Nach AfD-Post: Heino will 30.000 Euro – mindestens!
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Nach einer Wahlwerbung der AfD droht der Partei ein teures Nachspiel. Volksmusiker Heino hat nach Angaben seines Managers Helmut Werner beim Landesgericht Innsbruck (er lebt in Österreich) Klage eingereicht und fordert wegen der Verletzung von Persönlichkeits- und Markenrechten mindestens 30.000 Euro Schadenersatz.
Auslöser ist ein Social-Media-Beitrag der AfD Uckermark vor der Landratswahl im April. Darin hatte AfD-Politiker Felix Teichner geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“
„Das hätte er nicht getan“, stellte Manager Werner klar.

Im vergangenen Jahr posierte Heino mit Julian F. M. Stoeckel beim Audi Ascot Renntag auf der Galopprennbahn Neue Bult.
Heino wehre sich grundsätzlich gegen eine politische Vereinnahmung seiner Person. Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, den 87-Jährigen in die rechte politische Ecke zu stellen, „wo er nicht hingehöre“, sagte Werner.
Heino unterstützte Merz-Wahlkampf
Die Klage solle ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“ setzen. Zudem werde geprüft, ob auch gegen den AfD-Politiker persönlich juristisch vorgegangen wird.

AfD-Politiker Felix Teichner schrieb in den sozialen Medien: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Die Partei gab bereits eine Unterlassungserklärung ab, soll nun noch Schadenersatz zahlen.
Nach Angaben des Managers habe sich Heino zuletzt nur einmal öffentlich politisch positioniert – bei der Bundestagswahl als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz. Die AfD Uckermark hat nach Gerichtsangaben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, eine solche Werbung künftig zu unterlassen.
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