Oppositionsverbote und Geheimdienstaufrüstung: Der autoritäre Umbau des Staates nimmt Fahrt auf
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Oppositionspolitiker sollen von Wahlen ausgeschlossen werden, die Geheimdienstbehörden in der Sommerpause aufgerüstet werden. Der deutsche Staat kennt nur noch eine Tendenz: Alles wird autoritärer.
In Niedersachsen sind die Bemühungen, die Opposition auszuschalten, schon weiter gediehen als in der übrigen Republik. Sechs Fälle sind inzwischen bekannt, in denen AfD-Kandidaten droht, von Wahlen ausgeschlossen zu werden, weil ihre „Verfassungstreue“ infrage gestellt wird. Möglich gemacht hat das eine im April vorgenommene Gesetzesänderung, die es den Wahlbehörden erlaubt, bei „tatsächlichen Anhaltspunkten“ Prüfverfahren einzuleiten, die enden können wie im Fall von Joachim Paul, der als aussichtsreichster Oberbürgermeister-Kandidat galt, jedoch nicht zur Wahl in Ludwigshafen zugelassen wurde.
Wie der Fall des Bundestagsabgeordneten und Kreisvorsitzenden von Friesland-Wittmund, Martin Sichert, zeigt, genügt dabei schon die Mitgliedschaft in der AfD, die vom weisungsgebundenen Verfassungsschutz bekanntlich als „gesichert rechtsextremistisch“ geführt wird, wobei im Wesentlichen harmlose Social-Media-Posts im ungünstigsten Licht ausgelegt werden. Auf Anfrage erfuhr NIUS, dass das niedersächsische Innenministerium „insgesamt 8 Prüfungsanfragen aus niedersächsischen Kommunen erhalten“ habe (Stand: 16. Juli 2026). Bislang sei keine Stellungnahme abgeschlossen.

So wie Joachim Paul (re.) in Rheinland-Pfalz könnte es vielen weiteren AfD-Kandidaten in Niedersachsen ergehen.
Verfassungsschützer, die „unmittelbaren Zwang“ ausüben
Immer wieder ist der Verfassungsschutz im Spiel, wenn Deutschland mit autoritären Umtrieben auf sich aufmerksam macht. Die jüngste Eskalation: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will ihn mit „operativen Befugnissen“ ausstatten, was darauf hinausläuft, das sogenannte Trennungsgebot aufzuheben. Dieses folgt als Lehre aus der deutschen Vergangenheit, Stichwort Gestapo und Stasi, dem Grundsatz, dass Geheimdienste nicht zugleich exekutive Maßnahmen durchführen dürfen, sondern lediglich beobachten, Informationen sammeln und nachrichtendienstlich tätig werden.
Bundesverfassungsschutzpräsident Sinan Selen lässt keinen Zweifel daran, dass er den Verfassungsschutz in eine handfeste Geheimdienstpolizei verwandeln will: „Unsere Aufgabe heißt nicht erklären oder beobachten, sondern Bedrohungen zu beherrschen oder zu verhindern“, sagt Selen. „Sicherheit und Souveränität resultieren aus Abschreckung und Wehrhaftigkeit.“ Ein Abwehrdienst habe schließlich „die klare Mission, den Angriffen effektiv entgegenzutreten. Wir müssen in Zukunft operativer arbeiten. Dafür brauchen wir neue und erweiterte Fähigkeiten.“

Sinan Selen und Alexander Dobrindt wollen den Verfassungsschutz exekutiv aufrüsten.
Und die haben es in sich: Neben der Erlaubnis, in Wohnungen einzubrechen und beispielsweise Daten auf Computern zu manipulieren, sollen Agenten des Verfassungsschutzes auch „unmittelbaren Zwang“ gegen Menschen einsetzen dürfen, also andere Menschen mit Gewalt überwältigen, wie aus dem Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts hervorgeht:
„Sind Bedienstete des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder verdeckte Hilfspersonen im nachrichtendienstlichen Einsatz nach diesem Unterabschnitt tätig, darf das Bundesamt für Verfassungsschutz unmittelbaren Zwang anwenden, soweit dies erforderlich ist, um eine gegenwärtige Gefahr für ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit oder ihre Freiheit oder für eingesetzte Sachen von bedeutendem Wert abzuwehren.“ Das gelte auch dann, „wenn die Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz während des Einsatzes nach diesem Unterabschnitt eine solche Gefahr für Dritte oder deren Sachen feststellen.“

Auch Lügen und Falschinformationen soll der Verfassungsschutz in die Welt setzen dürfen.
„Das geht zu weit“
In den Medien löst die Sorge vor einer Ausweitung der Befugnisse des Nachrichtendienstes zunehmend Unruhe aus. Die Berliner Zeitung schreibt: „Einem Geheimdienst das verdeckte Betreten von Wohnungen zu erlauben, wird von Verfassungsrechtlern als unverhältnismäßiger Bruch mit den verfassungsrechtlichen Schranken gesehen.“ Auch die Süddeutsche Zeitung kritisiert die Pläne: „Der Bundesinnenminister will dem Nachrichtendienst neue Befugnisse geben. Er soll künftig nicht nur lauschen, sondern auch mit Manipulation und Desinformation arbeiten dürfen. Das geht zu weit.“
Verfassungsrechtler sehen schon längst, dass der Verfassungsschutz zu einer Meinungspolizei umfunktioniert wurde. Und selbst Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan J. Kramer, der besonders als Kämpfer gegen rechts aufgefallen ist, kritisiert Selens Vorstoß. Der Verfassungsschutz sei nicht als „Geheimdienst-Polizei“ konzipiert, sondern habe mit der Polizei in einem Verhältnis der Aufgabenteilung zu kooperieren, das durch das bewährte Trennungsgebot bestimmt werde.
Der Apparat des Verfassungsschutzes ist zu einem undurchsichtigen Schattenstaat geworden, in dem anonyme Mitarbeiter in den „Kampf gegen Rechts“ geschickt werden – als willige Helfer einer Regierung, deren Umgang mit dem politischen Gegner außer Kontrolle geraten und zuweilen skrupellos ist.
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