„Verfassungswidrig!“, „Als Bauministerin untragbar!“: Breite Kritik an geheimdienstlicher Gesinnungs-Prüfung für Hauskäufer
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Nach der NIUS‑Berichterstattung über eine geplante Reform des Baurechts regt sich breite Kritik. Juristen und Politiker bezeichnen den Gesetzentwurf als verfassungswidrig. Sie kritisieren den Entwurf als „ideologische Besiedlungspolitik“ und als einen Angriff auf Eigentums- und Meinungsfreiheit sowie die wirtschaftliche Privatautonomie.
Wie NIUS am Donnerstag enthüllte, plant SPD-Bauministerin Verena Hubertz ein Gesetz, das Kommunen ermöglicht, bei potenziellen Hauskäufern eine Gesinnungsprüfung durchzuführen – und dabei auch auf Ermittlungsbehörden und Geheimdienst zurückzugreifen. So sollen Gemeinden beim Verfassungsschutz anfragen können, ob Verdachtsmomente dafür vorliegen, dass potenzielle Immobilienkäufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolgen. Wenn die Behörde entsprechende Indizien sieht – und dafür reichten in vergleichbaren Fällen teilweise schon regierungskritische Internet-Posts – erhält die Gemeinde ein Vorkaufsrecht, kann also dem Interessenten beim Kauf der Immobilie zuvorkommen.
Wolfgang Kubicki, derzeit Kandidat um den Parteivorsitz der FDP, kritisiert das geplante Gesetz gegenüber NIUS scharf: „Das Eigentumsrecht aus Art. 14 Grundgesetz garantiert nicht nur den Besitz, sondern auch den Erwerb und die Veräußerung von Eigentum. Ein Vorkaufsrecht unter Bezug auf die weltanschauliche Ausrichtung eines Erwerbers dürfte angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig sein.“

Ein Haus auf Hiddensee – käuflich zu erwerben bald nur noch für „brave“ Bürger?
„Keine objektive Behörde, sondern ein politisches Instrument“
Auch die neuen Kompetenzen des Verfassungsschutzes sieht Kubicki kritisch: „Hinsichtlich des Verfassungsschutzes ist darauf hinzuweisen, dass nach zwei dramatischen Niederlagen vor deutschen Gerichten auf die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts abgestellt werden sollte, dass es sich bei Äußerungen der Behörde um reine Meinungsäußerungen handeln würde. Der Verfassungsschutz ist eben gerade keine objektive Behörde, sondern ein politisches Instrument zur Beobachtung, möglicher verfassungswidriger Bestrebungen.“

Wolfgang Kubicki
Jurist Joachim Steinhöfel konstatiert: „Dieser Gesetzentwurf ist eine verfassungsrechtliche Bankrotterklärung. Wer den Erwerb von Wohneigentum künftig von der politischen Unbedenklichkeitsbescheinigung eines weisungsgebundenen Geheimdienstes abhängig macht, der betreibt keine Wohnungspolitik – der betreibt ideologische Besiedlungspolitik. Ohne Urteil, ohne Straftat, ohne rechtliches Gehör soll darüber entschieden werden, wer in diesem Land Eigentum erwerben darf. Das ist ein dreifacher Verfassungsbruch: Art. 14 GG wird zur Verhaltenslenkung missbraucht, Art. 11 GG wird zur Gesinnungskontrolle pervertiert, und Art. 5 GG wird faktisch unter Eigentumsverbotsvorbehalt gestellt. Was Frau Hubertz hier als ‚Städtebaurecht’ verkleidet, bedeutet, dass der Staat entscheidet, wer wo wohnen darf. Die SED-Diktatur hat das praktiziert – ein Bundesministerium belebt dieses Prinzip über das Baurecht erneut.“

Jurist Joachim Steinhöfel
Auch der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner findet: „Die Verknüpfung von gemeindlichen Vorkaufsrechten mit bestimmten Meinungsäußerungen ist mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit unvereinbar und daher verfassungswidrig.“
„Als Bauministerin untragbar“
Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler zeigt sich über den Gesetzentwurf empört: „Der Staat entscheidet, wer ein Haus kaufen darf? Kriterium dafür ist, ob der potentielle Käufer die richtige Meinung hat? Geprüft wird das vom Verfassungsschutz und von Meldestellen? Das ist ein massiver Anschlag auf den Staat des Grundgesetzes. Das verletzt die Meinungsfreiheit, das verletzt die Eigentumsfreiheit und greift tief in die wirtschaftliche Privatautonomie der Bürger ein. Wes Geistes Kind ist diese Bauministerin? Wer ernsthaft solche Vorschläge macht, greift die Verfassung an und ist als Bauministerin untragbar.“
Boehme-Neßler weist auf eine problematische Steuerungswirkung hin, die durch das Gesetz entstünde: „Der Staat bekäme damit ein Instrument in die Hand, die politische Zusammensetzung der Gemeinden zu steuern. Das ist krass! In einer lebendigen, funktionierenden Demokratie entscheiden die Bürger, wer wo wohnt.“
Ein Nebeneffekt: Kommunalpolitiker könnten direkten Einfluss auf die Zusammensetzung ihrer eigenen Wählerschaft nehmen – und unliebsame Personen, die die eigene Macht gefährden, aus der Kommune fernhalten.
„Ausschluss politisch nicht genehmer Bürger aus dem wirtschaftlichen Leben“
Boehme-Neßler vermutet politische Interessen hinter dem Gesetz: „Das zielt natürlich auf Wähler der AfD. Man merkt, dass man die AfD politisch nicht besiegen kann. Dann versucht man durch zahlreiche andere Maßnahmen, die AfD klein zu halten. Jetzt sogar dadurch, dass man ihre potentiellen Wähler aus Städten und Gemeinden ausgrenzt. Das ist natürlich in höchstem Maße verfassungswidrig.“
Entsprechend kommt Kritik auch aus der AfD-Fraktion. Deren baupolitischer Sprecher Marc Bernhard erklärt: „Es kann einfach nicht sein, dass der Staat willkürlich festlegt, wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen darf. Ein Entzug des Grundrechts auf Eigentum ohne richterliche Entscheidung, nur aufgrund der willkürlichen Festlegung einer politisch instrumentalisierten Behörde wie des Verfassungsschutzes, ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.“
Bernhard warnt: „Wenn die Merz-Regierung diesen verfassungswidrigen Weg gehen sollte, ist es nicht mehr weit bis zum totalitären Social Scoring der chinesischen Kommunisten und bis zum Ausschluss politisch nicht genehmer Bürger aus dem sozialen und wirtschaftlichen Leben.“
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