Zwang zur Umsetzung der Klimaziele: Wissing warnt vor Fahrverboten an Wochenenden
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Im Streit über eine Reform des Klimaschutzgesetzes hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) vor drastischen Einschnitten für Autofahrer gewarnt – bis hin zu Fahrverboten am Wochenende. Das geht aus einem Schreiben Wissings an die Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP hervor. Zuerst hatte die Bild darüber berichtet.
Nach Wissings Argumentation könnten Fahrverbote nötig werden, falls die geplante Reform nicht zügig beschlossen wird. Um nach dem geltenden Gesetz sogenannte Klima-Sektorziele im Verkehr erreichen zu können, wäre demnach eine deutliche Verringerung der Pkw- und Lkw-Fahrleistung notwendig.
Diese wäre „nur durch restriktive und der Bevölkerung kaum vermittelbare Maßnahmen wie flächendeckende und unbefristete Fahrverbote an Samstagen und Sonntagen möglich“.
In der Ampel brodelt es – die Grünen reagierten empört. „Diese Behauptung ist schlichtweg falsch“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden. „Ein Minister sollte nicht unbegründet Sorgen bei den Menschen schüren.“ Das Schreiben kommt mitten in Verhandlungen der Ampel-Fraktionen über eine Reform des Klimaschutzgesetzes. Das Kabinett hatte diese im vergangenen Juni beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war im September.

Julia Verlinden
Darum geht es beim Klimaschutzgesetz
In dem Gesetz sind die Klimaschutzziele verbindlich geregelt. Es sieht vor, dass die klimaschädlichen Emissionen von Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Für einzelne Sektoren wie Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude wurden zulässige Jahresemissionsmengen festgelegt.
Kernpunkt ist bisher folgender Mechanismus: Wenn Sektoren Vorgaben verfehlen, müssen die zuständigen Ressorts der Bundesregierung in Form von Sofortprogrammen nachsteuern – um die Einhaltung der Emissionsmengen sicherzustellen.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Einhaltung der Klimaziele künftig nicht mehr rückwirkend nach den verschiedenen Sektoren kontrolliert werden – sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Die Bundesregierung als Ganzes soll künftig entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden soll – allerdings erst, wenn es zwei Jahre in Folge zu einer Zielverfehlung kommt.
Vorgaben zur Emissionsminderung in den einzelnen konkreten Sektoren sollen damit abgeschafft werden. Die Ressorts, in deren Zuständigkeit Klimaziele verfehlt werden, hätten weiter eine „politische Verantwortung“, sagte Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) im Juni bei der Vorlage der Pläne. Das bisherige Gesetz sehe auf dem Papier gut aus, habe in der Realität aber zu wenig bewirkt, sagte Habeck: „Keine Sau hat sich daran gehalten.“

Robert Habeck
Verkehr hält die gesteckten Ziele nicht ein
Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Umweltbundesamts in Deutschland 10,1 Prozent weniger klimaschädliche Treibhausgase emittiert als 2022. So gab es im Sektor Energie deutliche Rückgänge, das Umweltbundesamt begründete dies mit einem geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme.
Insbesondere der Verkehrssektor müsse beim Klimaschutz aber nachsteuern, so die Behörde. Er verfehle seine Klimaziele erneut deutlich.
Das geltende Klimaschutzgesetz sieht vor: Weisen die Emissionsdaten eine Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge für einen Sektor in einem Berichtsjahr aus, so legt das zuständige Bundesministerium innerhalb von drei Monaten nach der Bewertung der Emissionsdaten durch den Expertenrat ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor vor. Dieses soll die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellen.
Darauf ging Wissing in seinem Schreiben ein: Sofern das novellierte Klimaschutzgesetz nicht vor dem 15. Juli in Kraft trete, sei das Ministerium nach dem geltenden Gesetz verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzulegen – dann kommt die Warnung vor flächendeckenden und unbefristeten Fahrverbote am Wochenende.
Die Konsequenzen wären verheerend: Lieferketten brechen, Bürger würden leiden – vor allem, da eine Verlagerung auf den Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr mit der aktuellen Infrastruktur undenkbar erscheint.
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