„Delegitimierung des Staates“: Verfassungsschutz schafft Extremismus-Kategorie wieder ab
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich von der erst vor fünf Jahren neu geschaffenen Kategorie „Delegitimierung des Staates“ verabschiedet. Diese war zu Zeiten der Corona-Proteste gegen Lockdowns eingeführt worden.
Die vom Inlandsnachrichtendienst 2021 eingeführte Extremismus-Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist abgeschafft. Die Behörde teilte mit, der Phänomenbereich sei damals „vor dem Hintergrund einer dynamischen Lageentwicklung eingerichtet“ worden. In den darauffolgenden Jahren habe er jedoch an Bedeutung verloren und werde daher nun nicht mehr als bundesweiter, eigenständiger sogenannter Phänomenbereich fortgeführt.
Entsprechende Inhalte auf der Website des BfV wurden bereits entfernt. Im nächsten Verfassungsschutzbericht wird der Phänomenbereich nicht mehr enthalten sein.

Im November 2020 ging die Polizei mit Wasserwerfern gegen Lockdown-Kritiker vor.
Der 2021 geschaffenen Kategorie wurden laut Verfassungsschutzbericht im Jahr 2024 bundesweit rund 1.500 Menschen zugerechnet, nach 1.600 „Delegitimierern des Staates“ im Jahr zuvor, von denen damals rund 250 als gewaltbereit eingeschätzt wurden.
Sachsen hatte schon vor einigen Monaten entschieden, die Kategorie nicht mehr zu nutzen. Sie war während der Corona-Pandemie bundesweit eingerichtet worden und diente damals als eine Art Auffangbecken für Akteure, die sich auf den ersten Blick keiner der bekannten Kategorien – Islamismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus, auslandsbezogener Extremismus, sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter – zuordnen ließen.
Für Menschen, die zuletzt der Kategorie der „Delegitimierer“ zugeordnet wurden, bedeutet deren Abschaffung allerdings nicht automatisch, dass sie der Inlandsnachrichtendienst künftig nicht mehr im Blick hat. Das BfV erklärte auf Anfrage: „Unabhängig davon werden aber solche Personen oder Gruppierungen aus diesem ehemaligen Phänomenbereich weiterhin bearbeitet, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen.“
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