500 Milliarden Euro! So konzipierten Merz und Klingbeil den größten Schulden-Betrug aller Zeiten
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Das schuldenfinanzierte 500-Milliarden-Euro-„Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz“ scheint sich vom größten Wortbruch der Regierung Merz zum größten Betrug dieser Regierung zu entwickeln.
Denn: Wie immer mehr Wirtschaftsinstitute und nun auch die „Wirtschaftsweisen“ kritisieren, fließt ein Großteil der Gelder nicht wie versprochen und in Artikel 143h des Grundgesetzes verankert in zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur. Die Bundesregierung scheint sich hinter einer Formulierung des besagten Grundgesetz-Artikels verstecken zu wollen, der dafür sorgen könnte, dass CDU/CSU und SPD mit den Mega-Schulden machen können, was sie wollen – und sie könnten damit juristisch sogar recht haben.
In Absatz 1, Satz 1 von Artikel 143h heißt es wörtlich: „Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten.“ Klingt unmissverständlich danach, dass jeder einzelne Euro in zusätzliche Investitionen fließen muss.
Erklärte Klingbeil seinen Schulden-Freifahrtschein in einem britischen Medium?
Die Financial Times berichtet nun aber über eine Aussage aus dem Bundesfinanzministerium (BMF), die sich auf den nächsten Satz bezieht, der da lautet: „Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird.“

Die „Financial Times“ berichtet darüber, dass mehrere Wirtschaftsinstitute der Bundesregierung einen unrechtmäßigen Umgang mit dem Sondervermögen vorwerfen.
Auf Anfrage der britischen Zeitung heißt es aus dem Klingbeil-Ministerium, dass das Grundgesetz vorschreiben würde, dass mindestens 10 Prozent des Kernhaushalts für Investitionen verwendet werden müssen. Und dann schreibt die Zeitung weiter über die Einlassung aus dem Finanzministerium: „Jeder darüber hinausgehende Betrag gilt als ,zusätzlich‘ und kann aus dem neuen 500-Milliarden-Euro-Infrastrukturfonds des Landes finanziert werden.“
Die Frage, die sich stellt, lautet nun: Gilt aus Sicht von Finanzminister Lars Klingbeil die „Zusätzlichkeit“ bereits als erfüllt, sobald im Kernhaushalt des Bundes 10 Prozent der Ausgaben in Investitionen fließen oder ist diese 10-Prozent-Quote lediglich die notwendige Bedingung, auf deren Basis die 500 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen dann rein für zusätzliche Ausgaben investiert werden dürfen?
Die BMF-Aussage gegenüber der Financial Times liest sich wie Variante eins, was der Bundesregierung rechtlich freie Hand über die gesamten 500 Milliarden Euro lassen würde.
Eine NIUS-Frage an das Klingbeil-Ministerium, wie man den Begriff „Zusätzlichkeit“ auslege, blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Man kündigte eine Antwort für Freitag an, die dann an dieser Stelle nachgereicht wird.
So – in der ersten Variante – liest sich auch Paragraph 4 des „Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG), welches das Sondervermögen aus dem Grundgesetz als Bundesgesetz näher ausgestaltet.
In Paragraph 2 heißt es zwar: „Aus dem Sondervermögen werden zusätzliche Investitionen von bis zu 500 Milliarden Euro in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 finanziert.“
In Paragraph 4 wird in Absatz 3, Satz 1 dies dann aber eingegrenzt: „Zusätzlich sind die Investitionen nach den Absätzen 1 und 2 (diese beschreiben, in welchen Ressorts die Mittel verwendet werden) dann, wenn die im jeweiligen Haushaltsjahr im Bundeshaushalt insgesamt veranschlagten Ausgaben für Investitionen im Sinne von § 13 Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung 10 Prozent der veranschlagten Ausgaben im Bundeshaushalt übersteigen.“
Heißt: Im Bundesgesetz ist die „Zusätzlichkeit“ rein über die Investitionsquote von 10 Prozent im Bundeshaushalt definiert.
Merz sprach im Bundestag von Schulden „für zusätzliche Investitionen“
Dabei hatten sich sowohl der heutige Finanzminister Lars Klingbeil als auch der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der Debatte um die Grundgesetzänderung – als sich die schwarz-rote Bundesregierung noch in den Koalitionsverhandlungen befand – unmissverständlich ausgedrückt.
Merz sprach bei der Abschluss-Debatte im Deutschen Bundestag von einem „Sondervermögen, das in den nächsten zwölf Jahren bis zu 500 Milliarden Euro neue Schulden für zusätzliche Investitionen erlaubt“.
Lars Klingbeil wollte in der vorangegangenen Debatte sogar Zweifel ausräumen, was die zusätzliche Mittelverwendung angeht, und sagte „bei der Frage der Zusätzlichkeit“ sei er „sehr klar“. Und weiter wörtlich in Richtung der Skeptiker: „Sie haben doch die Sorge, um es hier einmal auszusprechen, dass mit dem Sondervermögen wir die Mütterrente oder die Mehrwertsteuer in der Gastronomie, dass wir die Senkung dort finanzieren. Ich kann Ihnen hier am Pult sehr klar sagen: Das wollen wir nicht. Es geht darum, dass wir einen Investitionsbooster in diesem Land auslösen und wir dafür sorgen, dass viel mehr Investitionen auf den Weg gebracht werden.“

Merz und Klingbeil während der Bundestagssitzung am 18. März, als die Grundgesetzänderung für das Sondervermögen beschlossen wurde.
Politisch haben Merz und Klingbeil ihr Wort so oder so gebrochen. Sowohl das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln als auch der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ (Wirtschaftsweisen) kommen zu dem Schluss, dass mindestens die Hälfte der Schulden aus dem Sondervermögen nicht für zusätzliche Investitionen ausgegeben werden. Allein die Tatsache, dass der Teil aus dem Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro, der an die Bundesländer geht, keinerlei Maßgaben zur Verwendung der Gelder beinhaltet, belegt das zudem.
Lesen Sie auch: Nun schimpfen auch die „Wirtschaftsweisen“: Regierung zweckentfremdet 500-Milliarden-Schulden-Paket
Top-Jurist antizipierte mögliches Schlupfloch schon Tage vor der Grundgesetzänderung
Juristisch scheint die schwarz-rote (damals noch werdende) Bundesregierung die Formulierungen sehr genau überlegt zu haben. Ein Hinweis darauf gibt ein Interview, das der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Udo di Fabio zwei Tage vor der Abstimmung der FAZ gegeben hatte. Di Fabio ist von der CDU bereits beauftragt worden, zu überprüfen, ob eine Grundgesetzänderung mit dem alten, abgewählten Bundestag möglich sei.

Der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio
Di Fabio, eigentlich zu der Debatte befragt, ob die Klimaneutralität 2045 durch die Eintragung im Grundgesetz zum Staatsziel werde, sagte damals: „Es ist häufig so, dass man bei der Neufassung einer Verfassungsvorschrift über künftige Auslegungsprobleme an einem Punkt heftig diskutiert, der später keine große Rolle spielt, während man andere Konflikte nicht voraussieht. Der politisch heikle Punkt liegt ja darin, dass die großen Kreditermächtigungen jetzt nicht zu einer Erhöhung konsumtiver Ausgaben von Bund und Ländern führen, weder direkt noch indirekt. Die im Text vorgesehene ,Zusätzlichkeit‘ wird an eine ,angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt‘ gebunden. Das wird durch Bundesgesetz konkretisiert, könnte aber auch zum verfassungsrechtlichen Streitfall führen.“
Der frühere Verfassungsrichter erklärte also, dass die genaue Ausgestaltung der „Zusätzlichkeit“ durch das nachfolgende Bundesgesetz, das „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG) geregelt werde. Und das erkennt die Zusätzlichkeit – wie gezeigt – an, sobald im Bundeshaushalt eine Investitionsquote von 10 Prozent erreicht ist.
„Brandmauer“ steht Überprüfung durch das Verfassungsgericht im Weg
Eine juristische Überprüfung der Vorgehensweise von Kanzler Merz und seinem Finanzminister Klingbeil kann nur das Bundesverfassungsgericht durchführen und auch nur, wenn ein Viertel der Abgeordneten im Deutschen Bundestag es dazu anrufen. Keine der Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag hat ein Viertel der Stimmen, die AfD allein nicht, auch Linke und Grüne zusammen nicht.
Es bräuchte eine „Zusammenarbeit“ zwischen entweder der Linkspartei oder der Grünen Partei mit der AfD – das scheint angesichts der sogenannten „Brandmauer“ jedoch ausgeschlossen. Die Grünen erheben zwar schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung, lehnen eine gemeinsame Klage zusammen mit der AfD jedoch ab. Die Kontrollfunktion des Parlaments versagt an dieser Stelle, weil die Oppositionsparteien nicht zusammenarbeiten wollen.
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