. Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhielt das Netzwerk seit 2020 rund 9,1 Millionen Euro. Dazu kamen 5,5 Millionen Euro aus dem hessischen Innenministerium.
Ebenfalls interessant: Auch der linke Anwaltsverein „HateAid“ dient als zentraler Partner der Meldestelle, bei der sich Personen melden können, die „Hate Speech im Netz oder extremistische Aktivitäten“ gesichtet haben wollen. „HateAid“ erhielt seit 2021 rund 2,2 Millionen Euro allein aus dem Bundesfamilienministerium.
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Die Daten der Meldestelle werden dann an die „Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT)“ weitergeleitet, für die die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zuständig ist. Fünf Oberstaatsanwälte und siebzehn Staatsanwälte durchforsten hier in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt das Internet nach möglicherweise strafbaren Inhalten. Wie ein Sprecher des ZIT gegenüber NIUS mitteilt, haben die Staatsanwälte seit 2020 bislang 6.500 Meldungen aus der Meldestelle überprüft. Knapp 2.500 Meldungen wurden frühzeitig als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. In etwa 4.000 Fällen wurde zwar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, doch 1.800 dieser Verfahren wurden auch wieder eingestellt.
„Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig melden!“
Bleiben 2.200 Ermittlungsverfahren, also knapp ein Drittel der ursprünglichen Meldungen, bei denen bislang rund 1.150 Tatverdächtige aufgespürt wurden. Doch da die Verfahren durch die Staatsanwaltschaften am jeweiligen Wohnort der Person geführt werden, gibt es keine Statistik darüber, wie viele dieser Personen tatsächlich zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt worden sind. Die übrigen etwa 1.050 Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen, teilt der Sprecher mit. Sicher ist damit nur: Eine deutliche Mehrzahl der Meldungen beim staatlichen Portal „HessenGegenHetze“, das von steuerfinanzierten Vereinen wie „HateAid“ unterstützt wird, ist strafrechtlich nicht relevant.
Doch wie „HateAid“ es auf ihrer Seite formuliert, ist das auch ziemlich egal. „Ganz wichtig: Wenn du dir nicht sicher bist, ob der Kommentar tatsächlich strafrechtlich relevant ist oder nicht, denk daran: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig melden!“
Zu wie vielen Verurteilungen kam es nach den Anzeigen?
Das Bundeskriminalamt listet auf ihrer Internetseite nicht nur das hessische Portal „HessenGegenHetze“ als mögliche Anlaufstelle, bei der sich Denunziationswillige melden können, sondern auch ein Portal, das in Bayern und Baden-Württemberg seine Wurzeln hat. Seit 2017 existiert die Meldestelle „REspect!“. Die bayerische Justiz weist stolz darauf hin, dass Privatpersonen „Hass und Hetze bei der Meldestelle REspect! anzeigen“ können. Diese wird betrieben von einem privaten Träger, der also über keine Kompetenz in Sachen Strafverfolgung verfügt. Das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellte für die Meldestelle seit 2022 rund 270.000 Euro bereit, wie eine Sprecherin auf Anfrage von NIUS mitteilt. Stolz berichtet das Team auf der Website von 67.897 Meldungen, die seit 2017 eingegangen sein sollen. Diese hätten zu 18.218 Anzeigen geführt. Die entscheidende Frage wird jedoch auch hier nicht beantwortet: Zu wie vielen Verurteilungen kam es nach diesen Anzeigen?
Unter Landesfürst Markus Söder (CSU) besitzt der Kampf gegen „Hasskriminalität“ ohnehin Priorität. In Bayern wurde mit David Beck im Februar 2024 sogar ein eigener Staatsanwalt zum „Hate-Speech-Beauftragten der Bayerischen Justiz“ ernannt. In dieser Funktion koordiniert er die Arbeit von 22 Sonderdezernenten örtlicher Staatsanwaltschaften, die „Hass und Hetze im Internet“ verfolgen sollen.

Auch Markus Söder forciert den Kampf gegen „Hasskriminalität“ im Netz.
Auch in Nordrhein-Westfalen schreitet man bei diesem Thema zügig voran. Im Juli 2022 begann das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vier neue Meldestellen einzurichten, eine weitere gab es bereits. Neben der bereits gestarteten Meldestelle Antisemitismus sollten auch die Themen „Queerfeindlichkeit“, „antimuslimischer Rassismus“, „Antiziganismus“ sowie „anti-Schwarzer, antiasiatischer und weitere Formen von Rassismus“ eine eigene Meldestelle erhalten. Diese Meldestellen sollen explizit auch Vorfälle „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfassen, analysieren und dokumentieren“. Laut der Landesregierung „handelt es sich um niedrigschwellige Möglichkeiten der Meldung diskriminierender oder als diskriminierend empfundener Vorfälle“.
Alles im Sinne der „Blockwartmentalität“
Als Träger der Portale suchte die Landesregierung unter CDU-Ministerpräsident Hendrik Wüst mehrere linke Vereine und Organisationen aus. Im Bereich Queerfeindlichkeit waren dies etwa das „Queere Netzwerk NRW“, der Lesben- und Schwulenverband oder der Verein „Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW“. Für die Rassismus-Meldestelle wurden mehrere Migrantenverbände ausgesucht, darunter auch das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), das aus dem Bundesfamilienministerium von 2017 bis 2024 über 70 Millionen Euro erhielt.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) macht nicht nur Selfies – sondern kämpft auch ambitioniert gegen den Hass.
Das Problem: Noch immer befinden sich die Meldestellen im Aufbau. Eine Presseanfrage von NIUS zum aktuellen Stand der Dinge wurde bislang nicht beantwortet. Für das Haushaltsjahr 2024 wurden für die Meldestellen rund 810.000 Euro eingeplant. Weitere 310.000 Euro fließen in die bereits vorhandene Meldestelle Antisemitismus. Wann die neuen jedoch an den Start gehen, ist noch immer unklar. Zumal selbst in der eigenen Partei lautstark Kritik geübt wurde. CDU-Kommunalpolitiker in Nordrhein-Westfalen sprachen von einer „Übergriffigkeit des Staates“ und einer „Blockwartmentalität“.
Deutliche Kritik hatte auch der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, für das Melden von Vorgängen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze übrig: „Darüber, ob eine Diskriminierung strafbar ist oder nicht, entscheiden in einem Rechtsstaat nicht private Vereine, sondern der Staat in dafür vorgesehenen Verfahren bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht“, erklärte er im Kölner Stadt-Anzeiger. Jene Meldestellen würden Gefahr laufen, sich „zu Denunziationsstellen in privater Hand zu entwickeln“.
Auch bei NIUS: Autorin Pauline Voss über Ahndung von Hass im Netz: „Die Vorgehensweise ist zutiefst undemokratisch!“
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