Ab auf den Schrotthaufen der Geschichte: Extremismus-Kategorie „Delegitimierung des Staates“ endlich delegitimiert
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„Wer den Staat verhöhnt“, so dekretierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor fünf Jahren, solle es „mit einem starken Staat zu tun bekommen“. Seither wurden legitime Meinungsäußerungen, wenn sie aus dem falschen politischen Lager kamen, vom Verfassungsschutz gesammelt, ihre Urheber nachrichtendienstlich beobachtet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat still und leise eine Kategorie beerdigt, die es selbst erst vor fünf Jahren erfunden hatte: die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Ein Phänomenbereich, der 2021 aus der Not der Corona-Proteste geboren wurde, weil die klassischen Schubladen – Rechts-, Links-, Reichsbürger-Extremismus – für die heterogene, oft bürgerliche Querdenken-Bewegung nicht passten.
Der damalige BfV-Präsident Thomas Haldenwang richtete den Phänomenbereich im April 2021 persönlich ein. In den Verfassungsschutzberichten, die er gemeinsam mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorstellte, hieß es sinngemäß: Die Akteure wollen „wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung setzen“ oder die „Funktionsfähigkeit des Staates erheblich beeinträchtigen“. Dabei reichte schon die „Verächtlichmachung“ von Entscheidungsprozessen. Wer den Staat „verhöhne“, so Faeser, werde es „mit einem starken Staat zu tun bekommen“.
Kritik an der Regierung als Ablehnung des Staates gedeutet
Für skeptische Bürger, die gegen die völlig überzogenen und unverhältnismäßigen Maßnahmen demonstrierten – darunter viele, die zuvor nie politisch aktiv waren – war damit eine neue Schublade geschaffen worden. In der landeten nun auch alle anderen unliebsamen Personen. Während linke Blockaden oder Klimaproteste weiterhin als „ziviler Ungehorsam“ galten und nicht sanktioniert wurden, konnte es nun jeden treffen, der die Regierung kritisierte: Kritik an der Ampel-Politik, an der Migrationspolitik oder an Corona-Maßnahmen wurde schnell als „Delegitimierung“ verunglimpft, die vermeintlichen Übeltäter als Verfassungsfeinde diffamiert.

Kritiker der Corona-Maßnahmen (hier im April 2020 in Stuttgart) wurden als Verfassungsfeinde stigmatisiert.
NIUS hat diese besorgniserregende Entwicklung immer wieder scharf kritisiert. Pauline Voss etwa stellte fest, dass inkriminierte Äußerungen etwa in der Corona-Debatte „legitim und von der Meinungsfreiheit gedeckt“ waren und die im Verfassungsschutzbericht zugegebene Tatsache, dass mit „Delegitimierung“ „oft nicht eine offene Ablehnung der Demokratie“ als solcher einhergehe, bedeute, Kritik an politischen Repräsentanten und Institutionen werde in eine Verfassungsfeindlichkeit uminterpretiert.
Ralf Schuler konstatierte, dass „die Inzweifelziehung staatlicher Einrichtungen und Entscheidungen Kernbestandteil grundgesetzlich geschützter Machtkritik ist und im Grunde niemals zu einem Deliktbereich hätte werden dürfen.“ Das BfV müsse endlich mit aller Härte gegen Verfassungsfeinde und nicht gegen kritische Bürger vorgehen. Stattdessen durchforsteten Verfassungsschützer soziale Medien auf nicht strafbare (!) Inhalte, um deren Urheber als potenzielle Staatsfeinde unmöglich zu machen.
Die Abschaffung des bizarren Phänomenbereichs jetzt, im Frühjahr 2026, kommt spät – aber sie ist dennoch ein stiller Triumph der Vernunft und der entschlossenen Ablehnung staatlicher Willkür.
Selbst der Ex-Chef des Verfassungsschutzes gerät ins Visier der Behörde
Man muss es so unverblümt sagen: Unter dem Deckmantel der „wehrhaften Demokratie“ ist über Jahre die Meinungsfreiheit eingeschränkt worden, die Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert – ausdrücklich auch dann, wenn sie „verächtlich“ wirkt oder Institutionen angreift. Wer einem Minister „Unfähigkeit“ vorwirft, wer eine Gerichtsentscheidung als politisch motiviert brandmarkt oder wer behördliche Anordnungen als übergriffig kritisiert, übt keinen Extremismus aus – er übt ein demokratisches Recht aus. Genau das hat die Kategorie „Delegitimierung des Staates“ systematisch umgedeutet. Aus legitimer Kritik wurde „ständige Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten“.
So durfte der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul bei den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz erst gar nicht antreten, weil man ihm in einem absurden Gutachten selbst unspektakuläre Meinungsäußerungen als Indiz für Verfassungsfeindlichkeit auslegte.
Sogar der frühere Präsident des BfV, Hans-Georg Maaßen, geriet ins Visier der Behörde. Als „verfassungsschutzrelevant“ klassifizierte sie zum Beispiel eine Rede, in der Maaßen beklagte, egal was man wähle, am Ende bekomme man immer grüne Politik. Dem BfV zufolge verunglimpfte er damit „die Parteien, das Parteiensystem und die Bundesrepublik insgesamt als autokratisch und scheindemokratisch.“

Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, geriet später selbst ins Visier der Behörde.
Dieser Logik zufolge konnte die Vermutung, das politische Establishment instrumentalisiere die Medien, gegen das „Demokratieprinzip“ verstoßen, weil sie „in ihrer verunglimpfenden Pauschalisierung darauf ausgerichtet“ sei, „demokratische Institutionen und Strukturen selbst fundamental in Frage zu stellen.“
Schon der Begriff „Kartellparteien“ sollte verdächtig sein
Sogar „verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit“ sollte es geben. Die Website des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz führte einmal aus, dieses Delikts Verdächtige „setzen den Islam als Weltreligion gleich mit Islamismus und islamistischem Terrorismus und stellen die Religion des Islam als faschistische Ideologie dar, von der eine erhebliche Gefahr für unsere Gesellschaft ausgehe.“
Auch wer etwa CDU, CSU, SPD, Grüne und Linke als „Kartellparteien“ bezeichnet, weil sie die AfD gemeinsam von politischer Mitwirkung ausschließen, steht angeblich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. Wenn schon die Verwendung von unliebsamen Begriffen ausreicht, um vom Inlandsgeheimdienst überwacht zu werden, sollten eigentlich nicht nur bei den freien Medien alle Alarmglocken läuten.
Ein bundesweites Sammelbeobachtungsobjekt „demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ wurde eingerichtet, dem die diesbezüglich relevanten Akteure zugeordnet und nachrichtendienstlich bearbeitet wurden. Wer den „Staat“ „verhöhnte“, wurde zum Objekt geheimdienstlicher Überwachung. Dass aber bestraft wird, „wer in der Öffentlichkeit die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen herabwürdigt“, war schon in der DDR die Praxis – diese Definition findet sich nämlich in Paragraf 220 des Strafgesetzbuches im SED-Staat. Auch den durfte man nicht verhöhnen.
Von der „Staatsverleumdung“ zur „Delegitimierung des Staates“, von der „Herabwürdigung“ zur „Verhöhnung“, so bezeichnend wie erschreckend. Ob das der Sozialdemokratin Nancy Faeser bewusst war? Dachte sie etwa genau so?

Eine späte Niederlage für Ex-BfV-Chef Thomas Haldenwang und Ex-Innenministerin Nancy Faeser.
Ein unsäglicher Begriff ist nun selbst delegitimiert
Niemand weiß, wie viele Bürger wegen ihrer öffentlichen Äußerungen als vermeintliche Extremisten gespeichert wurden – über die Jahre dürften es einige zehntausend gewesen sein. Das ist an sich schon ein Skandal, der aber, wie viele andere, wohl niemals aufgearbeitet wird.
Sicher ist hingegen: Die unselige Einführung des Phänomenbereichs „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ und seine jahrelange Handhabung haben nicht nur Artikel 5 unseres Grundgesetzes beschädigt, sondern auch die brisante Frage aufgeworfen, ob der Verfassungsschutz noch Frühwarnsystem ist oder schon politisches Instrument.
Ein demokratischer Rechtsstaat hat seine eigenen Grundlagen untergraben. Denn echte Demokratie wird nicht dadurch geschützt, dass man Kritiker beobachtet, sondern dadurch, dass man sie reden lässt, idealerweise sogar anhört. Wer das vergisst, delegitimiert selbst die Demokratie. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat das wohl eingesehen und endlich die Reißleine gezogen.
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Claudio Casula
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